Anfechten einer Betriebsratswahl - Fragen

  • Hallo zusammen,


    nach 2 Tagen googlen und das Internet durchforsten, habe ich mich nun entschieden mich hier auf der Webseite anzumelden in der

    Hoffnung dass jemand aus der Community mir helfen kann. Für alle Antworten schon mal ein großen Danke vorweg!


    Nun zum Thema:

    In unserem Unternehmen wurde letzte Woche eine Betriebsratswahl durchgeführt. Die Anzahl der Arbeitnehmer beläuft sich genau auf 50 Personen,

    demnach wurden 3 Betriebsräte gewählt. Durchgeführt wurde dies per Urne am Wahltag sowie für etwaige Urlauber oder Abwesende per Briefwahl.

    Der Wahlvorstand bestand aus 3 Kollegen, welche sich ebenfalls für die Wahl haben aufstellen lassen. Zusätzlich gab es noch 3 weitere Kandidaten.

    Dementsprechend bestand die Liste der Kandidaten aus 6 Personen. Jeder Wahlberechtigte Arbeitnehmer durfte bis zu 3 Stimmen vergeben.


    Nach öffentlicher Auszählung sind nun die 3 Kollegen aus dem Wahlvorstand auch zum Betriebsrat gewählt worden. Dieses Ergebnis im Hinblick auf

    auf das Stimmungsbild meiner anderen Kollegen sowie ein paar "Fragezeichen" bei uns zum Ablauf der Wahl, führt nun dazu dass viele von uns

    nicht so recht glauben können, dass das alles mit rechten Dingen zu ging. 2 der 3 gewählten Kollegen genießen wirklich kein Ansehen bei den anderen

    Kollegen, haben aber dennoch zahlreiche Stimmen bekommen.


    In der Retrospektive sind zudem ein paar Fragen/Unklarheiten bei uns anderen aufgekommen. Wir sind der Meinung dass wir die Wahl daher anfechten

    möchten.


    1) Einige Kollegen sind wie gesagt im Urlaub gewesen. Müssen diese Kollegen die Briefwahl beantragen (schriftlich oder reicht mündlich?) bei den Wahlvorständen

    oder müssen die Wahlvorstände die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zusenden? So wie ich gelesen habe müssen die Unterlagen laut § 24 Abs. 2 WO unaufgefordert

    an die Briefwähler geschickt werden wenn bei diesen Kollegen klar ist, dass Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit an Tag X der Wahl nicht arbeiten und somit nicht vor Ort wählen. Das ist zum Beispiel bei unseren 450€-Kräften der Fall. In den Ferien arbeiten diese nicht. Briefe hat jedoch keiner bekommen. Obwohl die Wahlvorstände eine Urlaubs- bzw. Abwesenheitsübersicht von unserem Chef bekommen haben (mehrmaliges Update). Wie verhält es sich bei Kranken? Da das nicht planbar ist, stellen wir

    uns die Frage wie diese an die Briefwahlunterlagen kommen sollen.


    2) Im Wahlraum war nur eine Wahlkabine. Ich meine mich zu erinnern, dass es zwei sein müssen.


    3) Ich wurde, nachdem ich in der "Wahlkabine" war, nicht nach meinem Name gefragt (vorher auch nicht). Ich sollte den Umschlag nur in die Urne werfen und durfte gehen. Ist das rechtens (auch wenn Sie mich in diesem Fall kennen)?


    4) Wie wird sichergestellt, dass die Wahlvorstände nicht noch 1-2 Stimmzettel ausfüllen. Hat man in die Wahlunterlagen, sprich die Stimmzettel oder

    die abgehakte Wählerübersicht als Kollege Einsicht wenn man das möchte?


