Betriebsratsvorsitzender und sein Stellvertreter

  • Vermehrt fällt bei uns auf das der Stellvertreter und der Vorsitzende stets gemeinsam an irgendwelchen Gesprächen teilnehmen uns sie sich eigentlich im Grunde die Arbeit des Vorsitzenden teilen.

    Jetzt hat der Vorsitzdene für kommenden Freitag zu einer Sitzung geladen und einer der TOP´s ist das BEIDE wohl gerne ins Home Office wollen.


    Ich weiß das der Stellvertretende nur dann die Aufgaben des Vorsitzenden wahr nimmt, wenn eben dieser verhindert ist und so lange dies nicht der Fall ist, ist er eben ein gaz normales BR Mitglied .

    Wie läuft so was in eurem Gremium so mit dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter ?

    Weiter möchte der BRV wohl gerne etwas mehr freiheiten haben was Entscheidungen betrifft. Wie diese aussehen könnten weiß ich allerdings nicht. Es geht wohl eher darum wenn kurzfristig eine Entscheidung her muss bei dem normalerweise das ganze Gremium eingeladen werden müsste um es zu beraten, was aber manchmal so kurzfristig nicht immer möglich ist, das er eben kurzfristig selbst die entscheidung treffen darf und im nachgang dann das restliche Gremium informiert. Ist dies überhaupt so zulässig und möglich ? Nach meiner auffassung her würde ich dies verneinen. Würde aber gern eure Meinung dazu lesen.


    Gruß

    Hafenkasper

  • Hallo Hafenkasper,


    ersteinmal sind alle Mitglieder gleich in einem gremium, der BRV hat "nur" die Aufgabe die Kommunikation des Gremiums nach aussen sicherzustellen und ist erster Ansprechpartner für den AG, desweiteren beruft er die Sitzungen des Gremiums ein. siehe auch §26 BetrVG und §29 BetrVG

    Und wenn er zu gesprächen noch ein weiteres Mitglied mit nimmt ist das doch gut, so ist der Betriebsrat besser vertreten, anstatt der alleinigen Teilnahme des BRV.

    Und dass der stellvertretende BRV bei den meisten Terminen dabei ist macht aus meiner Sicht durchaus Sinn da er im Verhinderungsfall des BRV der nächste in der Reihe ist und dann über die Themen Bescheid wissen sollte.


    Ob Ihr ihm die Entscheidungsgewalt bei kurzfristigen Sachen gebt liegt an Euch, je nach Größe des Gremiums macht es ggf. auch Sinn einen Ausschuss für gewisse sachen zu bilden und dieser trifft die Entscheidungen.

    Was ich aber solchen Ausschüßen immer mitgeben würde wäre eine Berichtspflicht in der nächsten Gremiumssitzung.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Eine Vollmacht selbst zu entscheiden wo das Gremium einen Beschluss fassen muss kann sich der BRV nicht geben lassen.
    Wenn der Arbeitgeber halt so kurzfristig um die Ecke kommt mit einem Thema dann muss das warten. Bei engen Fristen wie z. B. einer außerordentlichen Kündigung muss es halt eine Sondersitzung des Gremiums oder eines Personalausschusses geben.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Hafenkasper,


    wir haben in unserer Geschäftsordnung geregelt, dann nie ein BR-Mitglied (Ausschusssprecher, Vorsitzender etc) zu Terminen des BR alleine hin darf.

    das 4-Augenprinzip ist uns da wichtig.


    Freiheiten gibt es nicht, der Vorsitzende kann nur im Auftrag des BR handeln und dafür braucht er auch die Unterstützung des BR.

    kommen wir nun zu deiner Frage, wenn mein Arbeitgeber donnerstags kurz vor feierabend zu mir kommt und sagt, ich brauche am Samstag die Herren Müller und Maier und die Damen Fuchs und Schuster für letzte Kontrollen. wegen einer Störung haben wir leider heute nicht die erforderliche Menge geschaft aber montag um 6 muss der Auftrag raus,

    dann stimme ich als Vorsitzender der Mehrarbeit Freitags zu wenn ich nicht den BR an den Tisch bekomme, nachdem ich die Anwesenden kontaktiert habe und das Stimmungsbild mir sagt, jepp, da legt mir der BR keine Steine in den Weg. Ohne das Gremium Dinge machen und nachträglich zustimmen geht, nur wenn es schief geht, kann man es schwer rückgängig machen.


