muss der AG im Einzelhandel Masken bereitstellen

  • Guten Tag!

    Ab Montag 25.01.2021 ist im Geschäfte Maskenpflicht ( medizinische). Muss den AG die Masken für die Mitarbeiter ( verkäufer) bereitstellen oder müssen die Mitarbeiter sie selber bezahlen?

    ;);) MFG, Ouistiti

  • Guten Morgen Ouistiti,


    die Masken, die die Mitarbeiter tragen müssen sind Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Diese müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und auch bezahlt werden. (ArbSchG §3 Abs.3)


    Gruß

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • Im Sinne des Arbeitsschutzes sehe ich die Masken hier als persönliche Schutzausrüstung (PSA) die vom AG zur Verfügung zu stellen ist.

    Das sollte der BR dringen mit dem AG klären.


    Markus war da etwas schneller:thumbup:

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  • Hallo Ouistiti,


    nicht nur wir Betriebsräte sehen das so, auch der Landesvater von NRW sieht das so.

    Wenn ihr also in NRW arbeitet und dein Chef es nicht glauben will soll er sich mal dieses Statement von Dienstag abend anschauen


    https://www.land.nrw/corona


    so ab Minute 6:35 sagt er deutlich, die Arbeitgeber sollen die Masken zur Verfügung stellen.

    Gruß

    Rabauke

  • sollen

    und mit sollen meint er vermutlich nicht müssen :(


    Da diese Maskenpflicht nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für Kunden gilt, bin ich mir da nicht so sicher, ob man hier mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz weiter kommt. Falls es einen BR gibt, sollte dieser schnellstmöglich Gespräche mit den Arbeitgeber hierüber aufnehmen.

    Meiner Meinung nach wird sich das mit den medizinischen Masken so schnell ausbreiten, dass die selbstgenähten Masken in kürzester Zeit komplett von der Bildfläche verschwunden sind. Wurden diese denn bisher von eurem Arbeitgeber gestellt? Das wäre dann schon mal ein Ansatz für die Gespräche mit dem AG.

  • Ne lustiger Vogel,


    ich kenne Armin nun schon seit Jahren. Wenn der sollen sagt, dann meint der, ich erwarte das Sie es tun.

    Wenn nun aber der Rabauke nur eine FFP2 Maske tragen will und die auch von der krankenkasse gestellt bekommt, weil halt ein alter Sack, dann braucht hier der AG es nicht zu tun.


    Gruß

    Rabauke

  • a diese Maskenpflicht nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für Kunden gilt, bin ich mir da nicht so sicher, ob man hier mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz weiter kommt.

    Wie kommst du da drauf? Das Tragen von Masken ist und bleibt eine Maßnahme des Arbeits- u. Gesundheitsschutzes. Wenn ich mich Röntgen lasse muss ich auch einen Schutz vor der Strahlung tragen. Deshalb muss aber die Angestellte vom Arzt ihre Bleischürze nicht selbst bezahlen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Dann hoffe ich, dass die anderen Bundesländer das auch so geregelt haben.

    Ja wie denn sonst?

    Das ich mir die Masken selber kaufen muss und die Kosten dafür dann Aufwendungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung sind, welche ich als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann? Wobei ich dann noch unterteilen muss in private Maskennutzung und berufliche Maskennutzung, weil ich nur die beruflich absetzen kann...

    Das ist doch Quatsch. ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • naja wenn man sich die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ansieht:


    1) Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken oder in der Anlage bezeichnete vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen,

    1. wenn die Anforderungen an die Raumbelegung nach § 2 nicht eingehalten werden können, oder

    2. wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, oder

    3. wenn bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist oder

    Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken zu tragen.


    dann können Landesfürsten da sagen was sie wollen, Arbeitsschutz wird vom Bund geregelt und da steht ganz klar wer die Musik zu zahlen hat.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken zu tragen.

    Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Wenn eine Maske getragen werden muss, dann muss sie vom AG auch bezahlt werden. Die Tragepflicht stimmt ja quasi mit der Bereitstellungspflicht überein.

  • Im Großen und Ganzen wird doch in den Arbeitsschutzregeln zu Covid doch nur nochmals klargestellt, dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (§3 Abs. 3) eingehalten werden müssen und der Arbeitgeber Maßnahmen des Arbeits- u. Gesundheitsschutzes selbst zu tragen hat und die Kosten nicht auf den Arbeitnehmer umlegen darf.


    Selbst wenn in einer Arbeitsschutzregel etwas anderes stehen würde, so hätte der Arbeitgeber trotzdem die Masken zu stellen, weil eine Arbeitsschutzregel kein Gesetz ist und im zuständigen Gesetz steht ganz klar, wer die Kosten zu zahlen hat.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand