Betriebsvereinbarung Homeoffice

  • Hallo Zusammen,


    unser Konzern hat veranlasst, dass weltweit alle Mitarbeiter, wo möglich in Homeoffice arbeiten sollen und das schon seit März letzten Jahres.

    Unser Konzern überlegt gerade, weil es so gut im Homeoffice läuft, welche Regelungen sie weltweit einführen können, damit auch zukünftig Homeoffice für Mitarbeiter angeboten wird.

    Natürlich gilt in Deutschland die Mitbestimmung des Betriebsrat und wir haben bisher nur eine Betriebsvereinbarung für alternierende Telearbeit.

    Jetzt wollen wir eine Betriebsvereinbarung für "Homeoffice".


    Insbesondere interessiert mich von euch:

    Wenn ihr eine BV für Telearbeit etc. habt. Was hat funktioniert? Was hat nicht funktionert? Was für Forderungen würdet ihr noch stellen?


    Eine Liste an Forderungen, die ich gerne versuchen würde durchzusetzen:


    Begriffsdefinitionen:


    Homeoffice ist eine Form von Telearbeit, wenn sie über einen längeren Zeitraum stattfindet.


    Ansonsten kann sie als mobiles Arbeiten ausgelegt werden.


    Einführung Prozess:

    1. Prüfung, ob Homeoffice reine Telearbeit für eine Tätigkeit möglich ist oder nicht (inkl. Gefährdungsbeurteilung)
    2. Prüfung, ob alternierende Telearbeit für eine Tätigkeit möglich ist.
    3. Prüfung ob für eine Tätigkeit mobiles Arbeiten möglich ist.


    Forderungen:

    1. Definition ab wann Homeoffice von mobilen arbeiten zur Telearbeit wird: Wenn mehr als 6 Wochen im Jahr gestückelt oder am Stück von zu Hause gearbeitet werden soll, ist der Arbeitsplatz zu Hause ein Telearbeitsplatz.
    2. Alle notwendigen Arbeitsmittel stellt Arbeitgeber zu Verfügung.
    3. (Arbeitsmittel berücksichtigen auch die Vorgaben des Arbeitsschutzes und Gesundheitserhaltung. Ist gesetzlich geregelt muss nicht in BV-> Präamble?)
    4. Freizeitunfallversicherung, damit auch Mitarbeiter im Homeoffice zumindest eine Geldbetrag bekommen, wenn ihnen was passiert und die Berufsgenossenschaft, den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennt.
    5. (Alle Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes müssen eingehalten werden, erst nach Freigabe des Arbeitsplatzes darf der Arbeitsplatz verwendet werden. Ist gesetzlich geregelt muss nicht in BV ->Präamble?)
    6. Prozessdefinition: Gefährdungsbeurteilung für die Homeoffice-Arbeitsplätze? Formular-Gefährdungsbeurteilung an BV anhängen?
    7. Es gelten die Gleitzeitrahmenbedingungen für alle Mitarbeiter im Homeoffice. Für Mitarbeiter mit Kleinkindern und Mitarbeitern mit pflegebedürftigen Angehörigen wichtig, bestimmen die Mitarbeiter in Rücksprache mit Vorgesetzten ihre Kernarbeitszeit mit dem Betriebsrat, um entsprechend für die Zeiten bei denen sie Arbeiten eine Notbetreuung anfordern zu können.
    8. Datensicherheit für Arbeitgeber: Mitarbeiter stellen sicher, dass der Bildschirm bei Abwesenheit gesperrt wird oder der PC heruntergefahren ist. Arbeit ist möglichst papierlos durchzuführen. Ausgedruckte Dokumente sind zu schreddern, bevor sie weggeworfen werden. -> Verweis auf Geheimhaltungspflicht etc.)
    9. Kooperation der Mitarbeiter bei der Bewertung und Durchführung von Arbeitsplatzsicherheitsmaßnahmen zu Hause ist erwünscht, aber freiwillig. Bilder als Beleg als Alternative.
    10. Kostenpauschale für Strom und Internet (Höhe?). Alternativ, wenn nicht durchsetzbar: Kostenübernahme für Strom und Internetgebühren, falls diese sich nachweislich erhöhen, um das Arbeiten von zu Hause zu ermöglichen.
    11. Schulungen zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter im Homeoffice. Verweis auf Angebotsvorsorge Bildschirmarbeitsplatz und Wunschvorsorge (Corona)

    Danke für eure Unterstützung.

  • Anmerkungen:


    Wir haben eine BV bzw GBV für Home office (im AV ist Home office vereinbart - es wird kein Arbeitsplatz im Betrieb bereit gestellt) und "mobiles Arbeiten (muss nicht zu Hause sein, kann auch das Cafe, der Strand, der Wald usw. sein (eher stunden oder Tageweise - es gibt einen Arbeitsplatz im Betrieb) das ist zu 1. Definition


    2. 3. - Ja und auch reinschreiebn, was genau der AG bezhalt z.B. Schreibtisch, Stuhl, Lampe, Drucker, Telefon Headset etc

    Wir haben auch Höchstbeträge vereinbart und evtl. auch wie oft - z.B. alle 5 Jahre o.ä.


