Ich habe folgende Frage: Das Versorgungsamt teilt auf Grund eines Verschlimmerungsantrages mit, dass es beabsichtigt den GdB von 40 auf 20 herabzustufen. Die Beabsichtigung wird mit der Bitte um Stellungnahme schriftlich mitgeteilt. Kann ich zu diesem Zeitpunkt den Verschlimmerungsantrag zurückziehen?
Beabsichtiget Herabstufung GdB
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Mir ist nicht ganz klar was das Versorgungsamt geschrieben hat.
Hat es aufgrund des Änderungsantrages schon einen neuen Bescheid geschickt oder nur eine Information geschickt das es den GdB reduzieren will?
Mir fällt auf die Schnelle kein Grund und § ein mit welchem ich eine Rücknahme des Änderungsantrages in dem Stadium zurückziehen kann. -
Bislang ist nur von einer Beabsichtigung die Rede!
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Hallo,
das Zurückziehen des Antrags dürfte wirkungslos sein, da das VA nunmehr aus eigener Kenntnis von Amts wegen ermitteln und bescheiden kann gem. § 48 SGB 10.
Hat das VA denn mit dem Schreiben nochnmals die Möglichkeit einer Anhörung eingeräumt ? Falls ja, sollte der Betreffende sofort Akteneinsicht verlangen.
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Genau der Ansicht bin ich auch, wollte mich aber doch noch einmal absichern. Danke für die schnelle Antwort
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Also hin zum Anwalt und dann zusammen mit dem Aktiv werden.
Hier muss du reaggieren.
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Hallo,
das Zurückziehen des Antrags dürfte wirkungslos sein, da das VA nunmehr aus eigener Kenntnis von Amts wegen ermitteln und bescheiden kann gem. § 48 SGB 10.
Hat das VA denn mit dem Schreiben nochnmals die Möglichkeit einer Anhörung eingeräumt ? Falls ja, sollte der Betreffende sofort Akteneinsicht verlangen.
Ich kenne das nur so man aufgrund des Schreibens noch weitere Unterlagen einreichen kann. Und auch sollte.