Keine gemeinsame Pausen mit Kollegen

  • Liebe Kollegen,


    mein GF hat eine Dienstanweisung per Mail geschickt und angeordnet das gemeinsame Pausen mit Kollegen zu unterlassen sind und bei Verstöße eine Abmahnung zur Folge hat. Er bezieht sich auf die Corona-Schutzmaßnahmen.

    Er hat uns, also den BR, nicht informiert sondern wir haben die Mail zeitgleich mit allen Kollegen bekommen.


    Kann der AG bestimmen mit wem ich die Pause verbringe?


    Schutzmaßnahmen werden von der Kollegenseite eingehalten (Abstand, FFP2-Maske)


    Vielen Dank für eure Hilfe


    J.T. :)

  • 10qm regel, da ist dann nix mit gemeinsam ;) ich habe verständnis, um die 10qm einzuhalten beträgt der Abstand mindestens 1,8m in allen richtungen denn 1,8x1,8x3,14 = 10qm


    wie du damit gemeinsam was machen willst weiß ich nicht


    Schau dir mal die zugehörige Verordnung an. Wenn ihr bei dieser Distanz von Gemeinsam sprecht ok, wir machen die Gemeinsame Pause über Teams ;)

  • wir arbeiten in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung und sind meistens nur zu 3 im Dienst

    Da ist es im großen Esszimmer genügend Platz ;) so würde jeder alleins in seinem Büro/Station sitzen


    Da ist es natürlich angenehmer wenn man sich, auch mit dem Abstand, sieht :)


    Geimeinsame Pause über Teams? Was meinst du damit? ^^

  • Teams ist Microsoft Teams als EDV Lösung. Das wird in einem Wohnheim wahrscheinlich nicht zur Verfügung stehen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Wenn euer Esszimmer 30qm groß ist, dann dürfen sich dort drei Mitarbeitende aufhalten. Eine Regelung zur Pause betrifft die Ordnung im Betrieb und ist daher mitbestimmt. Selbstverständlich müsst ihr euch an die Vorgaben zum Infektionsschutz halten, in Bereichen, in denen mit Menschen gearbeitet wird sicherlich besonders, aber wenn ihr die Regeln einhaltet, sehe ich kein Problem mit einer "gemeinsamen" Pause.

  • Abgesehen von Ordnung im Betrieb gehört das zum Arbeitsschutz. Und die Sars-Cov2-Arbeitsschutzverordnung verlangt als Grundlage eine Gefährdungsbeurteilung. Bei Gefährdungsbeurteilungen ist der BR generell (auch über den ASA) zu beteiligen.

  • Hallo JoTrau,


    nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 21.01.21 handelt dein AG richtig.

    Darin steht: "Die gleichzeitige Nutzung vom Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren." und "ist die gleichzeitige Nutzung vom Räumen durch mehrere Personen erforderlich, so darf die Mindestfläche von 10m² für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden"


    Da ihr Eure Pausen alleine verbringen könnt, kommt es nicht auf die 10m² an, der Raum, egal wie groß ist nur von 1 Person zu nutzen.


    Da es eine gesetzliche Vorgabe ist wird auch der BR hier nichts machen können, trotzdem ist es nicht richtig, dass ihr als BR nicht mit einbezogen werdet. Denn beim WIE seit ihr natürlich mit dabei, z.B. könnte man durch versetzte Pausen diese dann doch im Pausenraum (jeder einzeln) verbringen, da der Raum evtl. für eine Pause besser geeignet ist als das Büro.

  • das meiste ist schon gesagt.


    Die Frage

    Kann der AG bestimmen mit wem ich die Pause verbringe?

    ist definitiv zu verneinen, denn Pause ist Freizeit und somit kannst Du entscheiden was Du machst.

    Wenn Du deine Pause allerdings in den Räumlichkeiten deines AG verbringst, dann musst Du dich schon an Vorgaben halten.

    Allerdings sehe ich hier dann die MB des BR, wenn der Pausenraum groß genug ist, dann solltet ihr als BR tätig werden und mit dem AG reden. AGs reagieren, gerade auch in der Pandemie, manchmal über oder lesen aus einer Verordnung Dinge heraus die bei Betrachtung mit Sinn und Verstand da dann doch nicht stehen.


