Frage zu BR Schulung

  • Da ich mich gerne für eine BR Schulung anmelden möchte stellt sich für mich die Frage in wie weit die Konzernzentrale darauf einfluss nehmen kann. Das dafür ein Beschluss notwendig ist , ist mir bekannt.

    Unser GF meint allerdings das es immer 3 Angebote bedarf und dann der Güstigste genommen wird. Angeblich wäre das eine Konzernvorgabe. Dies meint er im übrigen auch für Anwaltliche Vertretung des BR.

    Das die BR Mitglieder natürlich auf eine gewisse Wirtschaftlichkeit zu achten haben ist ja selbstverständlich.

    Gibt es dazu schon eine entsprechende Rechtssprechung ob die Konzernzentrale da einfluss nehmen kann oder nicht ?


    Gruß

    Hafenkasper

  • Hallo,


    frag mal die GF auf welcher rechtlichen Grundlage sie sich beruft. Immer schön den Ball zurück spielen.

    Lass dir die Konzernvorgabe zeigen. Kann mir das so nicht vorstellen aber eventuell habt ihr dazu eine BV gemacht in der auf Freiheiten verzichtet habt.

    Ich kenne es z.B. nur so das ich den Anwalt meines Vertrauens nehme und nicht den günstigsten.

    Also die GF auffordern ihre Behauptungen zu untermauern. Ansonsten seid ihr frei in eurer Entscheidung.

  • Hafenkasper,


    ich weiß nicht wieso der Anwalt des BR dieses auch meint, der scheint scheinbar keine Ahnung zu haben,

    Es gibt sogar Urteile die feststellen, das der BR bestimmt wann und wo und mit wem!


    Google mal nach Seminar Betriebsrat kostenübernahme Urteil


    gruß

    rabauke

  • Das habe ich auch zuerst falsch gelesen. Meiner Meinung nach will die Konzernzentrale halt immer 3 Angebote bei jeder wirtschaftlichen Kaufentscheidung. Das ist aber bei BR Sachen falsch, da dies durch einen Beschluss festgelegt wird und daher nicht zur Debatte steht...

  • Ich kenne auch so einen lustigen Vogel, der die Konzernzentrale in der Normenpyramide dem Gesetzgeber übergeordnet sieht. Ich habe ihm mal vorgeschlagen, 128 Termine beim Arbeitgericht im Voraus zu buchen, um die Anwendbarkeit jedes einzelnen BetrVG-Paragrafen in seinem Betrieb zu erörtern.:P


    Da dies aller Voraussicht nach nicht die letzte originelle Idee eures AG sein wird, findest du hier die Anwort auf diese und alle zukünftigen kreativen Einfälle.

    https://www.betriebsratspraxis…u-betriebsratsschulungen/

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Kann es mir auch nur schwer vorstellen das es Rechtlich möglich wäre durch eine Konzernvorgabe das einzuschränken.

    Natürlich gibt es dazu von unserer seite aus keine BV.

    Sollte der GF noch mal behaupten es wäre eine Konzernvorgabe lasse ich mir natürlich diese zeigen.


    Meiner Meinung nach will die Konzernzentrale halt immer 3 Angebote bei jeder wirtschaftlichen Kaufentscheidung. Das ist aber bei BR Sachen falsch, da dies durch einen Beschluss festgelegt wird und daher nicht zur Debatte steht...

    Genau so denk wohl unser GF. Und leider glaubt unser BRV das auch ständig weil der GF das immer wieder erzählt.

    Unser BRV vertseckt sich auch ganz gerne hinter unserer Gewerkschaftssekretärin wenn es um rechtliche Fragen geht.