    4. gute Ideen - aber eher nicht einklagbar - ist es Arbeitszeit ist die BG zuständig - ist es ein Feizeitunfall (kochen im Homeoffice) eben keiner


    5. Arbeitsschutz ja klar - wer prüft das? Will man das der AG zu einem nach HJause kommt und sich das anguckt oder eher Eigenverantwortung / Schulung etc.


    7. AZ und Verfügbarkeit - Erreichbarkeit / Aufteilung vereinbaren - Sonntagsarbeit ausschließen 8o


    10. Ja bei Homeoffice monatliche Pauchalen für Miete (ein paar qm müssen ja bereitgestellt werden, Strom, Heizung, sonstiges

    Bei uns gibt es 125 € / monat

  • Wir haben nur eine Vereinbarung zu mobilen Arbeiten sind aber faktisch auch im HomeOffice aka Telearbeitsplatz.

    Was für mich aktuell und für die Zukunft wichtig ist wenn wir unsere BV fortschreiben sollten so das es mehr Homeoffice aber auch abwechselnd Arbeiten vor Ort möglich/nötig ist.

    Mobiles Arbeiten = Home Office = Telearbeitsplatz. Damit ist klar das der Arbeitgeber auch für die Arbeitssicherheit und die Arbeitsplatzausstattung zu ständig ist inkl. Gefärdungsbeurteilung.

    Ganz klar müsste dann geregelt sein das für Schwerbehinderte aber auch nur Behinderte Hilfsmittel welche auch am Arbeitsplatz in der Firma zur Verfügung gestellt werden im HomeOffice zur Verfügung gestellt werden. Wenn nicht von der Rentenversicherung, Integrationsamt,... das doppelt übernommen wird dann ist hier der Arbeitgeber in der Pflicht.
    Es kann für mich nämlich nicht sein das Mobiles Arbeiten vereinbart wird und der Arbeitgeber sich bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes zu Hause aus der Affäre zieht.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ja genau, dass sehe ich auch so.


    Mobiles Arbeiten ist zwar nicht Telearbeit. Aber wenn man über eine längeren Zeitraum am selben Platz arbeitet ist der Arbeitgeber verpflichtet für diesen Arbeitsplatz seiner Fürsorgepflicht nach der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten.


    Daher ist es so wichtig diesen Zeitraum vom Mobilen Arbeiten in die Telearbeit zu definieren. Davor scheut sich der Gesetzgeber und überlässt es den Firmen...


    Ich denke, daher ist es gut einen Prozess zu definieren, ob Telearbeit möglich ist oder nicht um den Arbeitgeber so geordnet in die Pflicht für die Gesundheitsgefährdung etc. zu nehmen.

  • Hallo zusammen,


    auch bei uns wird derzeit an einer BV zum Thema "Home-Office" gearbeitet. "Home-Office" wird sich dabei wohl als "Mobile-Office" oder "Mobiles Arbeiten" in den eigenen vier Wänden definieren, und die ArbStättV somit nicht zum Tragen kommen. Nichtsdestoweniger möchte die GF in die BV einen Passus aufnehmen, der die MA quasi in die Pflicht nimmt eigenständig einen Büroarbeitsplatz zu schaffen, der dem Arbeitsschutzgesetz entspricht. Dass der MA die Pflicht hat am Arbeitsschutz mitzuwirken ist uns klar, aber kann der AG auch eine solche Verpflichtung aussprechen, im Sinne von: "Wenn Du nur Sitzsäcke und keinen Tisch Zuhause hast, aber von Zuhause aus arbeiten möchtest, dann kauf Dir bitte einen anständigen Tisch und einen Bürostuhl."


    Was meint ihr dazu?

  • Hallo Jo,


    wäre toll gewesen, wenn du für dein Thema einen neuen Thread aufgemacht hättest!


    Wir haben unserem Arbeitgeber gesagt, entweder du machst Home Office, oder mobiles Arbeiten. Wenn du Home Office machst, dann musst du auch für die Büroeinrichtung und den Arbeitsschutz sorgen und wenn du mobiles Arbeiten machst, dann kannst du dem MA nicht vorschreiben, wo er arbeitet.


    Trotzdem haben wir als Hinweis in die BV aufgenommen, dass der MA, egal wo er arbeitet, auf die Ergonomie am Arbeitsplatz achten soll und haben entsprechendes Infomaterial zur Verfügung gestellt. Der MA muss vor Beginn der mobilen Arbeit über den Arbeitsschutz unterwiesen werden.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Danke für den Hinweis. Ich habe mich mit den Funktionalitäten vom Forum nicht auseinandergesetzt.


    Ja praktisch ist es ja auch so: Entweder du hast mobiles Arbeiten oder Telearbeit.

    Durch Corona und der Umetikettierung von Telearbeit als Homeoffice, wurde da alles sehr schwammig behandelt. Insbesondere weil es keine klare Grenze für den Zeitraum für mobiles Arbeiten gibt. Wobei dies nur eine Geschickte Umdeutung der Sachlage ist.


