Hallo Forumsmitglieder,
dies ist eine Sache die mich persönlich betrifft.
Folgende Sachlage. Ich möchte Brückenteilzeit beantragen.
Ich möchte für eine Dauer von 2 Jahren meine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std. auf 34 Std reduzieren.
Gearbeitet wird im 2 Schichtbetrieb mit 4 Personen. Ich möchte weiter meine 40 Std. leisten und jeden Tag sozusagen " Überstunden" machen.
Diese sollen auf ein Stundenkonto gutgeschrieben werden. (Also jede Woche 6 Std.)
Über dieses Konto möchte ich verfügen können. Also mal eine längere Auszeit von der Firma, oder mal eine Woche zusätzlich frei machen können.
Mein AG würde den Antrag mit folgenden Begründungen ablehnen:
Er müsste dann diesen Antrag auch allen anderen Mitarbeiter zugestehen und sieht hier eine Bevorzugung meinerseits.
Er entgegnet, dass es sich um eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit handelt, und diese auch nur in dieser Woche zu reduzieren ist.
Soll heißen, ich könnte mir die Arbeitszeit in der Woche zwar aussuchen (entweder jeden Tag nur 6,8 Std. oder auch einen Tag nur 2 Std.) aber nicht auf meinen
Wunsch eingehen.
Muss dazu sagen, mein AG macht nur das gesetzlich vorgeschriebene und legt mir Steine in den Weg, wo er nur kann.
Meine konkrete Frage ist nun, habe ich einen Anspruch auf meine Version?
Im TzBfG §8 und §9a finde ich dazu nichts.
Hoffe ihr könnt mir im diesem speziellen Fall helfen. Wir sind nicht tarifgebunden.