    5) Dieser Punkt ist der schärfste in meinen Augen. Ich habe mit einem Kollege nach der Wahl gesprochen. Dieser ist der deutschen Sprache zwar mächtig, tut sich aber im Verständnis von Schrift und Wort sehr schwer (er hat Migrationshintergrund). Er erzählte mir, dass er in den Wahlraum gegangen ist und die Wahlvorstände aus der Kabine raus gefragt hat, was er nun genau machen soll. Daraufhin haben diese 3 zu Ihm gesagt, er solle doch bitte eben diese 3 Personen auch ankreuzen. Aufgrund seiner Verständnisprobleme hat er das dann auch getan.

    Ist das rechtens? Ist es rechtens wenn die 3 Wahlvorstände während des Wahlvorgangs nicht nur Werbung machen sondern dem Kollege sogar sagen was er ankreuzen soll?


    Das sind so die gröbsten Themen. Mir kommt das alles ein wenig spanisch vor. Auch vielen meiner Kolleg*innen. Sind die oben genannten Themen ein Grund für eine Anfechtung der Wahl?


    Ich würde mich freuen wenn sich hier im Forum jemand findet der vielleicht bei bisschen Licht ins Dunkel bringen kann.


    Vielen Dank!

    MfG

  • Guten Morgen,

    zu 1: der Wahlvorstand muss vor der Wahl beschließen, welche Personengruppe die Unterlagen unaufgefordert zugeschickt bekommt, z.B. die 450€-Jobber oder Elternzeitler. Das muss dann auch im Wahlausschreiben stehen. Alle anderen, wie Urlaub und Krankheit, müssen die Unterlagen anfordern.


    zu3) Hast Du denn mitbekommen, ob wer da war, der Namen abgehakt hat (auch ohne zu fragen)?


    zu4) Da hat man keine Einsicht, nur dann bei einer Wahlanfechtung die Anwälte.


    zu5) Das scheint mir ein Anfechtungsgrund zu sein, aber gibt es dafür Zeugen? Du weißt schon - Aussage gegen Aussage... Natürlich darf man keine Werbung mehr machen, nicht mal am Wahltag in schriftlicher Form in der Nähe des Wahllokals.

    Bei Migrationshintergrund fällt mir aber ein, dass die Wahlunterlagen bzw. das Ausschreiben dann mglw. auch in den häufigsten Sprachen (aus der Firma) hätten vorhanden sein sollen, auch das steht im Gesetz und für all das ist der Wahlvorstand zuständig.


    Und Ihr müsst noch ganz schnell nach den Fristen gucken bei Eurem Überlegen, eine Anfechtung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgen (steht alles im §19 BetrVG). Wie siehts mit der Gewerkschaft aus, gäbs da Hilfe?


    MfG

  • Außerdem ist die Auszählung der Stimmen ja öffentlich und ich als Wahlbewerber wäre sicherlich dabei gewesen, hätte also Unregelmäßigkeiten durchaus mitbekommen müssen.


    Nachtrag:


    Und das

    Ist es rechtens wenn die 3 Wahlvorstände während des Wahlvorgangs nicht nur Werbung machen sondern dem Kollege sogar sagen was er ankreuzen soll?

    ist nicht rechtens, das ist bei keiner Wahl rechtens!

    Wenn das bewiesen werden kann ist das eine große Hilfe für eine Anfechtung!

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

    Einmal editiert, zuletzt von rtjum ()

  • zu 4). Da die Auszählung öffentlich ist kann man als Beobachter/Zuschauer bei der Auszählung schon mitbekommen bzw. verhindern.
    Einsicht in die Liste der abgehakten Wähler bzw. Briefwähler hat man nicht. Aber man kann als Beobachter auch mitbekommen wer Briefwahl gemacht hat und dann zusätzlich Urnenwahl gemacht hat. Und so durch die Anwesenheit verhindern das es Manipulationen gibt.

    zu 5). Wie schon von anderen geschrieben muss man das Gerichtsfest beweisen können und die einzelnen 3 Stimmen sollten dann auch noch eine Auswirkung auf das Wahlergebnis haben. Also gewählte Betriebsräte und/oder Reihenfolge.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zu 1) Urlaub gehört nicht zu den Fällen des §24 (2) WO, daher hätte die betroffenen Personen die Briefwahl beantragen müssen.