    Mitarbeiten arbeiten (bei uns jetzt) seit Corona auch auf Wunsch des Arbeitgebers hin von Zu Hause. Somit sollte hier ganz klar die Regeln der Telearbeit gelten.

  • dann kauf Dir bitte einen anständigen Tisch und einen Bürostuhl."

    Wenn der Arbeitgeber Arbeiten von zu Hause wünscht, würde ich nicht einsehen, warum der AN Geld dafür ausgeben muss. Den Mitarbeiter darauf hinzuweisen, möglichst auch zu Hause einen ergonomischen Arbeitsplatz zu haben halte ich aber für Sinnvoll. Letzten Endes ist es ja auch die Gesundheit des Mitarbeiters. Wenn es zur Zeit eher Arbeitgeberwille ist die Leute nach Hause zu schicken, sollte es vielleicht möglich sein, hier auch den AG in die Pflicht zu bekommen. Außerdem kann ich nicht davon ausgehen, dass jeder MA zu Hause noch Platz für einen Büroarbeitsplatz hat.

  • Danke für den Hinweis. Ich habe mich mit den Funktionalitäten vom Forum nicht auseinandergesetzt.

    Hallo Pascal,


    jetzt sind wir genau da, warum ein neuer Thread von Jo besser gewesen wäre. Du warst mit meinem Kommentar nämlich garnicht gemeint.


    Aber nochmal zum Unterschied ob Telearbeit oder mobiles Arbeiten gemacht wird.

    Auch wenn die Rechtslage bisher sagt, dass auch ein Arbeitsplatz zu Hause mobiles Arbeiten sein kann, wenn dieser Arbeitsplatz nur vorübergehend genutzt wird, haben wir zu unserem Arbeitgeber gesagt, dass er es sich aussuchen kann. Entweder machen wir eine Vereinbarung über mobiles Arbeiten, bei der er keinen Arbeitsort festlegen kann oder es gibt eine BV HomeOffice, dann muss er sich aber auch um das Thema Ausstattung, Kostentragung und Arbeitssicherheit kümmern. Wäre er nicht darauf eingegangen gäbe es keine BV oder er hätte zur Einigungsstelle müssen. Bei dem Zeitdruck, den der AG hatte, war die Entscheidung für ihn relativ einfach ;)


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Markus,


    nur mal so angemerkt (ist mir auch Passiert),


    die Begriffe Mobiles Arbeiten und Telearbeit sind in der Arbeitsstättenverordung verankert und ein "Homeofice" gehört leider zu den Mobilen Arbeiten, wo der AN selber entscheiden kann wie er seinen Arbeitsbereich ausgestaltet.

    Also der Küchenstuhl am Fenstersims weil er da den besten Empfnag hat (wohnt bei uns auf dem Dorf).


    Während bei der Telearbeit der Arbeitgeber hier die Verantwortung trägt und den Arbeitsbereich ausstatten muss.


    Ich war ganz überrascht, das die Arbeitsstättenverordnung da was regelt und bin durch die Sendung "wer weis den soas" darauf gestosen. Vorher hatte ich hier eine andere Meinung und war der Meinung für ein Homeoffice muss er AG auch die Einrichtung stellen, weil das ein Telearbeitsplatz ist.


    https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html

    https://www.komnet.nrw.de/_sit…ex.html?setcat=BAS/9/3/10


    Viele Grüße


    Rabauke

  • die Begriffe Mobiles Arbeiten und Telearbeit sind in der Arbeitsstättenverordung verankert und ein "Homeofice" gehört leider zu den Mobilen Arbeiten,

    Hallo Rabauke,


    die rechtlichen Definitionen waren mir schon bewusst.


    Unser Arbeitgeber wollte aber auch, dass der MA sich einen häuslichen Arbeitsplatz selbst einrichtet, der den Arbeitsschutzvorschriften entspricht und der MA sollte auch nur an diesem Arbeitsplatz arbeiten, er hätte das dann aber HomeOffice genannt um die Kosten zu vermeiden, die ihm dann entstehen. Da haben wir eben gesagt, dass dies kein HomeOffice ist sondern ein Telearbeitsplatz.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Es ging jetzt viel hin und her, ich denke die Begrifflichkeiten mobiles Arbeiten und Telearbeit sind ja ausreichend erläutert. Das ist sowohl über die Arbeitsstättenverordnung als auch bei uns über einen Tarifvertrag gergelt, was dann für uns auch ausschlagebend war endlich eine BV zu dem Thema zu machen. Heißt wir haben das in 2019 für uns klar geregelt wann es was ist, daher waren wir grundsätzlich für Corona gut gerüstet :)


    Ich würde euch raten, gerade wenn es um mobile Arbeit geht, zusätzlich für diese Kollegen noch Ergonomie am Arbeitsplatz, Datenschutz und Datensicherheitsschulungen zu Pflichtschulungen zu machen.


    Ganz neu haben wir ausserdem nachgeregelt, dass Kollegen die zuhause nicht gut ausgestattet sind mit Monitor, Headset oder "Kleinperipherie"(Maus, Tastatur etc.) diese nach Rücksprache mit der FK mit nach Hause nehmen können.