Die Aussage: einer Kündigung niemals zuzustimmen ist laut Video-RA auch eine Gewerkschaftsaussage und GW-Haltung. wobei der BR ist nicht die Gewerkschaft, sondern ein Organ des BetrVG.
Ich kenne die Aussage eher von Rechtsanwälten die ausschließlich Arbeitnehmer vertreten. Unsere Gewerkschaftsvertreter in der Geschäftsstelle halten es eher so, dass man zwar grundsätzlich versuchen sollte einer Kündigung zu widersprechen oder maximal die Frist ablaufen zu lassen, wenn aber bestimmte Fälle vorliegen (Gewalt, Diebstahl, Belästigung oder massiver Rassismus) und es sich im Rahmen der Anhörung und der anschließenden Anhörung der Betroffenen durch den BR herausstellt, dass es mit großer Wahrscheinlich tatsächlich so war, dann sollte der BR auch einmal einer Kündigung zustimmen.
Damit fühle ich mich als BRM auch nicht als Richter, da durch meinen Widerspruch die Kündigung nicht unmöglich gemacht wird und trotz meiner Zustimmung auch noch eine Kündigungsschutzklage möglich ist. Das Einzige was ich durch einen Widerspruch ermögliche ist der Weiterbeschäftigungsanspruch. Aber ob ich das bei den oben genannten Fällen möchte? Wohl eher nicht, denn es gibt auch noch die Beteiligten zu schützen. Auch die werden von mir vertreten.
ich halte es nach-wie-vor für falsch als BR die Interessen einer Gewerkschaft zu vertreten oder zu propagieren, das ist Aufgabe der Gewerkschaftsvertreter. wobei diese natürlich Mitglied im BR sein können.
Als BRM darf ich das garnicht. Deshalb sollte man als BRM immer schön brav schauen, welche Kappe man gerade auf hat. Nicht das man im falschen Moment das Richtige sagt.
LG
Markus