Verhandlungen mit der GL

  • Hallo zusammen,


    Die Geschäfstleitung möchte mit uns eine neue BV zum Thema Arbeitszeit verhandeln.


    Wir haben uns schon gegenseitig unsere Entwürfe vorgestellt und am Montag wurde in unserer Sitzung über Wünsche der GL gesprochen, dort wurde entschieden auf keinen der Punkte einzugehen.


    Es soll z.B jetzt das 4te Schichtmodell in 3 Jahren kommen, wir haben schon ein Modell, mit dem wir und die Belegschaft komplett zufrieden sind. Die GL wünscht sich Kurzfristig entscheiden zu dürfen, das es in der selben Woche Mehrarbeit geben soll.


    Das sollten jetzt nur 2 Beispiele sein damit ihr grob Wisst um welche Themen es geht, jetzt bin ich der Glückliche der da Sitzt und unsere Vorstellungen durch setzten soll.


    Deswegen an alle alten BR Hasen hier im Forum, habt ihr ein paar Tipps für einen Anfänger der etwas Nervös ist?


    Noch zur Info am Freitag startet die erste Verhandlung.


    Gruß

    Chris

    • Hilfreichste Antwort

    Hi,


    1. geh nicht alleine dort hin,

    2. sag zu allen Vorschlägen des AG sowas wie "das nehme ich mal mit ins Gremium"

    3. bei deiner Frage kommt mir der Gedanke, dass ihr im BR recht "frisch" seid, beschließt im Gremium die Hinzuziehung von Sachverstand für die Verhandlungen, ein guter Anwalt formuliert euch den Beschluss vor

    4. wenn ihr verhandelt dann schreibt ihr ein Protokoll über die Verhandlungen und gebt das nachher dem AG (wer schreibt der bleibt)

    5. lasst euch Zeit, wenn eure Belegschaft zufrieden ist und der Laden brummt muss der AG schon schwere Geschütze auffahren können um eine bestehende BV über den Haufen zu werfen

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Und 6.: Lasst euch im Zweifelsfalle eine Zustimmung zu einer Änderung (von der man sich nicht sicher ist wie man sie bewerten soll) auch ruhig abkaufen. Wenn der AG das unbedingt will, dann soll er dafür was auf den Tisch legen. Urlaubstage, ne Prämie als Ausgleich oder sowas.


    Beispiel: Als vor 10 Jahren unsere Servicezeiten an den Supportdesks von 06:00h - 20:00h auf 04:30h - 21:30h ausgeweitet wurden, hat der damalige BR eine halbjährlich zu zahlende Sonderprämie ausgehandelt (zusätzlich zu den regulären Zuschlägen für Nachtarbeit).

  • Dort wurde entschieden auf keine Punkte einzugehen.......ups jetzt hätte der Chef ein Problem mit mir ;)


    Nö Chef das jetzige Modell gefällt allen gut wir wollen es nicht ändern!


    Dann kann er wählen ob er ernsthaft verhandeln will oder er muss zur Einigungsstelle!

  • Dann kann er wählen ob er ernsthaft verhandeln will oder er muss zur Einigungsstelle!

    Er Chef will anscheinend verhandeln, aber der BR bricht die Verhandlung anscheinend ab.

    Bitte dran denken, dass die Einigungsstelle sich zu beiden Seiten die Argumente anhört und es vermutlich auch ein Kompromiss wird. Also Einfach: "wir gehen auf keinen Punkt ein" wird vermutlich am Ende auch nicht funktionieren.

  • Lustiger Vogel wieso bricht der BR die Verhandlungen ab? Der AG hat beschlossen auf die Punkte des BR nicht einzugehen.

    Dann kann ich diese ja auch bei der Einigungsstelle vorbringen.

    Wichtig ist doch, dass ich gute Argumente in diesem Moment habe.

    Meine Erfahrungen in 30 Jahren Betriebsrat sind aber, dass der AG so eher bereit ist zu verhandeln!

  • Lustiger Vogel wieso bricht der BR die Verhandlungen ab?

    Ich hab das so aus dem Eingangspost rausgelesen: Die GL möchte verhandeln, der BR geht auf nichts ein. Wenn der BR das am Freitag im ersten Termin so kommuniziert könnte die GL das als Abbruch deuten.


    Ansonsten gebe ich Dir recht alter Schwede. ;)

  • Ich hab das so aus dem Eingangspost rausgelesen: Die GL möchte verhandeln, der BR geht auf nichts ein.

    Hierzu kann ich noch dazu sagen, dass die GL auch nicht wirklich Kompromiss bereit ist.


    Unser Entwurf ist von denen gänzlich gestrichen worden. Also ich gehe davon aus das am Freitag, 2 klare fronten gegen einandern stehen.


    Dort wurde entschieden auf keine Punkte einzugehen.......ups jetzt hätte der Chef ein Problem mit mir ;)

    Ja mit mir auch, ich bin nur etwas nervös :D Ich hab mich bis jetzt immer ganz gut geschlagen, nur wir haben jetzt auch seit dem 01.01.21 den 6ten Standortleiter in 4 Jahren begrüßen dürfen ^^;( und die obrige GL hat sich auch Personel verändert. Das ist Freitag das erste richtige abtasten.




    Danke an alle für die Ratschläge :):thumbup:


    Gruß

    Chris

  • es gibt hier einen Teilnehmer im Forum der hat da immer gute Ideen:


    Stell Dir z.B. den neue Leiter als Esel vor dann lächelst Du die ganze Zeit und Dir geht es gut

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • wenn ihr ein gutes AZ modell eurer meinung nach habt und ihr keine erforderlichen Änderungen seht, dann verweigert die verhandlungen.