    Zu 2) bei 50 Mitarbeitern scheint mir eine Wahlkabine ausreichend, hier gibt es nach meinem Kenntnisstand keine gesetzl. Regelung

    Zu 3) Warum man dich nach deinem Namen fragen soll, wenn du persönlich bekannt bist leuchtet mir nicht ein.

    Zu 4) es besteht ein Einsichtsrecht in die Wahlakten:

    https://www.haufe.de/personal/…sk_PI42323_HI3646491.html
    Zu5) nach Däubler Kommentare zu §19Rn15 muss durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst werden können um eine Anfechtung erfolgreich zu machen. Außerdem wird der Nachweis hier sicher schwierig, es sei denn es gibt Zeugen.

  • das Positive vorneweg,


    spätestens im Mai nächstes Jahr muss neu gewählt werden ;).


    Eine Anfechtung und hin und her und ich weis nicht was sonst noch so passiert kann dauern.


    daher prüft was ihr wollt und wie ihr in 13 Monaten sicher stellt, das die Wahl 2022 so läuft das alles Gesetzeskonform ist.


    Die Wahlabhandlung ist öffentlich

    Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich


    Das Heist ihr habt das recht euch das Auszählen anzuschauen


    gruß

    Rabauke

  • dass viele von uns

    nicht so recht glauben können, dass das alles mit rechten Dingen zu ging. 2 der 3 gewählten Kollegen genießen wirklich kein Ansehen bei den anderen

    Kollegen, haben aber dennoch zahlreiche Stimmen bekommen.

    Ich habe auch mal eine Frage: Die CDU genießt weder bei mir noch in meinem Bekanntenkreis großes Ansehen. Trotzdem haben sie bei der letzten Bundestagswahl angeblich fast 1/3 aller abgegebenen Stimmen bekommen. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es da mit rechten Dingen zugegangen ist. Wie kann ich die Wahl anfechten?:cursing:


    PS: Bei uns konnten sich einige MA auch nicht vorstellen, dass ich wieder gewählt wurde, obwohl der Chef allen erzählt hat, wie bösartig und geschäftsschädigend ich bin...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

    Einmal editiert, zuletzt von Der Mann mit der Ledertasche ()

  • Zu allererst: vielen Dank für zahlreichen Antworten.

    zu3) Hast Du denn mitbekommen, ob wer da war, der Namen abgehakt hat (auch ohne zu fragen)?

    Ja die Namen wurden abgehakt. Ich dachte nur, dass man seinen Namen auch sagen muss. Die Wahl fand bei uns über den Tag verteilt an 2 Firmenstandorten statt (nacheinander). Die Wahlvorstände sind alle drei von Standort A und kennen die Kollegen von Standort B nicht wirklich so gut. Da kann ich mir schon vorstellen, dass es da u.U. zu Fehlern kommen kann. Aber wenn dem nicht so ist und das alles rechtens ist, dann ist das ok.


    zu5) Das scheint mir ein Anfechtungsgrund zu sein, aber gibt es dafür Zeugen? Du weißt schon - Aussage gegen Aussage... Natürlich darf man keine Werbung mehr machen, nicht mal am Wahltag in schriftlicher Form in der Nähe des Wahllokals.

    Bei Migrationshintergrund fällt mir aber ein, dass die Wahlunterlagen bzw. das Ausschreiben dann mglw. auch in den häufigsten Sprachen (aus der Firma) hätten vorhanden sein sollen, auch das steht im Gesetz und für all das ist der Wahlvorstand zuständig.

    Als Zeuge käme hier nur die entsprechende Person in Frage deren Wort wohl gegen das Wort der 3 Wahlvorstände stünde. Das wird dann wohl auch nicht mit Erfolg gekrönt sein.

    wurde im einfachen Wahlverfahren auf einer Wahlversammlung gewählt oder wurde den ganzen Tag gewählt und die Wähler kamen, wann sie lustig waren?

