Verlassen der ordentlichen Sitzung

  • Schönen guten Morgen,

    wir haben seit einigen Wochen einen neuen Betriebsrat, einen 7er Gremium, es gibt neue sowie alte Gremiumsmitglieder.

    Wir hatten drei ordentliche Sitzungen.


    Im ersten Fall ,hat eine Kollegin zwei von den drei Sitzungen mittendrin verlassen und ist nicht mehr aufgetaucht, weil sie nicht einverstanden war mit den Meinungen der Mitglieder.


    Im zweiten Fall, hat sie sich am Tag der Sitzung krankgeschrieben.


    So das wir nicht mehr reagieren konnten, um ein Ersatzmitglied zu bestellen.

    Jetzt meine fragen, sind wir beschlussfähig,auch wenn sie während der Sitzung verschwindet?

    Und können wir trotzdem die ordentliche Sitzung durchziehen zu sechst, wenn nicht mehr nachgeladen werden kann?und sind wir beschlussfähig an dem tag?


    Lg

  • Hallo,


    bei einem 7er BR seid Ihr beschlußfähig, solange mindestens 4 BRM an der Sitzung teilnehmen.

    Und der Kollegin, die offensichtlich Probleme mit der Akzeptanz demokratischer Entscheidungen hat,

    zwei von den drei Sitzungen mittendrin verlassen und ist nicht mehr aufgetaucht, weil sie nicht einverstanden war mit den Meinungen der Mitglieder.

    solltet Ihr klarmachen, daß ihr "Verschwinden" ohne Verhinderungsgrund eine schwere Amtspflichtverletzung darstellt, die zumindest bei mehrfacher Wiederholung ggfs. Konsequenzen nach § 23 Abs. 1 BetrVG

    § 23 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    nach sich ziehen kann.

    Sollte das unsolidarische und egozentrische Verhalten der Kollegin anhalten und sie zB weiterhin Sitzungen ohne triftigen Verhinderungsgrund verlassen, solltet Ihr als Gremium auch nicht zögern, von dieser Vorschrift Gebrauch zu machen.

  • Nun, am selben Tag krank werden dürfte relativ normal sein, eine Krankheit kündigt sich nur selten mit ausreichender Frist vorab an. Dann bist du oder jemand anderes als BRV verpflichtet, auch extrem kurzfristig noch Ersatzmitglieder zu laden. Wir haben gerade für unsere regelmäßigen Termine präventiv auch die ersten drei Ersatzmitglieder eingeladen, damit die sich den Termin idealerweise nicht mit anderen Terminen blockieren. Die melden sich bei Urlaub und anderen Verhinderungsgründen sogar vorsorglich ab, sodass ich auch kurzfristig weiß, wer als Nachrücker an der Reihe ist. Bei uns ist es aber auch recht einfach, weil wir alle mehr oder weniger zusammensitzen und per E-Mail oder Handy erreichbar sind. Das kann bei euch anders aussehen. Aber vielleicht könnt ihr untereinander eine Messenger-Gruppe einrichten, über die ggf. vorab schon mal ein außerordentlicher Termin koordiniert werden könnte.

    Aber auch das ist sehr von der Stimmung und dem "Teamgeist" im Gremium anhängig. Wenn die gute Kollegin nicht will, dann wird es nicht einfacher.


    Wie albarracin schon sagte: Beschlussfähig seid ihr trotzdem. Nehmt ins Protokoll auf, wer wann während der Sitzung außerhalb von Pausen weggegangen ist, bestenfalls mit Grund.

  • Hallo Lorry, nach dem Kommentar Däubler zu §23 BetrVG Rn 38 muss es eine beharrliche Verweigerung sein und der Zweck muß darin liegen die BR Arbeit zu stören. Das kann ich in deinem Fall noch nicht nachvollziehen. Ein 2maliges Verlassen der Sitzung dürfte für den Ausschluss nicht reichen.

