Hallo zusammen,
die Geschäftsführung ist an uns als BR mit folgendem Vorhaben herangetreten:
In den letzten Jahren (ich bin seit 9 Jahren im Betrieb) wurde seitens der Geschäftsführung in jedem Rundschreiben (Mitteilung an alle Mitarbeitenden), das im Januar/Februar verschickt wurde angekündigt, dass alle Mitarbeitenden am Nachmittag des Faschingsdienstag von der Arbeit freigestellt werden. Unser Betrieb befindet sich in einer Region in Bayern, in der an diesem Tag Faschings-/Karnevalveranstaltungen stattfinden. Der halbe Arbeitstag wurde den Kolleg*innen quasi jedes Jahr aufs Neue "geschenkt". Vertraglich oder mit einer Betriebsvereinbarung ist diesbezüglich nichts geregelt. Die Formulierung in den Rundschreiben lautete in etwa immer so: "Dieses Jahr werden alle MA ab Mittag am Faschingsdienstag freigestellt". Einerseits ohne konkreten Hinweis darauf, dass es nächstes Jahr oder in Zukunft auch wieder so sein wird, andererseits auch nicht, dass das explizit nur für dieses Jahr gilt. Dennoch war es in den letzten Jahren immer so. Jetzt stellt sich die Frage, ob sich daraus eine betriebliche Übung ergibt. Da in Bayern sowohl die Faschingsferien als auch alle Faschingsveranstaltungen ausfallen werden, erachtet es die Geschäftsführung als unverhältnismäßig den Mitarbeitenden den halben Tag trotzdem zu schenken. Selbstverständlich aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus moralischen Gesichtspunkten, wenn an der Tür der Zettel hängt "Am Faschingsdienstagnachmittag geschlossen", obwohl es ja eigentlich gar keinen Fasching gibt dieses Jahr. Falls es sich aber um eine betriebliche Übung handeln sollte, "muss" die Geschäftsführung dann frei geben? Ich hoffe die Problematik ist klar geworden.
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank für eure Antworten!
JoBR