    Es wurde über den Tag an unseren beiden Standorten A und B gewählt. Morgens 4 Stunden an A und Nachmittags 4 Stunden an B. Hat das eine Auswirkung?

    zu 4). Da die Auszählung öffentlich ist kann man als Beobachter/Zuschauer bei der Auszählung schon mitbekommen bzw. verhindern.
    Einsicht in die Liste der abgehakten Wähler bzw. Briefwähler hat man nicht. Aber man kann als Beobachter auch mitbekommen wer Briefwahl gemacht hat und dann zusätzlich Urnenwahl gemacht hat. Und so durch die Anwesenheit verhindern das es Manipulationen gibt.

    Sorry, aber das verstehe ich nicht. Ich war selber bei der Auszählung dabei. Auf den Stimmzetteln konnte man bis 3 Stimmen vergeben. Nach erfolgter Wahl wurde uns gesagt, dass es eine Wahlbeteiligung von 85% gab. Wie soll ich da was mitbekommen oder verhindern wenn was manipuliert wird? Da man ja offensichtlich keine Einsicht in die Wahlliste hat und ich ja auch nicht weiß wer Briefwahl gemacht oder gar nicht gewählt habe...woher soll ich dann wissen ob die Wahlvorstände nicht doch 1-2 Zettel selbst ausgefüllt haben und das einfach eintragen. In diesem Zusammenhang stelle ich mir auch die Frage woher man weiß dass die Urne nicht vorher geöffnet wurde und Briefe getauscht worden....und danach wird Sie wieder verplombt?! Klar kann man dann sagen wenn ich bei der Auszählung anwesend bin und mein Zettel kommt nicht, ist das komisch. Das wäre ja aber auch nur 100% stichhaltig wenn alle Kollegen anwesend wären. Aus unserer Tätigkeit geht bspw. 100% einher, dass bei der Auszählung gar nicht alle da sein können. Nie.

    das Positive vorneweg,


    spätestens im Mai nächstes Jahr muss neu gewählt werden ;).

    Wo ist das festgelegt? Das erstaunt mich gerade, weil die Amtszeit ja 4 Jahre ist. Woran liegt das?

    Ich habe auch mal eine Frage: Die CDU genießt weder bei mir noch in meinem Bekanntenkreis großes Ansehen. Trotzdem haben sie bei der letzten Bundestagswahl angeblich fast 1/3 aller abgegebenen Stimmen bekommen. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es da mit rechten Dingen zugegangen ist. Wie kann ich die Wahl anfechten? :cursing:


    PS: Bei uns konnten sich einige MA auch nicht vorstellen, dass ich wieder gewählt wurde, obwohl der Chef allen erzählt hat, wie bösartig und geschäftsschädigend ich bin...

    Eigentlich wollte ich darauf gar nicht antworten, weil das für mich inhaltslos ist. Zum einen hat unsere Wahl nichts mit der aktuellen Politik zu tun, desweiteren unterstellen Sie mir und meinen Kollegen dass wir die Wahl nur anfechten wollen, weil nicht das erhoffte Ergebnis eingetreten ist. Zudem hat das nichts mit Ihnen und ihrer Wahl zu tun. Ich habe nur gesagt, dass das Wahlergebnis nicht in das Stimmungsbild der Kollegen passt, gerade im Hinblick auf die Kandidaten und die letztlich gewählten Betriebsräte. Es kommt uns halt alles etwas komisch vor. Und da spreche ich von gut dreiviertel der Wähler.



    Ich bin auf jeden Fall schon einiges schlauer jetzt. Vielen Dank dafür!

  • Hallo,


    hierbei


    Wo ist das festgelegt? Das erstaunt mich gerade, weil die Amtszeit ja 4 Jahre ist. Woran lieg

    solltest Du mal einen Blick in § 13 Abs. 3 und § 21 Satz 3 BetrVG werfen.

