Damals gab es die Brückenteilzeit noch nicht. Das geht nun im Prinzip schon, aber nicht in der von dir gewünschten Form.
Vollkommen richtig, ich gestehe, dass ich aktuell nur über einen Kommentar zum TzBfG von 2018 verfüge.
dann sind wir uns doch fast einig. Ich stelle den Antrag und lege mein frei auf September dieses Jahr und Juli nächstes Jahr fest. Darum geht es ja. Mein AG behauptet ich könnte nur innerhalb jeder Woche die Arbeitszeit verkürzen. Sprich Verkürzung
auf 34 Std. die Woche. Also definitiv auch nur eine 34 Std. Woche. Und damit bin ich nicht einverstanden.
Wenn das dein Wunsch ist, dann sollte das so machbar sein. Da das theoretisch auch dein Urlaubswunsch sein könnte, wird eine Ablehnung in der Tat schwer, sofern da nicht gerade extreme Arbeitsverhältnisse herrschen und Urlaubssperre verhängt wurde.