Hallo zusammen,
unser BR bestand bisher aus einem 3er Gremium, leider ohne Ersatzmitglieder.
Nun hat ein Mitglied sein Amt als BR niedergelegt (wir vermuten, nicht ganz so freiwillig...).
Jetzt sind wir also nur noch zu zweit und müssten ja strenggenommen nach §13 Abs. 2 BetrVG Neuwahlen durchführen. Ein befreundeter BR von mir (andere Firma) erzählte mir mal von einem ähnlichen Fall in deren BR (Austritt im Januar und Neuwahl im darauffolgenden Jahr Juni) und damals hatte ihnen der Gewerkschaftssekretär wohl erklärt, dass es die Möglichkeit gebe, den BR auch in Unterzahl - sofern Beschlussfähig - weiterzuführen, wenn eine Neuwahl zu kurz vor einer regulären Wahl liegt. Für Beschlüsse könnte man, um eine ungerade Zahl der Abstimmenden zu erreichen, den GW-Sekretär einladen und er würde dann das ausgeschiedene Mitglied ersetzen. Ist das so richtig? Können wir die Neuwahlen umgehen?
Den GW-Sekretär hab ich natürlich auch schon gefragt, der ist aber erst nächste Woche wieder im Büro. Und ihr wisst ja, in solchen Fällen ist die GL immer ganz besonders hinterher ;-).