    Da ihr außerhalb der regulären Wahlzeit gewählt habt, läuft die Amtszeit des jetzt gewählten BR bis zum 31.05.2022.

    § 13 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    § 21 BetrVG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    War das jetzt bei Euch die erste BR-Wahl ?

  • Hallo,


    Zitat von Rabauke das Positive vorneweg,


    spätestens im Mai nächstes Jahr muss neu gewählt werden ;).


    Wo ist das festgelegt? Das erstaunt mich gerade, weil die Amtszeit ja 4 Jahre ist. Woran liegt das?




    Weil nächstes Jahr im Mai Betriebsratswahlen sind. Das ist so festgelegt. Die Amtszeit beträgt dann ab Mai 4 Jahre.

    Ihr habt aber aus welchem Grund auch immer ( Gründung eines neuen BR, nicht mehr genug Mitglieder ) jetzt gewählt. Also gilt für euch : Nächstes Jahr im Mai ist BR Wahl. Wie der Rabauke schon schrieb, auf diese Wahl eventuell gut vorbereiten. Selber in den Wahlvorstand gehen.

  • Es ging bei der Anmerkung vom Mann mit der Ledertasche nicht um die genannte Unterstellung sondern nur um den Hinweis, dass das "Stimmungsbild der Kollegen" sehr davon abhängt, wer es malt. Wenn ich nur meine Freunde aus dem Versand frage und alle sind gegen einen Kandidaten, dann können andere, eventuell größere Abteilungen trotzdem dafür sein. Oder das Stimmungsbild hat sich geändert. Die deutlich professionelleren Wahlvorhersagen liegen in letzter Zeit ja auch oft ganz ordentlich daneben.

    Die Wahlhelfer müssen nicht nach dem Namen fragen, sollten dann aber sicher sein, wen sie da abhaken. Wenn dann ein Haken bei der falschen Person gemacht wird, dann hätte die Person ja keine Möglichkeit der Stimmabgabe mehr. Da muss man sich für einen Betrug schon sehr sicher sein, dass die Person nicht mehr kommt.

    Auch wenn die mögliche Wahlbeeinflussung unschön und schwer zu beweisen ist, so dürfte sie trotzdem nicht im großen Stile euer Wahlergebnis beeinflusst haben. Es könnte aber die eine Stimme sein, die zwischen Platz drei und vier unterscheidet. Damit kommst du aber nicht zielführend weiter.

    Die Wahl an zwei Standorten ist so in Ordnung.

    Bei der Auszählung zählt auch etwas Bauchgefühl. Bei maximal 50 Wahlberechtigten und einer Wahlbeteiligung von 85% haben höchstens 43 Menschen bei euch gewählt. Die Zahl der Stimmzettel in der Urne muss ja mit der Zahl der Haken auf der Wählerliste übereinstimmen. Die Urne wurde doch vermutlich mit einem Aufkleber versiegelt, oder? Den kriegt man nicht einfach so wieder ab. Ist natürlich eine Frage der Versiegelung. Wenn das nur mit einem Kabelbinder gemacht wurde, dann geht das. Aber dann muss ich von den Wahlzetteln die "falschen" raussuchen und entsorgen und durch neue ersetzen. War dazu ausreichend unbeobachtete Zeit? Deinen Zettel kannst du nicht erkennen, sonst wäre er ungültig. Es sei denn, du bist der Einzige, der die drei Kandidaten in der Kombination gewählt hat. So ein Wahlbetrug ist garnicht so einfach, wie es sich in der Theorie darstellt und dazu gehört auch eine Menge kriminelle Energie - bei euch springt ja nichtmal eine Freistellung heraus.

    Die nächsten regulären Wahlen sind vom 01. März bis 31. Mai 2022. Auch bei euch. Zwischendurch dürfen Wahlen bei Neugründung oder nach Notwendigkeit erfolgen, dann geht die Amtszeit aber nur bis zu den nächsten Wahlen. Ausnahme ist nur, wenn die Amtszeit dann kürzer als ein Jahr wäre, dann dürfen die nächsten Wahlen übersprungen werden.


