Hallo zusammen,
nach 2 Tagen googlen und das Internet durchforsten, habe ich mich nun entschieden mich hier auf der Webseite anzumelden in der
Hoffnung dass jemand aus der Community mir helfen kann. Für alle Antworten schon mal ein großen Danke vorweg!
Nun zum Thema:
In unserem Unternehmen wurde letzte Woche eine Betriebsratswahl durchgeführt. Die Anzahl der Arbeitnehmer beläuft sich genau auf 50 Personen,
demnach wurden 3 Betriebsräte gewählt. Durchgeführt wurde dies per Urne am Wahltag sowie für etwaige Urlauber oder Abwesende per Briefwahl.
Der Wahlvorstand bestand aus 3 Kollegen, welche sich ebenfalls für die Wahl haben aufstellen lassen. Zusätzlich gab es noch 3 weitere Kandidaten.
Dementsprechend bestand die Liste der Kandidaten aus 6 Personen. Jeder Wahlberechtigte Arbeitnehmer durfte bis zu 3 Stimmen vergeben.
Nach öffentlicher Auszählung sind nun die 3 Kollegen aus dem Wahlvorstand auch zum Betriebsrat gewählt worden. Dieses Ergebnis im Hinblick auf
auf das Stimmungsbild meiner anderen Kollegen sowie ein paar "Fragezeichen" bei uns zum Ablauf der Wahl, führt nun dazu dass viele von uns
nicht so recht glauben können, dass das alles mit rechten Dingen zu ging. 2 der 3 gewählten Kollegen genießen wirklich kein Ansehen bei den anderen
Kollegen, haben aber dennoch zahlreiche Stimmen bekommen.
In der Retrospektive sind zudem ein paar Fragen/Unklarheiten bei uns anderen aufgekommen. Wir sind der Meinung dass wir die Wahl daher anfechten
möchten.
1) Einige Kollegen sind wie gesagt im Urlaub gewesen. Müssen diese Kollegen die Briefwahl beantragen (schriftlich oder reicht mündlich?) bei den Wahlvorständen
oder müssen die Wahlvorstände die Briefwahlunterlagen unaufgefordert zusenden? So wie ich gelesen habe müssen die Unterlagen laut § 24 Abs. 2 WO unaufgefordert
an die Briefwähler geschickt werden wenn bei diesen Kollegen klar ist, dass Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit an Tag X der Wahl nicht arbeiten und somit nicht vor Ort wählen. Das ist zum Beispiel bei unseren 450€-Kräften der Fall. In den Ferien arbeiten diese nicht. Briefe hat jedoch keiner bekommen. Obwohl die Wahlvorstände eine Urlaubs- bzw. Abwesenheitsübersicht von unserem Chef bekommen haben (mehrmaliges Update). Wie verhält es sich bei Kranken? Da das nicht planbar ist, stellen wir
uns die Frage wie diese an die Briefwahlunterlagen kommen sollen.
2) Im Wahlraum war nur eine Wahlkabine. Ich meine mich zu erinnern, dass es zwei sein müssen.
3) Ich wurde, nachdem ich in der "Wahlkabine" war, nicht nach meinem Name gefragt (vorher auch nicht). Ich sollte den Umschlag nur in die Urne werfen und durfte gehen. Ist das rechtens (auch wenn Sie mich in diesem Fall kennen)?
4) Wie wird sichergestellt, dass die Wahlvorstände nicht noch 1-2 Stimmzettel ausfüllen. Hat man in die Wahlunterlagen, sprich die Stimmzettel oder
die abgehakte Wählerübersicht als Kollege Einsicht wenn man das möchte?
5) Dieser Punkt ist der schärfste in meinen Augen. Ich habe mit einem Kollege nach der Wahl gesprochen. Dieser ist der deutschen Sprache zwar mächtig, tut sich aber im Verständnis von Schrift und Wort sehr schwer (er hat Migrationshintergrund). Er erzählte mir, dass er in den Wahlraum gegangen ist und die Wahlvorstände aus der Kabine raus gefragt hat, was er nun genau machen soll. Daraufhin haben diese 3 zu Ihm gesagt, er solle doch bitte eben diese 3 Personen auch ankreuzen. Aufgrund seiner Verständnisprobleme hat er das dann auch getan.
Ist das rechtens? Ist es rechtens wenn die 3 Wahlvorstände während des Wahlvorgangs nicht nur Werbung machen sondern dem Kollege sogar sagen was er ankreuzen soll?
Das sind so die gröbsten Themen. Mir kommt das alles ein wenig spanisch vor. Auch vielen meiner Kolleg*innen. Sind die oben genannten Themen ein Grund für eine Anfechtung der Wahl?
Ich würde mich freuen wenn sich hier im Forum jemand findet der vielleicht bei bisschen Licht ins Dunkel bringen kann.
Vielen Dank!
MfG