Betriebliche Übung Faschingsdienstag

  • Hallo zusammen,


    die Geschäftsführung ist an uns als BR mit folgendem Vorhaben herangetreten:

    In den letzten Jahren (ich bin seit 9 Jahren im Betrieb) wurde seitens der Geschäftsführung in jedem Rundschreiben (Mitteilung an alle Mitarbeitenden), das im Januar/Februar verschickt wurde angekündigt, dass alle Mitarbeitenden am Nachmittag des Faschingsdienstag von der Arbeit freigestellt werden. Unser Betrieb befindet sich in einer Region in Bayern, in der an diesem Tag Faschings-/Karnevalveranstaltungen stattfinden. Der halbe Arbeitstag wurde den Kolleg*innen quasi jedes Jahr aufs Neue "geschenkt". Vertraglich oder mit einer Betriebsvereinbarung ist diesbezüglich nichts geregelt. Die Formulierung in den Rundschreiben lautete in etwa immer so: "Dieses Jahr werden alle MA ab Mittag am Faschingsdienstag freigestellt". Einerseits ohne konkreten Hinweis darauf, dass es nächstes Jahr oder in Zukunft auch wieder so sein wird, andererseits auch nicht, dass das explizit nur für dieses Jahr gilt. Dennoch war es in den letzten Jahren immer so. Jetzt stellt sich die Frage, ob sich daraus eine betriebliche Übung ergibt. Da in Bayern sowohl die Faschingsferien als auch alle Faschingsveranstaltungen ausfallen werden, erachtet es die Geschäftsführung als unverhältnismäßig den Mitarbeitenden den halben Tag trotzdem zu schenken. Selbstverständlich aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch aus moralischen Gesichtspunkten, wenn an der Tür der Zettel hängt "Am Faschingsdienstagnachmittag geschlossen", obwohl es ja eigentlich gar keinen Fasching gibt dieses Jahr. Falls es sich aber um eine betriebliche Übung handeln sollte, "muss" die Geschäftsführung dann frei geben? Ich hoffe die Problematik ist klar geworden.


    Was meint ihr dazu?


    Vielen Dank für eure Antworten!

    JoBR

  • Hallo Jo,


    vieles spricht hier für eine betriebliche Übung. Allerdings kann ich auch die Argumentation der GL durchaus nachvollziehen. Auch wenn ich, als bekennender Faschingsmuffel, immer darauf Wert gelegt habe, am Faschingsdienstag nachmittags freizuhaben (Minusstunden) und ihn mit meiner Frau gemeinsam mit Krapfen und Zitronentee zu verbringen.


    Um ein wenig mehr Rechtssicherheit zu bekommen würde ich evtl. auf das Vorhaben deines AG eingehen und dieses Jahr auf die Freistellung zu verzichten. Im Gegenzug soll er in den Aushang schreiben, dass er künftig wieder am Faschingsdienstag Nachmittag bezahlt freistellt, wenn wieder Veranstaltungen stattfinden dürfen. Auf diesem Aushang sollte dann auch nicht stehen, dass dies mit dem BR vereinbart wurde, oder eine Unterschrift des BR draufsein, somit könnte das dann nämlich zu einer Allgemeinzusage werden.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • hallo Jo,


    auch ich sehe in dem Vorgang, weil im Dorf am nachmittag der Faschingabschluss stattfindet stellt der Arbeitgeber hierfür die Mitarbeiter frei eine Betriebliche Übung, Anlassbezogen, prima.

    Da nun aber kein Faschingabschluss an dem besagten Tag stattfindet (der Anlass fällt weg) liegt auch kein Grund der Freistellung vor und somit bleibt die betriebliche Übung bestehen, und wenn es 2022 wieder ein Anlass gibt sollte dafür auch wieder die Freistellung gelten. So simpel meine Ansicht der Dinge


    bei uns (wir arbeiten 24//) gibt es in der vorletzten Jahreswoche immer ein Betriebliches Jahresabschlussfest und dafür wurden alle MA von der Arbeit für diese Fest freigestellt. im letzten Jahr musste das fest wegen corona flach fallen, daher war auch keine Freistellung erforderlich. der Anlas war halt nicht gegeben. Sollte dieses jahr wieder das jahresabschlussfest statt finden (wovon ich ausgehe wenn wir Corona bis dann im Griff haben) gibt es auch wieder die Freistellung für die Personen, die zu diesem Zeitpunkt hätten arbeiten müssen


    Gruß

    Rabauke