    Aber: Du hast das Recht, die gesamten Wahlakten einzusehen. Darin enthalten sind die Wählerliste und alle Stimmzettel. Zähl einfach selber noch mal nach und prüfe, wer an dem Tag nicht im Büro war. Findest du da einen Haken, dann findest du in den Unterlagen den Antrag auf Briefwahl. Wurde der nicht gestellt, dann ist da was faul, das du dir vom Wahlvorstand erklären lassen solltest. Vielleicht interessiert es auch den Kollegen.

  • Aber: Du hast das Recht, die gesamten Wahlakten einzusehen.

    Das hatte ich auch schon geschrieben, hat prince9269 aber wohl überlesen.


    Außerdem noch ein kleiner Tipp: Solange du deine Behauptung "Wahlbetrug" nicht beweisen kannst, wäre ich da mit den Aussagen im Betrieb eher vorsichtig. Das kann auch schnell mal nach hinten losgehen (üble Nachrede, Behinderung BR-Arbeit...)

    Die Anzahl der Arbeitnehmer beläuft sich genau auf 50 Personen,

    Aber Ihr hättet im vereinfachten Wahlverfahren in einer Wahlversammlung wählen müssen. Erst ab 51 gibt es die Möglichkeit im normalen Wahlverfahren zu wählen. Bist Du dir mit den 50 sicher?

    Das wäre dann tatsächlich ein grober Fehler der zur Anfechtbarkeit führt.

    Außerdem ist die Stimmauszählung unmittelbar nach der Wahl in der öffentlichen Wahlversammlung, daher besteht gar keine Möglichkeit die Stimmzettel auszutauschen.

  • Wo ist das festgelegt? Das erstaunt mich gerade, weil die Amtszeit ja 4 Jahre ist. Woran liegt das?

    es gibt im BetrVG Vorgaben wann gewählt wird, die nächste Wahlperiode ist in 2022, die letzte war in 2018-.

    Wenn außerhalb dieser Wahlperioden gewählt wird, dann verkürzt sich die Amtsperiode bis zur nächsten Wahlperiode, es sei denn die Zeit ist weniger als 1 Jahr, dann hat der BR eine Amtszeit von knapp 5 Jahren. Das ist etwas vereinfacht dargestellt sollte aber als Erklärung gut sein.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Aber Ihr hättet im vereinfachten Wahlverfahren in einer Wahlversammlung wählen müssen. Erst ab 51 gibt es die Möglichkeit im normalen Wahlverfahren zu wählen.

    Genau deshalb kam meine Frage. Ich bin zwar überhaupt kein Freund davon, wenn das Ergebnis demokratischer Wahlen mit juristischen Tricks geändert werden soll, aber wenn es tatsächlich begründete Zweifel an der rechtmäßigkeit der Wahl gäbe, wäre das mein Ansatzpunkt, um die Wahl noch einmal wiederholen zu lassen. Aber es müssen tatsächlich begründete Zweifel sein und nicht irgend so ein Bauchgefühl.

    Hätte ich also keine gewichtigen und begründete Zweifel daran, dass das Wahlergebnis nicht dem Wählerwillen entspricht, würde ich nicht einmal bei einem falschen Wahlverfahren gegen eine BR-Wahl vorgehen, selbst wenn ich selbst nicht gewählt worden wäre.

    Normalerweise hätte die Wahl bei euch so stattfinden müssen, dass sich alle Beschäftigten zu einer Wahlversammlung treffen. Auf dieser Wahlversammlung geben dann alle Mitarbeiter ihre Stimme ab. Erst wenn alle Wähler gewählt haben, wird die Wahlversammlung beendet und die Kolleginnen und Kollegen können dann gehen, wenn sie die Stimmauszählung nicht verfolgen wollen.

    Ob bei zwei Betriebsteilen die einen gemeinsamen Betrieb bilden zwei Wahlversammlungen durchgeführt werden dürfen, da bin ich mir momentan nicht sicher, vielleicht hat hier aber jemand den passenden Kommentar bereit.