    Aber ein klärendes Gespräch wie man sich so eine BR-Arbeit vorstellt dürfte wohl mal angebracht sein.

  • Weshalb und woran scheitert den das Nachladen eines Ersatzmitgliedes?

    Für den Rest wurde ja schon ausreichend geantwortet.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo

    Im zweiten Fall, hat sie sich am Tag der Sitzung krankgeschrieben. So das wir nicht mehr reagieren konnten, um ein Ersatzmitglied zu bestellen.

    Der/die BRV kann und muss auch bei kurzfristiger Verhinderung von BRM die Ladung von Nachrücker:innen versuchen, ggf. auch noch wenige Minuten vor Sitzungsbeginn.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ein 2maliges Verlassen der Sitzung dürfte für den Ausschluss nicht reichen.

    Das hat doch auch keiner gesagt.


    albarracin hat vollkommen korrekt darauf hingewiesen:

    daß ihr "Verschwinden" ohne Verhinderungsgrund eine schwere Amtspflichtverletzung darstellt, die zumindest bei mehrfacher Wiederholung ggfs. Konsequenzen nach § 23 Abs. 1 BetrVG

    § 23 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    nach sich ziehen kann.

    Sollte das unsolidarische und egozentrische Verhalten der Kollegin anhalten und sie zB weiterhin Sitzungen ohne triftigen Verhinderungsgrund verlassen, solltet Ihr als Gremium auch nicht zögern, von dieser Vorschrift Gebrauch zu machen. (Hervorhebungen durch den Zitierenden)


    Es geht also sicher nicht darum, sie für ihr bisheriges Verhalten "abzuwatschen", sondern ihr klar zu machen, wenn sie so weitermacht kann (und wird) das Konsequenzen haben.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke für die ganzen Antworten, die Kollegin hat sich heute wieder krank gemeldet.

    Werden nachladen und schauen was sich ergibt.

    Lg


    Entschuldigt bitte, eine frage bezüglich dem nachladen hätte ich noch.

    Muss die Tagesordnung mitgesendet werden?

    Oder reicht einfach die Einladung zur Sitzung an dem Tag?


    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Lorry () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Lorry mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Guten Morgen Lorry,

    Im ersten Fall ,hat eine Kollegin zwei von den drei Sitzungen mittendrin verlassen und ist nicht mehr aufgetaucht, weil sie nicht einverstanden war mit den Meinungen der Mitglieder.

    Vielleicht sollte die Kollegin darin erinnert werden, dass sie Pflichten im Betriebsrat hat, dazu gehört die Vertretung der Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen des Betriebes, die sie letztlich in dieses Amt gewählt haben. Es gibt immer Konstellationen verschiedener Meinungen. Die hat man schon deshalb auszuhalten, weil einen die Belegschaft gewählt hat und weil man mit Menschen zusammensitzt, die ebenfalls gewählt wurden.


    Im zweiten Fall, hat sie sich am Tag der Sitzung krankgeschrieben.

    So das wir nicht mehr reagieren konnten, um ein Ersatzmitglied zu bestellen.

    Konntet Ihr das wirklich nicht? Wir hatten kürzlich eine ähnliche Situation. Der BRV hat deshalb direkt vor der Sitzung, als alle Mitglieder des Gremiums im Raum waren und man feststellte, dass es einen kurzfristigen Krankheitsfall gibt, per Telefon das Ersatzmitglied informiert.


    Gruss

    Struggler

  • Konntet Ihr das wirklich nicht? Wir hatten kürzlich eine ähnliche Situation.

    Das mag ja so sein. Aber wie sieht es aus in Betrieben, die z.B. 24/7 produzieren? Kannst du da so einfach a) überhaupt jemanden an der Maschine erreichen und b) ihn einfach abziehen? Oder wenn der Betrieb auf mehrere Standorte über die ganze Stadt verteilt ist und das zu ladende Ersatzmitglied leider am anderen Ende der Stadt arbeitet?


