Nachdem es hier um eine BV nach §87 geht, wirkt die BV immer nach, solange nicht explizit vereinbart wurde, dass das nicht so sein soll. (§77 VI BetrVG)
Es gibt ja so Misch BVs wo Mitbestimmungspflichtige mit nicht Mitbestimmungspflichtigen Punkten gemischt werden.
Da sind durchaus Problempunkte möglich welche wenig Spass machen.
Alles anzeigenJa in der BV der GL steht sowas schönes wie ich zitiere:
"Zur Sicherstellung der operativen Abläufe kann eine verpflichtende Mehrarbeit notwendig sein. Diese Verpfichtende Mehrarbeit sollte möglichst 7 Tage im Voraus angekündigt werden, sofern es die Personalplanung in Bezug auf Auftragslage zulässt."
Sehr schön formuliert oder ??
Im weiteren Text steht dann das der AG diese entscheidung trägt
Das würde ich aber als Arbeitgeber gar nicht verhandeln wollen.
Wenn ich ein Problem mit der Sicherstellung der operativen Abläufe habe dann wäre ich da bei einem Notfall.
Und ja ich gebe zu das es blöd ist das ich jedes Wochenende einen Notfall habe aber der böse BR wollte da ja keine Regelung treffen.