    Was aber garnicht geht ist, dass der Wahlvorstand im Wahllokal oder dem direkten Umfeld Wahlwerbung macht. Egal ob schriftlich oder mündlich. Wenn hierdurch das Wahlergebnis vermutlich verfälscht wurde, ist auch dies ein Anfechtungsgrund.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • Sorry, aber das verstehe ich nicht. Ich war selber bei der Auszählung dabei. Auf den Stimmzetteln konnte man bis 3 Stimmen vergeben. Nach erfolgter Wahl wurde uns gesagt, dass es eine Wahlbeteiligung von 85% gab. Wie soll ich da was mitbekommen oder verhindern wenn was manipuliert wird? Da man ja offensichtlich keine Einsicht in die Wahlliste hat und ich ja auch nicht weiß wer Briefwahl gemacht oder gar nicht gewählt habe...woher soll ich dann wissen ob die Wahlvorstände nicht doch 1-2 Zettel selbst ausgefüllt haben und das einfach eintragen. In diesem Zusammenhang stelle ich mir auch die Frage woher man weiß dass die Urne nicht vorher geöffnet wurde und Briefe getauscht worden....und danach wird Sie wieder verplombt?! Klar kann man dann sagen wenn ich bei der Auszählung anwesend bin und mein Zettel kommt nicht, ist das komisch. Das wäre ja aber auch nur 100% stichhaltig wenn alle Kollegen anwesend wären. Aus unserer Tätigkeit geht bspw. 100% einher, dass bei der Auszählung gar nicht alle da sein können. Nie.

    Naja das keine weiteren Stimmzettel außer den Briefwahlstimmen in die Wahlurne gekommen sind lässt sich doch bei der Auszählung sehen. Ich gehe auch davon aus das ersichtlich war ob ein Bewerber eine, zwei oder drei Stimmen vergeben hat.
    Dann lässt sich aufgrund der maximal möglichen Anzahl an Stimmen (Wahlberechtigte) und Vergebenen Stimmen die Wahlbeteiligung doch auch nachvollziehen. Das die Umschläge nicht getauscht worden sind lässt sich doch dadurch nachvollziehen das erst ein Umschlag geöffnet werden muss, dort eine persönliche Erklärung des Wählers zum Vorschein kommt und zusätzlich der Stimmzettelumschlag. Damit lässt sich ja auch kontrollieren ob der Briefwähler noch mal an einer Urnenwahl teilgenommen hat. Und Und dieser Vorgang mit den Briefwählern sollte bei der Auszählung so transparent gemacht worden sein das das auch für Wahlbeobachter nachvollziehbar sein sollte.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Wahltag und öffentliche Stimmauszählung, wie es sein sollte oder zumindest wie wir es machen.


    Am Wahltag haben wir das Wählerverzeichnis vor Ort. Hier wird jeder abgehakt der zur Wahl kommt und seine Unterlagen erhält. Wenn er gewählt hat und seine Stimme in die Urne wirft wird erneut abgehakt.

    Kurz vor ende der Wahl werden die Briefwahlunterlagen geöffnet kontrolliert, in der Wählerliste vermerkt und die Wahlumschläge in die Urne eingeworfen. Alle die Briefwahlunterlagen im Vorfeld erhalten hatten sind in der Wählerliste vermerkt worden.

    Öffentliche Auszählung

    Vor öffnen der Urne wird dann an Hand der Wählerliste gezählt wieviel Umschläge in der Urne sein müssten.

    Dann werden die Umschläge in der Urne gezählt. Diese beiden Zahlen müssten ja, wenn alles richtig ist, übereinstimmen.

    Dann werden alle Umschläge geöffnet und vor sortiert, gültig ungültig oder zweifelhaft. Die genaue Zuordnung bestimmt der Wahlvorstand.