    Will sagen: immer ein bisschen vorsichtig sein, mit dem "von sich auf andere schließen", solange man nicht alle Umstände des jeweiligen Betriebes kennt. ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Auf meiner letzten Schulung habe ich konkret nachgefragt, bis wann man denn nachladen könnte: Aussage war, dass das Ersatzmitglied noch ausreichend Zeit haben muss, um sich mit der Tagesordnung zu beschäftigen und sich auf die Sitzung vorzubereiten. Bei uns gibt es auch viele Schichtler, darum geht bei uns spätestens am Tag vor der Sitzung die letzte Nachladung raus. Falls dann kurzfristig noch jemand fehlt, dann ist es halt so.

  • Moin,

    ich lese die Frage sehr interessiert mit.


    Ich frage mich gerade, wie ein Ersatzmitglied den entscheiden soll, ob die Zeit ausreicht wenn die Sitzung am selben Tag ggf. sofort losgehen soll. Ich habe es auf Seminaren so gelernt, das man nur die berechtigten Betriebsräten/ Ersatz-BR über die Tagesordnung und die Details dazu unterrichten darf bzw. die Unterlagen zur Verfügeung stellen darf, zur Vorbereitung auf die Sitzung.

    Ersatzmitglieder wären für mich nur dann berechtigt, wenn sie an einer Sitzung teilnehmen sollen und zugesagt haben.

    Danach stelle ich dann alle relavanten Daten zur Vorbereitung zur Verfügung. Die wissen also vorher noch gar nicht wie tiefgreifend eine Beratung bzw. Beschluss sein wird.


    Ist es da ann nicht rechtssicherer die Sitzung ohne das geladene BRM durchzuführen, da der/die BR unendschuldigt fehlende bzw. der/die BR so kurzfristig abgesagt, das ein Ersatz nicht mehr "korrekt" eingeladenen werden muss/kann.


    Wenn mehr als ein Tag bis zur Sitzung noch Zeit ist, dann würde ich auch immer das Ersatzmitglied versuchen zu bekommen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich frage mich gerade, wie ein Ersatzmitglied den entscheiden soll, ob die Zeit ausreicht wenn die Sitzung am selben Tag ggf. sofort losgehen soll.

    Das eBRM bekommt bei uns gesagt, dass eine BR-Sitzung mit diesem oder jenem Thema ansteht und das es eingeladen ist.

    Dann muß halt das eBRM entscheiden, ob es sich in stande fühlt, ohne Vorbereitungszeit an der Sitzung teilzunehmen oder nicht.

    Ich werfe sogar einmal die These in den Raum, dass wenn das eBRM sich nicht in Stande fühlt an der Sitzung teilzunehmen, dann müsste ich sogar die Sitzung verschieben, da eine Sitzung ohne die (e)BRM, die dabei sein müssten, sowieso keine gültigen Beschlüsse machen könnte. Nur weil das eBRM nicht rechtzeitig geladen wurde, ist es ja nicht verhindert.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Danke für die Antwort, Markus.


    wie ich schon schrieb, grundsätzlich ist dein Kommentar nachvollziehbar, aber ich kann doch nicht jedesmal die Sitzung verschieben wenn 2 Stunden vor der Sitzung ein BR sich abmeldet (unabhängig davon ob das BRM sich korrekt verhält) oder bei Beginn der Sitzung dann feststellen: es fehlt eine/r und jetzt versuche ich erstmal Ersatz zu organisieren. Dann könnte ja ein geladenes BRM die Sitzung "ausfallen" lassen.

    Gerade in Bezug auf Beschlüsse bei den Fristen im Raum stehen, wäre das doch "ungünstig".


    Sorry, aber ich frage lieber ein mehr, weil Du nichts über die "zeitliche Komponente" geschrieben hast.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich werfe sogar einmal die These in den Raum, dass wenn das eBRM sich nicht in Stande fühlt an der Sitzung teilzunehmen, dann müsste ich sogar die Sitzung verschieben,

    Sorry, aber mit der These kann ich so gar nichts anfangen. Randolf hat da schon die richtigen Fragen gestellt.


