Herzliche Grüße an Euch, alle Gesetzehüter, Verfassungsschützer und BV-Bewacher im Betrieb,
ich habe eine Frage nach der Legimität und Zulässigkeit, ob ein Unternehmen mit einem Instrument einer Klassifizierung von "echten" und "unechten" AT-Angestellten an Hand des Jahreseinkommens als "AT-Grenze":
a) für den einen einen Teil der "echten AT-ler", die oberhalb der AT-Grenze liegen, wird die "dynamische Ewigkeitsklausel" eingehalten, d.h. die tariflichen Entgelterhöhungen werden automatisch an die AT-ler weitergegeben;
b) für den anderen Teil der "unechten AT-ler", die unterhalb der AT-Grenue liegen, wird vorsätzlich die " dynamische Ewigkeitsklausel" verwehrt, um über die Jahre die betroffenen Mitarbeiter in ihrem Jahresgehalt weiter von dem Tarifgehalt als Mindestlohn negativ zuu entfernen.
Fragen an Euch:
1. Kennt Ihr dieses Instrument der "AT-Grenze"?
2. Kennt Ihr die Klassifizierung in a) Echte und b) Unechte AT-Angestellten?
3. Ist eine fragwürdige Klassaifizierung überhaupt zugelassen, um einseitig einen Teil der Belegschaft zu diskriminieren? (Gleichberechtigungsprinzip)
Was fällt euch noch zu der o.b. Thematik ein?
Herzlichen Dank voraus!
Euer Wi.-Ing.