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Betriebsversammlungen sind trotz der Coronapandemie erlaubt.
Sie können sowohl als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, vorausgesetzt Ihr findet einen Raum der groß genug ist, hier kann auch eine Anmietung eines externen Raumes sinnvoll sein.
oder die Betriebsversammlung als Videokonferenz durchführen, was gemäß §129 BetrVG jetzt erlaubt ist.
Wir haben unsere Betriebsversammlungen während der Coronapandemie als Videokonferenz durchgeführt und haben bisher nur positive Rückmeldungen erhalten (keine positiven Coronatests )
na ja - ob das sinnvoll ist! Kontaktbeschränkung / kontaktvermeidung
Ich möchte ja nicht den Shitstorm (Zeitung mit 4 Buchstaben) wenn z.B. VW eine Veranstaltung mit 10.000 Ma im Wolfburger Stadion (wär ja genug Platz) abhält
Für alle Mitarbeiter bei denen ein Video-Betriebsversammlung möglich ist würde ich das ebenfalls bevorzugen. Wenn es aber für einige Kollegen in eurem Betrieb nicht möglich ist, kann es für diese Kollegen als Präsenz-Veranstaltung durchgeführt werden. Klar, Raumgröße usw. beachten. Aber dann ist es nicht verboten. Evtl. könnte man sogar kleinere Gruppen auf mehrere Räumlichkeiten verteilen, damit die Anzahl nicht zu groß wird. Da müsstet ihr mal schauen was bei euch im Betrieb möglich und sinnvoll ist.
also Betriebsversammlungen sind nicht wegen Corona erlaubt oder verboten sondern weiterhin eine Pflicht, und dass nicht 1 mal im Jahr sondern 1 mal im Quartal
Bei Präsenzveranstaltungen wird es schwierig sein die Hygienekonzepte einzuhalten, jedoch geht auch das!
Die Corronaschutzverordnung verbietet es auch nicht!