    Wen nder Ag trotzdem verhandelt will, dann macht einen BV-entwurf der keine Flexibilität üfr den Arbeitgeber vorsieht und den Mitarbeitern eine Planbare Arbeitszeit auf Jahre hin festlegt (feste Schichtzuordnung und einen Schichtplan mit den Bezeichnungen der Schichtzuordnungen (a,B,c,d,e,f)


    dann teilt dem Arbeitgeber mit, ihr seit gerne bereit in die Einigungstelle zu gehen, um festzulegen, dass auch die Schichtmitarbeiter ein Anspruch auf festen stabile Arbeitszeitplanung der Arbeitstage haben, wie es die verwaltung auch hat.


    Und fertig


    Ihr braucht nicht zu verhandeln und jenachdem wo ihr zu hause seit, wird der Arbeitsrichter (einigungstellenvorsitzender) das genau so sehen wir ihr, wenn ihr mit einen Guten Rechtsanwalt da rein geht.

    Arbeit fällt unter dem Arbeitsschutz


    gruß rabauke

  • Frage: Hat der AG denn die bisherige BV überhaupt gekündigt? Denn wenn nicht, kann sich der BR sich gemütlich zurücklehnen und gar nichts tun - keine E-Stelle kann und darf an einer gültigen, ungekündigten BV drehen...


    Ansonsten kann ich nur empfehlen, auf den Vorschlag des AG mit einem radikal AN-freundlichen Gegenvorschlag zu reagieren, also nicht nur mit dem Wunsch der Beibehaltung der bisherigen BV (die ja bereits ein Kompromiss war), sondern mit einem "BR-Wunschkonzert". Schließlich braucht man Verhandlungsmasse.


    Zudem habe ich den Eindruck, der AG will evtl rechtswidrigen vereinbaren. Kurzfristige Anordnung von Mehrarbeit wird nur mit jeweiliger Beteiligung des BR gehen, diese Mitbestimmung im Einzelfall kann man m.E. nicht über eine BV ausschließen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Frage: Hat der AG denn die bisherige BV überhaupt gekündigt? Denn wenn nicht, kann sich der BR sich gemütlich zurücklehnen und gar nichts tun - keine E-Stelle kann und darf an einer gültigen, ungekündigten BV drehen...


    Ansonsten kann ich nur empfehlen, auf den Vorschlag des AG mit einem radikal AN-freundlichen Gegenvorschlag zu reagieren, also nicht nur mit dem Wunsch der Beibehaltung der bisherigen BV (die ja bereits ein Kompromiss war), sondern mit einem "BR-Wunschkonzert". Schließlich braucht man Verhandlungsmasse.


    Zudem habe ich den Eindruck, der AG will evtl rechtswidrigen vereinbaren. Kurzfristige Anordnung von Mehrarbeit wird nur mit jeweiliger Beteiligung des BR gehen, diese Mitbestimmung im Einzelfall kann man m.E. nicht über eine BV ausschließen.

    Ja die jetzige BV wurde gekündigt.


    Ja wir hatten schon eine Ahnung das die GL etwas vorhat, aufgrund dessen haben wir einfach mal 15 Minuten bezahlte Pause eingeworfen, sowie Zuschläge usw.


    Ja in der BV der GL steht sowas schönes wie ich zitiere:

    "Zur Sicherstellung der operativen Abläufe kann eine verpflichtende Mehrarbeit notwendig sein. Diese Verpfichtende Mehrarbeit sollte möglichst 7 Tage im Voraus angekündigt werden, sofern es die Personalplanung in Bezug auf Auftragslage zulässt."


    Sehr schön formuliert oder ?? :D


    Im weiteren Text steht dann das der AG diese entscheidung trägt :P


    Danke nochmal an alle :):thumbup:


    Gruß

    Chris

  • Hallo Christ,


    daher

    BV-Entwurf mit festen Arbeitszeiten, keine Flexibilisierung, keine Mehrarbeit ohne vorherige Zustimmung des BR, Feste Schichten erstellen (Winfried hat dazu ja schon was gesagt) Anmeldefristen für Mehrarbeitsanträge von mindestens 14 Tage im Vorraus usw. und dann mit dem Entwurf in die Verhandlung natürlich nur mit einem Vorher beauftragten Rechtsanwalt der sich mit Arbeitszeit auskennt und euch unterstützt.


    Dann in die Einigungsstelle und ihr werden überrascht sein wie Flexibilität dort gesehen wird, wenn der AG flexibel an und absagen will, dann sollten auch die Mitarbeiter flexibel an und absagen können, so wie in der Gleitzeit ja auch beide Seiten davon (flexibilisierung) profitieren.... wir hatte mal eine Einigungsstelle zu diesem Thema und nach 2 Sitzungen war der AG bedient und zufrieden, mit dem was er hatte.


    Gruß


    Ranauke

  • Frage: Hat der AG denn die bisherige BV überhaupt gekündigt? Denn wenn nicht, kann sich der BR sich gemütlich zurücklehnen und gar nichts tun - keine E-Stelle kann und darf an einer gültigen, ungekündigten BV drehen...

    Mir stellt sich dann natürlich auch die Frage ob die BV eine vereinbarte Nachwirkung enthält oder nicht. Dann kann man sich noch mehr in Ruhe zurücklehnen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Mir stellt sich dann natürlich auch die Frage ob die BV eine vereinbarte Nachwirkung enthält oder nicht.

    Nachdem es hier um eine BV nach §87 geht, wirkt die BV immer nach, solange nicht explizit vereinbart wurde, dass das nicht so sein soll. (§77 VI BetrVG)

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()