    Das Problem ist halt, wir alle (ob Vorsitzende oder Ausschusssprecher) wollen ja mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zusammen arbeiten. dazu gehört auch, dass Zusagen gemacht werden können (von beiden Seiten) die danach durch die Gremien (Werkleitung/betriebsrat) bestätigt werden.


    Wenn der BRV sein Gremium richtig einschätzen kann, dann weis er auch was geht und was nicht geht oder wo es evt. schwierig wird die Zustimmung im nachhinein zu bekommen. der BRV (Ausschusssprecher) kennt aber auch die Kritischen Mitglieder zu den jeweiligen Themen.

    ich habe es mir immer auf die Fahne geschrieben, wenn ich zu einer kleine Gesprächsrunde geladen wurde, dann die kritischen Denker des BR zu diesen Themen mitzunehmen. Das hat den vorteil, dass diese Personen ihre Meinung direkt mit kundtun und so bei den Zusagen die in so einem Kreis dann gemacht werden in der Regel 899 von 900 Fällen der BR dieses im nachhinein auch zugestimmt hat.


    Gruß

    Rabauke

  • das der Stellvertreter und der Vorsitzende stets gemeinsam an irgendwelchen Gesprächen teilnehmen uns sie sich eigentlich im Grunde die Arbeit des Vorsitzenden teilen.

    Solange der AG nichts dagegen hat finde ich das super. Wir machen das auch oft so, dann sind beide informiert für den Fall das mal jemand ausfällt. (das Gremium wird natürlich spätestens in der nächsten Sitzung informiert). Außerdem hören 4 Ohren mehr als 2 ;)


    Jetzt hat der Vorsitzdene für kommenden Freitag zu einer Sitzung geladen und einer der TOP´s ist das BEIDE wohl gerne ins Home Office wollen.

    Warum sollte das Gremium hier ein Mitbestimmungsrecht haben? Das leuchtet mir nicht ein.



    Weiter möchte der BRV wohl gerne etwas mehr freiheiten haben was Entscheidungen betrifft.

    Das geht aus meiner Sicht gar nicht. Und mit der jetzigen Möglichkeit von Onlinesitzungen kann man ja sogar noch schneller zusammenkommen.

  • Solange der AG nichts dagegen hat finde ich das super. Wir machen das auch oft so, dann sind beide informiert für den Fall das mal jemand ausfällt. (das Gremium wird natürlich spätestens in der nächsten Sitzung informiert). Außerdem hören 4 Ohren mehr als 2 ;)

    Das der AG da bei uns nichts gegen hat ist mir bewusst weil genau diese beiden unter anderem die Wasserträger unseres GF sind .

    Bei einigen sachen macht es natürlich Sinn das der Stellvertretende dabei ist. Sinn macht es aus meinen Augen aber keinesfalls das der BRV seine Aufgaben auf den Stellvertretenden überträgt.


    Warum sollte das Gremium hier ein Mitbestimmungsrecht haben? Das leuchtet mir nicht ein.

    Mir geht es eigentlich gar nicht um irgendein Mitbestimmungsrecht was evtl. verletzt wird sondern eher um die Frage warum der BRV und sein Stellvertreter ins Home Office wollen.

    Nach meiner Auffassung ist das gar nicht möglich. Zum einen ist unser BRV Vollfreigestelltes BR Mitglied und sein vohheriger Job war kein Bürojob den er evtl. auch im Home Office hätte machen können .

    Des weiteren hat unser BRV auch gar keine Technischen Möglichkeiten Home Office zu betreiben. dann stellt sich mir die Frage warum auch der Stellvertretdende seine BR Arbeit als Home Office betreiben will ?


    Sollte es was, ich halt noch nicht genau weiß, um Kurzarbeit Null bei uns gehen dann sind die beiden ebenfalls in Kurzarbeit Null.

  • Mir geht es eigentlich gar nicht um irgendein Mitbestimmungsrecht was evtl. verletzt wird sondern eher um die Frage warum der BRV und sein Stellvertreter ins Home Office wollen.