    Rabauke


    denn 1,8x1,8x3,14 = 10qm

    und was ist dann mit den vielen freien Flächen rund um die Kreise herum? :P

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hmmm ich glaube der Rabauke hat in der Schule nicht aufgepasst und verwechselt Quadrat mit Kubikmeter

    oder Du vergessen, dass es auch Kreise gibt... :/ Fläche = r x r x pi

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

    Einmal editiert, zuletzt von rtjum ()

  • oder Du vergessen, dass es auch Kreise gibt... :/ Fläche = r x r x pi....Zitat: Rtjum


    Du weißt aber auch, dass ein runder Tisch nicht die Quadratmeter eines Raumes ändert? :P:P:P


    jetzt darfst Du zur Belohnung noch das Oval Office von biden ausrechen :):):)

  • Du weißt aber auch, dass ein runder Tisch nicht die Quadratmeter eines Raumes ändert?

    daher hatte ich ja auch schon nachgefragt



    und was ist dann mit den vielen freien Flächen rund um die Kreise herum?


    So jetzt darfst Du selber rechnen :P , ob mir das Joe das

    ausrechen

    erlaubt, bin ich mit nicht so sicher... 8o:S

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo JoTrau,


    auch wenn evtl. im konkreten Einzelfall dem BR nur wenig Entscheidungsspielraum bleibt, bleibt natürlich die Lage der Pause trotzdem voll mitbestimmungspflichtig und das Mitbestimmungsverfahren muß eingehalten werden.

    Das muß dann halt Dein Gremium entsprechend einfordern.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Rückmeldungen! Ihr habt uns bzw. mir sehr weitergeholfen :)


    Wir werde als BR sehr oft von unseren AG vor vollendete Tatsachen gestellt. In der Richtung "Friss oder Stirb"


    Haben auch letztes Jahr eine große Umstrukturierung in der Leitungsebene getätigt, ohne das wir groß miteinbezogen wurden....der Wohnheimleiter meines Wohnheims (sind insgesamt 5) wurde im internen Verhältnis als Leiter des gemeinschaftlichen Wohnens (also für alle 5 Wohnheime) befördert. Im Außenverhältnis leitet er aber ggü. der FQA (Heimaufsicht) nur 2 Wohnheime


    Natürlich haben die Mitarbeiter aus den Wohnheimen dadurch Mehrarbeit bekommen, wie z.B. die Dienstplangestaltung (der Leiter fixiert diesen nur noch durch seine Unterschrift), mit der Begründung das sind organinäre Aufgaben in unserem normal Dienst und ist unserer Schicht zu schaffen


    Hier sind wir auch noch am Kämpfen, weil erste Überlastungsanzeigen der Kollegen gehen ein


    Wünsch euch eine schöne Woche :)


    LG

    JoTrau

  • Natürlich haben wir dadurch Mehrarbeit bekommen, wie z.B. die Dienstplangestaltung (der Leiter fixiert diesen nur noch durch seine Unterschrift), mit der Begründung das sind organinäre Aufgaben unsererseits

    Hab ich das richtig verstanden? Ihr als BR macht die Dienstpläne?!

    Das ist ganz sicher nicht Eure Aufgabe. Ihr habt sie lediglich zu prüfen und zu genehmigen (oder halt abzulehnen).

    Lasst Euch nicht verarschen! Der AG lässt Euch seine Arbeit machen und wenn jemand am Dienstplan was auszusetzen hat (was immer so ist) kann er sich noch zurücklehnen und sagen "beschwert Euch beim Betriebsrat".

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Nein, nicht wir als BR! War missverständlich ausgedrückt....habe ich ausgebessert ;)

    Sondern jeweils 2 Mitarbeiter pro Wohnheim sind für die DP-Gestaltung zuständig, andere Kollegen haben einen anderen Aufgabenkreis


    Wir als BR haben Einsicht auf die DP und kontrollieren diese auch nach dem Arbeitsschutzgesetz

  • Aber zurück zur Ausgangsfrage natürlich solltet ihr nicht zusammen in einem Raum essen!

    Habt ihr während der Arbeit durchgängig FFP2 Masken auf und es gibt einen Coronafall ist es gut möglich, dass die übrigen Kollegen nicht als Kontaktperson 1 gelten und nicht in Quarantäne müssen. Habt Ihr zusammen in einem Raum gesessen und gegessen werden alle Beteiligten in Quarantäne müssen und was dies für die anderen Kollegen bedeutet braucht man ja nicht auszumalen!


    Was mich immer erschreckt wie wenig Betriebsräte in solche Entscheidungen mit einbezogen werden!