Da ich mich gerne für eine BR Schulung anmelden möchte stellt sich für mich die Frage in wie weit die Konzernzentrale darauf einfluss nehmen kann. Das dafür ein Beschluss notwendig ist , ist mir bekannt.
Unser GF meint allerdings das es immer 3 Angebote bedarf und dann der Güstigste genommen wird. Angeblich wäre das eine Konzernvorgabe. Dies meint er im übrigen auch für Anwaltliche Vertretung des BR.
Das die BR Mitglieder natürlich auf eine gewisse Wirtschaftlichkeit zu achten haben ist ja selbstverständlich.
Gibt es dazu schon eine entsprechende Rechtssprechung ob die Konzernzentrale da einfluss nehmen kann oder nicht ?
Gruß
Hafenkasper