    Nach meiner Auffassung ist das gar nicht möglich. Zum einen ist unser BRV Vollfreigestelltes BR Mitglied und sein vohheriger Job war kein Bürojob den er evtl. auch im Home Office hätte machen können .

    Welchen Job der BRV früher hatte spielt doch keine Rolle, wenn er freigestellt ist. Die BR-Arbeit lässt sich (zumindestens weitgehend) auch im Home Office leisten. Entscheidend ist, dass die technischen Möglichkeiten (Netzzugang, Videokonferenz, etc.) gegeben sind.

    Je nach Euren örtlichen Gegebenheiten kann es aber sinnvoll sein, dass immer einer (BRV oder sBRV) vor Ort ist.

  • Hallo Hafenkasper,


    auch ich gehe im Regelfall nicht alleine zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber, es sei denn, ich möchte ihm die Meinung geigen und kann keine Zeugen gebrauchen.


    Ich nehme zu diesen Gesprächen meist das nächste, mir zur Verfügung stehende BRM mit, was aber meistens mein Stellvertreter ist.


    Was die Vollmacht für den BRV angeht bin ich der Meinung meiner beiden Vorredner. Je nach Gremiumsgröße können zwar dem BRV gewisse Dinge zur selbständigen Erledigung aufgetragen werden, dies ist aber nur sehr eingeschränkt möglich. Allerdings würde ich es mir beim BRV sowieso sehr gut überlegen, ihm Aufgaben zur selbständigen Erledigung zu übertragen.


    Wenn euer Gremium groß genug ist, wäre eine Übertragung von Aufgaben an die Ausschüsse machbar und auch sinnvoll, mit entsprechender Berichtspflicht.


    Allerdings sollte hier nicht die Notwendigkeit von kurzfristigen Entscheidungen stehen, dies liegt im Machtbereich des AG, dies zu ändern. Ziel sollte es hier sein, das Gremium zu entlasten und die BR-Tätigkeit sinnvoll zu gestalten.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Sollte es was, ich halt noch nicht genau weiß, um Kurzarbeit Null bei uns gehen dann sind die beiden ebenfalls in Kurzarbeit Null. Zitat Hafenkasper


    Wie kommst Du darauf????? bei Kurzarbeit haben die Betriebsräte meistens mehr zu tun und unterliegen nicht der Kurzarbeit.


    Und was die vorherige Tätigkeit der BRV war spielt keine Rolle. Die Frage ist , kann er seinen Job als freigestellter BRV im HO erledigen! Es gibt Mails Online Chat usw usw also warum sollte er nicht HO machen?

  • Hallo Hafenkasper,


    wei gelangst du zu der Auffassung dass als BRV kein Homeoffice möglich sein soll? Wenn er komplett freigestellt ist für die Betriebsratsarbeit, dann ist das ein Bürojob der durchaus auch aus dem Homeoffice erledigt werden kann. Zumindest wenn die technischen Möglichkeiten bestehen, die rein technischen Voraussetzungen sind ein Laptop und ggf. ein Handy sowie entsprechende Zugangsrechte um auf die Daten (Emails dateien etc.) im Betrieb zugreifen zu können. Und wenn ich daran denke wie schnell das alles bei uns organisiert war kann das sehr schnell gehen.

    Der vorherige Job bei einem freigestellten BR Mitglied hat dafür keine Bewandtnis.


    Und bei Kurzarbeit hat der Betriebsrat eher mehr als weniger zu tun und ist in den meisten Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit auch immer davon ausgenommen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Hafenkasper, zur Zeit geht doch eher darum, dass jeder der kann ins Home Office gehen sollte. Warum ein freigestellter BRV das nicht können soll leuchtet mir so nicht ein, zumindest nicht mit der Begründung, dass dieses vor der Freistellung auch nicht möglich war. Die technischen Möglichkeiten müssen natürlich gegeben sein, aber das ist dann letztendlich Sache des AG zu entscheiden ob möglich und nötig und eben auch gewollt. Gibt es denn eine BV zu Home Office bei Euch? Da sollte drinstehen welche Voraussetzungen es braucht.


    Sollte es was, ich halt noch nicht genau weiß, um Kurzarbeit Null bei uns gehen dann sind die beiden ebenfalls in Kurzarbeit Null.

    Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied kann nicht an Kurzarbeit teilnehmen, da es keinen Arbeitsausfall in dem Sinne gibt. Er ist ja eben komplett von der Arbeitsleistung befreit. Das gilt aber unabhängig davon ob Home Office gemacht wird oder nicht.

  • ich sehe das bei mir etwas kritischer mit dem HO. Bei 80% der Belegschaft, die ich dann so gar nicht erreichen kann weil die in den Lager- und Umschlagshallen keine Möglichkeit haben mit mir in Kontakt zu kommen.

    Daher versuche ich möglichst viel im Betrieb zu sein.

    Bei einem reinen Bürobetrieb allerdings stimme ich euch zu, da kann der BRV jeder Zeit ins HO.


    um dem hier:

    Wenn der BRV sein Gremium richtig einschätzen kann, dann weis er auch was geht und was nicht geht oder wo es evt. schwierig wird die Zustimmung im nachhinein zu bekommen. der BRV (Ausschusssprecher) kennt aber auch die Kritischen Mitglieder zu den jeweiligen Themen.


    kann ich nur zustimmen.


    Und zu dem Thema Übertragung von "Befugnissen" auf den BRV kann ich nur folgendes sagen:

    Jedes BRM sei gewarnt, das überschnell und in großer Breite zu machen! Leider sind wir Menschen wie wir sind und zu viel "Macht" korrumpiert und meist irgendwann. Es gibt sicherlich genügend Ausnahmen aber der Gesetzgeber gibt nicht aus Spaß vor, dass normalerweise immer das Gremium entscheidet.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • ...die Frage warum der BRV und sein Stellvertreter ins Home Office wollen.

    Das könnte evtl. einfach an der Gesamtsituation liegen. Die Ausweitung des Home Office ist ja auch Bestandteil der aktuellen Beschlussvorlage für die weiteren Lockdown-Maßnahmen.

    "Geplant ist eine Verordnung mit einer Homeoffice-Verpflichtung, "wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen"."

    Quelle: Der Tagesspiegel


    Viele Menschen werden derzeit zunehmend nervös und fürchten das Infektionsrisiko. Das muss gar nicht mal für Euren BRV und seinen stellv. selbst gelten, die Angehörigen spielen auch eine Rolle. Meine Frau versucht auch regelmäßig mich zum Home Office zu überreden, was ich jedoch strikt ablehne. Zum einen weil ich eh alleine im BR-Büro sitze und zum anderen weil ich das vor mir selbst nicht rechtfertigen könnte. Ich kann mich als BRV (eines Rettungsdienstes) nicht ins Home Office verkrümeln, während alle meine Kollegen diese Möglichkeit nicht haben. (Da würde ich mich nicht mal selber wieder wählen).

    Meine Frau zeigt hier zum Glück Verständnis, ich weiß aber nicht wie das bei Eurem BRV (+ Stellv.) aussieht. Wenn man nur die Wahl hat zwischen Stress mit den Kollegen und Stress mit der Ehefrau, ...naja wer da meistens gewinnt kannst Du Dir selbst überlegen. ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

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  • Ich wäre hier auch gegen eine Regelung zu mehr eigenen Entscheidungen. Wie die Vorredner schon sagten, sollte man sein Gremium gut kennen und dann selber entscheiden, ob man guten Gewissens seine rechtlich gegebenen Kompetenzen überschreiten kann/darf/sollte, ohne dass man in der nächsten Sitzung einen auf den Deckel bekommt.

    Die Arbeit mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden kenne ich auch so, teilweise gibt es aber auch andere Kombinationen, die schneller oder sinnvoller sind. Wenn man viel im Team arbeitet, dann kennt man sich ganz gut und kann in einem Gespräch schneller eine gemeinsame Meinung haben oder dieselbe Strategie verfolgen. Wenn euch das aber nicht passt, dann besteht als Gremium darauf, dass alle Entscheidungen im Gremium getroffen werden. Das ist euer gutes Recht und auch so vorgesehen. Aber dann müsst ihr auch öfter zu Sitzungen und euch auch an der Entscheidung beteiligen.