    Ich hatte dem Gremium schon einmal eine Kanzlei vorgeschlagen die nur die Arbeitnehmerseite vertritt und sich auch darauf spezialisiert hat Betriebsräte zu vertreten. Wurde durch unseren BRV abgewimmelt man könne ja auf die Rechtsberatung der Gewerkschaft zurückgreife wenns sein muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Hafenkasper () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Hafenkasper mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo Hafenkasper,


    aus deinen anderen Beiträgen im Forum sehe ich, dass Du bei den anderen BRs wohl nicht sonderlich beliebt bist;)

    Gab es im Gremium denn trotzdem eine Zustimmung zu deiner Schulung? Wenn die fehlt, egal warum sie nicht zustimmen, dann wird es schwierig. Wenn der Beschluss im BR aber gefasst wurde dann sollte das Gremium den Beschluss auch durchsetzen, aber alleine (ohne Gremium) wist du nichts ausrichten können.

  • Hallo Hafenkasper,


    aus deinen anderen Beiträgen im Forum sehe ich, dass Du bei den anderen BRs wohl nicht sonderlich beliebt bist;)

    Liegt wohl daaran das ich nicht so Arbeitgebernah eingestellt bin wie einige anderen aus dem Gremium. ;)


    Gab es im Gremium denn trotzdem eine Zustimmung zu deiner Schulung? Wenn die fehlt, egal warum sie nicht zustimmen, dann wird es schwierig. Wenn der Beschluss im BR aber gefasst wurde dann sollte das Gremium den Beschluss auch durchsetzen, aber alleine (ohne Gremium) wist du nichts ausrichten können.

    Thema Schulungen hatten wir immer wieder einmal angesprochen ohne überhaupt konkret etwas fest zu machen.

    Für die Schulung die ich bei der letzten Sitzung angesprochen hatte , hatte ich lediglich erst nur die Info wann und wo der Termin stattfinden würde. Eine Anmeldung dafür wäre auch zu kurzfristig geworden. Wollte allerdings auch da erst mal vorfühlen wie der BRV zum Thema Schulung eingestellt ist.

    Wir haben irgendwie nie drüber gesprochen ob sich einer oder jeder für sich um die Schulung kümmert.


    Ich hab mir nun bei der WAF unverbindlich einen Termin für eine BR Schulung anfang Februar gebucht. Hab dazu auch schon Anmeldeunterlagen bekommen die ich jetzt noch dem Gremium vorlegen muss damit wir ein Beschluss fassen können.

    Darf ich eigentlich bei dieser Beschlussfassung dabei sein weil es ja in dem Fall um mich geht. Mir war mal so als das ein BR Mitglied nicht an der Bechlussfassung teilnehmen darf wenn es um das BR Mitgleid selbst geht. Soll wohl auch für andere Themen gelten bei dem es um ein BR Mitglied selbst geht ??

  • Hallo Hafenkasper,


    sprecht ihr nicht darüber im Gremium wer wann welche Schulungen machen möchte?

    Bei uns ist das so. Jeder sucht sich seine Seminare raus und trägt die in eine Liste, diese wird wenn alle sich eingetragen haben, dem AG zur Genehmigung vorgelegt.

  • Hallo Hafenkasper,


    sprecht ihr nicht darüber im Gremium wer wann welche Schulungen machen möchte?

    Bei uns ist das so. Jeder sucht sich seine Seminare raus und trägt die in eine Liste, diese wird wenn alle sich eingetragen haben, dem AG zur Genehmigung vorgelegt.

    Gesprochen wurde schon hier und da ma drüber. Einige sind sich eben nicht einig WO bzw von Wem geschult werden soll. Der BRV kommt immer wieder damit sich nur von der IG Metall schulen zu lassen . Wir hatten mal einen befreundetetn Anwalt unserer EX Stellvertreterin im hause der auch BR Schulungen macht.

    Es kam auch der Vorschlag mit diesem einen sog. Kommplettvertrag zu machen sprich Rechtsberatung und eben BR Schulung. Stehe dem etwas skeptisch gegenüber. Von der kostenfrage mal ganz abgesehen sehe ich es als nachteil an das man sich bei einer Schulung nicht mit anderen BR´s anderer Unternehmen austauschen kann da er wenn dann nur unserer BR´s Schulen würde .


    Werde das Thema Schulung aber auf jedenfall zeitnah bei gelengeheit noch mal einbringen da es unerlässlich ist und wir alle dringend geschult werden müssen . Außerdem ist es auch unsere Pflicht uns schulen zu lassen.

