Guten Tag!
Ab Montag 25.01.2021 ist im Geschäfte Maskenpflicht ( medizinische). Muss den AG die Masken für die Mitarbeiter ( verkäufer) bereitstellen oder müssen die Mitarbeiter sie selber bezahlen?
MFG, Ouistiti
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Guten Tag!
Ab Montag 25.01.2021 ist im Geschäfte Maskenpflicht ( medizinische). Muss den AG die Masken für die Mitarbeiter ( verkäufer) bereitstellen oder müssen die Mitarbeiter sie selber bezahlen?
MFG, Ouistiti
Guten Morgen Ouistiti,
die Masken, die die Mitarbeiter tragen müssen sind Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Diese müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und auch bezahlt werden. (ArbSchG §3 Abs.3)
Gruß
Markus
Im Sinne des Arbeitsschutzes sehe ich die Masken hier als persönliche Schutzausrüstung (PSA) die vom AG zur Verfügung zu stellen ist.
Das sollte der BR dringen mit dem AG klären.
Markus war da etwas schneller
Hallo Ouistiti,
nicht nur wir Betriebsräte sehen das so, auch der Landesvater von NRW sieht das so.
Wenn ihr also in NRW arbeitet und dein Chef es nicht glauben will soll er sich mal dieses Statement von Dienstag abend anschauen
so ab Minute 6:35 sagt er deutlich, die Arbeitgeber sollen die Masken zur Verfügung stellen.
Gruß
Rabauke
sollen
und mit sollen meint er vermutlich nicht müssen
Da diese Maskenpflicht nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für Kunden gilt, bin ich mir da nicht so sicher, ob man hier mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz weiter kommt. Falls es einen BR gibt, sollte dieser schnellstmöglich Gespräche mit den Arbeitgeber hierüber aufnehmen.
Meiner Meinung nach wird sich das mit den medizinischen Masken so schnell ausbreiten, dass die selbstgenähten Masken in kürzester Zeit komplett von der Bildfläche verschwunden sind. Wurden diese denn bisher von eurem Arbeitgeber gestellt? Das wäre dann schon mal ein Ansatz für die Gespräche mit dem AG.
Ne lustiger Vogel,
ich kenne Armin nun schon seit Jahren. Wenn der sollen sagt, dann meint der, ich erwarte das Sie es tun.
Wenn nun aber der Rabauke nur eine FFP2 Maske tragen will und die auch von der krankenkasse gestellt bekommt, weil halt ein alter Sack, dann braucht hier der AG es nicht zu tun.
Gruß
Rabauke
a diese Maskenpflicht nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für Kunden gilt, bin ich mir da nicht so sicher, ob man hier mit dem betrieblichen Gesundheitsschutz weiter kommt.
Wie kommst du da drauf? Das Tragen von Masken ist und bleibt eine Maßnahme des Arbeits- u. Gesundheitsschutzes. Wenn ich mich Röntgen lasse muss ich auch einen Schutz vor der Strahlung tragen. Deshalb muss aber die Angestellte vom Arzt ihre Bleischürze nicht selbst bezahlen.
LG
Markus
Hallo Lustiger Vogel, hallo Ouistiti
hier nun unsere Schutzverordnung in NRW und die Verpflichtung (aus soll wurde Verpflichtung) der Maskenstellung durch den Arbeitgeber
§1 auf seite 2 Gelb hinterlegt
https://www.land.nrw/sites/def…sung_mit_markierungen.pdf
gruß
Rabauke
hier nun unsere Schutzverordnung in NRW und die Verpflichtung (aus soll wurde Verpflichtung) der Maskenstellung durch den Arbeitgeber
Dann hoffe ich, dass die anderen Bundesländer das auch so geregelt haben.
Dann hoffe ich, dass die anderen Bundesländer das auch so geregelt haben.
Ja wie denn sonst?
Das ich mir die Masken selber kaufen muss und die Kosten dafür dann Aufwendungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung sind, welche ich als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann? Wobei ich dann noch unterteilen muss in private Maskennutzung und berufliche Maskennutzung, weil ich nur die beruflich absetzen kann...
Das ist doch Quatsch.
naja wenn man sich die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ansieht:
1) Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken oder in der Anlage bezeichnete vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen,
1. wenn die Anforderungen an die Raumbelegung nach § 2 nicht eingehalten werden können, oder
2. wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, oder
3. wenn bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist oder
Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken zu tragen.
dann können Landesfürsten da sagen was sie wollen, Arbeitsschutz wird vom Bund geregelt und da steht ganz klar wer die Musik zu zahlen hat.
Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken zu tragen.
Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Wenn eine Maske getragen werden muss, dann muss sie vom AG auch bezahlt werden. Die Tragepflicht stimmt ja quasi mit der Bereitstellungspflicht überein.
Dann hoffe ich, dass die anderen Bundesländer das auch so geregelt haben.
Hi,
hier ist alles sehr schön beantwortet, eben auch dass der AG die Masken zu finanzieren hat.
https://www.bmas.de/DE/Schwerp…ASVO/faq-corona-asvo.html
VG Verena
Im Großen und Ganzen wird doch in den Arbeitsschutzregeln zu Covid doch nur nochmals klargestellt, dass die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (§3 Abs. 3) eingehalten werden müssen und der Arbeitgeber Maßnahmen des Arbeits- u. Gesundheitsschutzes selbst zu tragen hat und die Kosten nicht auf den Arbeitnehmer umlegen darf.
Selbst wenn in einer Arbeitsschutzregel etwas anderes stehen würde, so hätte der Arbeitgeber trotzdem die Masken zu stellen, weil eine Arbeitsschutzregel kein Gesetz ist und im zuständigen Gesetz steht ganz klar, wer die Kosten zu zahlen hat.
LG
Markus
Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch
das sagt ja schon der erste Satz des Zitats aus!
1) Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken oder in der Anlage bezeichnete vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen,
Danke an euch allen für die Antworte...