    Dann werden alle Stimmzettel in einem, mindestens 4 Augenprinzip, gezählt und aufgeschrieben. Alle anwesenden können den Gesamten Vorgang beobachten.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Hallo erco,

    genau so handhaben wir das hier auch, somit ist eine größt mögliche Transparenz gegeben.

    Durch die Öffentlichkeit der Auszählung können auch alle bedenken bzgl. Wahlbetrug bzw. falsches Auszählen begegnet werden.


    Wenn jemand unbedingt meint, eine Wahl anfechten zu wollen, dann soll er es ruhig tun.

    Der Wahlvorstand bzw. der BR wird das in seiner Bestellung eines neuen Wahlvorstandes bei einer erneuten BR-Wahl wohlwollend wieder aufnehmen und diese Person/en gerne in den Wahlvorstand berufen.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hallo,

    ich bin wieder erstaunt. So wie ihr hier "eure" Wahlen schildert, geh ich voll mit dass alles rechtens ist. Bei uns sah das ganze Prozedere am Wahltag so aus:

    Von 08:00 bis 12:00 konnten die Kollegen an Standort A wählen, Wahlvorstand war im Raum und hat die Wählerliste abgehakt.

    Von 13:00 bis 17:00 konnten die Kollegen an Standort B wählen, Wahlvorstand war im Raum und hat die Wählerliste abgehakt.

    Sowohl in den Briefwahlumschlägen als auch in den Umschlägen der Kollegen vor Ort war nur der Stimmzettel drin. Sprich in der Urne waren nur Umschläge mit Stimmzetteln - keine Erklärung o.ä.

    Bei der Auszählung wurde die Urne geöffnet und die Umschläge auf den Tisch geschüttet. Dann haben 2 Wahlvorstände die Stimmen ausgezählt. Der dritte hat geschrieben. Das 4-Augen-Prinzip war also gegeben. So kam dann das Ergebnis zu Stande.

    Ich gehe auch davon aus das ersichtlich war ob ein Bewerber eine, zwei oder drei Stimmen vergeben hat.
    Dann lässt sich aufgrund der maximal möglichen Anzahl an Stimmen (Wahlberechtigte) und Vergebenen Stimmen die Wahlbeteiligung doch auch nachvollziehen.

    Das ist der Punkt den ich nicht verstehe. Wenn wir 50 Kollegen sind und jeder bis zu 3 Stimmen hat, sind bei einer Wahlbeteiligung von 100% ja maximal 150 Stimmen möglich. Nun haben aber anscheinend 85% gewählt und nicht jeder hat 3 Stimmen vergeben. Woher weiß ich denn dann, dass nicht noch im Nachhinein Kreuze gemacht worden. Das wäre sicherlich aus Sicht des Wahlvorstands sehr sehr riskant, aber doch möglich oder? Bitte korrigiert mich falls ich da falsch liege und was nicht verstehe.

  • Meine Definition der Wahlbeteiligung wäre eher, dass 85% der Wahlberechtigten Mitarbeitenden einen (gültigen) Wahlzettel abgegeben haben. Auch mit nur einer Stimme habe ich mich ja an der Wahl beteiligt.

    Du warst doch bei der Auszählung dabei. Hat einer der Auszählenden mit einem Stift auf den Wahlzetteln rumgemalt? Du hättest ja auf die Zettel gucken können und dann sogar vergleichen, ob das stimmt, was der da vorliest.


    Insgesamt ist die Möglichkeit natürlich nicht auszuschließen, dass der Wahlvorstand die Wahl derartig kriminell fälscht. Aber da gehören schon grande cojones und irgendein Ziel dazu. Aus dem Bauch heraus würde ich behaupten, dass das für eine fristlose Kündigung reichen dürfte, wenn es rauskommt. Und wofür? Es gibt nicht mal eine Freistellung. Stehen die so sehr auf der Kippe, dass sie den Kündigungsschutz brauchen? Was denkst du, warum sollte der Wahlvorstand (gemeinschaftlich) so sehr die Wahl beeinflusst haben?