    Das würde jedweder Manipulation Tür und Tor öffnen!


    Ein (e)BRM, dass der Meinung ist, es wäre nicht genügend informiert um einen Beschluss zu fassen, hat mit Sicherheit das Recht Informationen zu verlangen (auch auf die Gefahr, dass das Gremium wieder bei "Adam und Eva" anfängt), damit es eine Entscheidung fällen kann. Aber die Sitzung zu verschieben, bis zufällig alle das Gefühl haben, sie wären jetzt genügend vorbereitet und informiert? Wo soll das hinführen?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • es gibt keine Grund eine Sitzung zu verschieben, wenn ein EBRM oder ein BRM meint nicht hinreichend Informert zu sein.

    Dann würden wir nie eine Sitzung duchführen können, weil immer irgendwer nicht hinreichend Informiert ist.


    Das sieht das Gesetz auch nicht vor, zumindest habe ich keinen Kommentar in dieser Richtung bisher gefunden.

    Ich bin da ganz bei Moritz, und darum dauern bei uns in den Urlaubsmonaten die Sitzungen in der Regel länger als in den anderen Monaten.

    Da sind dann Ersatzmitglieder geladen, die das letzte mal von 4-6 Monate da waren, und die muss du dann auf der Sitzung bei NULL abholen, bevor du zum Beschluss kommen kannst. Das verschiebt somit nicht den Sitzungsanfang, aber das Geplante Ende auch mal um 2 Stunden.


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Moritz und Rabauke,


    genau aus diesem Grund wurde bei uns auch noch nie eine Sitzung verschoben.


    Aber das Gesetz sagt klar, dass eine Einladung zur Sitzung rechtzeitig zu erfolgen hat. Und damit ist eben gemeint, dass sich ein BRM/eBRM ausreichend auf die Sitzung vorbereiten kann. Ohne jetzt die dicken Bücher gewälzt zu haben gehe ich auch davon aus, dass dort bestimmt auch eine Grenze beschrieben ist, wo man grundsätzlich von einer rechtzeitigen Ladung ausgehen kann. Aber außerhalb dieser Grenzen gehe ich davon aus, dass es im Ermessen des BRM/eBRM liegt, zu beurteilen, ob die Einladung rechtzeitig war oder nicht.


    LG

    Markus


    wie ich schon schrieb, grundsätzlich ist dein Kommentar nachvollziehbar, aber ich kann doch nicht jedesmal die Sitzung verschieben wenn 2 Stunden vor der Sitzung ein BR sich abmeldet (unabhängig davon ob das BRM sich korrekt verhält) oder bei Beginn der Sitzung dann feststellen: es fehlt eine/r und jetzt versuche ich erstmal Ersatz zu organisieren. Dann könnte ja ein geladenes BRM die Sitzung "ausfallen" lassen.

    Gerade in Bezug auf Beschlüsse bei den Fristen im Raum stehen, wäre das doch "ungünstig".

    Wenn du BR-Sitzungen oder Ausschusssitzungen immer zum Fristende planst, würde ich mir dies sowieso einmal grundsätzlich überlegen.


    Wenn zu Beginn der Sitzung einfach ein BRM fehlt, dann fehlt dieses sowieso unentschuldigt und ich muss hierfü keinen Ersatz suchen. Bei BRM die sich zwei Stunden vorher abmelden, versuche ich schon, nachzuladen und wenn ich dem BRM erklärt habe, dass ihm in der SItzung sowieso noch einmal alles erklärt wird, hat noch keines gesagt, dass ihm das zu kurzfristig war und er sich noch informieren möchte.


    Deshalb ist das mit dem Verschieben der Sitzung sowieso sehr theoretisch. (Hätt eigentlich die Klappe halten sollen)


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Markus 1973 ED mit diesem Beitrag zusammengefügt.