  • Hallo,


    falls ihr alle noch nicht geschult seid, oder die Grundlagenseminar zusammen machen möchtet steht dem nichts entgegen auch Inhouseschulungen zu machen. So seit ihr auf einem Kenntnisstand. Zur Zeit sind Präsenzseminare schlecht möglich, welche ich persönlich auch bevorzuge. Aber besser mal ein Inhouseseminar als gar nichts.

  • Hallo Hafenkasper, irgendwie habe ich das Gefühl, du machst Fässer auf die noch gar nicht an der Reihe sind.


    Fasst erst mal einen Beschluss für deine Schulung bevor du dir Gedanken über Konzernvorgaben oder 3 Angebote machst. So wie ich es Verstehe hapert es bei deiner nämlich nicht an Konzernvorgaben oder Angeboten, sondern um die Beschlussfassung im Gremium. Wenn euer Gremium in Mehrheit gegen dein Seminar ist und dann auch noch die Vorgaben der GL als heilig und korrekt einstuft bist du auf verlorenem Posten.

    Gibt es dazu schon eine entsprechende Rechtssprechung ob die Konzernzentrale da einfluss nehmen kann oder nicht ?

    Dann nütz dir Antwort zu deiner Fragestellung auch nichts, weil es gar nicht zu einem Seminaranspruch kommt.

  • Fasst erst mal einen Beschluss für deine Schulung bevor du dir Gedanken über Konzernvorgaben oder 3 Angebote machst. So wie ich es Verstehe hapert es bei deiner nämlich nicht an Konzernvorgaben oder Angeboten, sondern um die Beschlussfassung im Gremium.

    Um einen Bechluss zu fassen sollte das Gremium doch erst mal die daten für das Seminar welches ich gerne besuchen möchte haben oder nicht ?

    Und was die Konzernvorgaben betrifft kann man ja immernoch versuchen die Mehrheit auf meine Seite zu bekommen. Eigentlich fehlen dazu nur zwei Stimmen.

    Sollte mir dies allerdings nicht gelingen stimme ich dir natürlich voll und ganz zu das man dann auf völlig verlorenen Posten steht.

  • Um einen Bechluss zu fassen sollte das Gremium doch erst mal die daten für das Seminar welches ich gerne besuchen möchte haben oder nicht ?

    Und was die Konzernvorgaben betrifft kann man ja immernoch versuchen die Mehrheit auf meine Seite zu bekommen. Eigentlich fehlen dazu nur zwei Stimmen.

    Also, besorge dir die Daten für das Seminar, das du besuchen möchtest und gib sie deinem BRV, damit er den Beschluss für die nächste BR-Sitzung auf die TO nimmt.

    In der Sitzung könnt ihr auch darüber diskutieren, ob die Vorgabe für den Einkauf, immer drei Angebote einzuholen, auch für den BR gilt. (Kleiner Tip: Tut es nicht)

    Sollte mir dies allerdings nicht gelingen stimme ich dir natürlich voll und ganz zu das man dann auf völlig verlorenen Posten steht.

    Auch wenn der Schulungsanspruch prinzipiell dem BR als Gremium zusteht, so kann sich dadurch durchaus auch ein individueller Schulungsanspruch für das einzelne BRM ergeben, den das BRM bei Untätigkeit des BR gerichtlich erzwingen kann.


    Bei welchem Schulungsanbieter die Schulung gemacht werden soll, bestimmt übrigens auch das Gremium im Ganzen. In der Diskussion, ob man jetzt zum WAF oder zur IGM geht, müsst ihr halt die Für und Wider besprechen und gegeneinander aufwiegen. Wir haben zum Beispiel als Gremium beschlossen, dass wir Grundlagenschulungen grundsätzlich eher beim IFB machen und wenn es um Spezialwissen geht oder um branchenspezifische Fragen, dann gehen wir zu den Schulungen von der IGM. Allerdings weichen wir von diesem Prinzip auch ab, wenn das BRM eine andere Schulung unbedingt haben möchte.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand