Amtsniederlegung eines BR-Mitglieds - Neuwahlen umgehen möglich?

  • Hallo zusammen,


    unser BR bestand bisher aus einem 3er Gremium, leider ohne Ersatzmitglieder.

    Nun hat ein Mitglied sein Amt als BR niedergelegt (wir vermuten, nicht ganz so freiwillig...).


    Jetzt sind wir also nur noch zu zweit und müssten ja strenggenommen nach §13 Abs. 2 BetrVG Neuwahlen durchführen. Ein befreundeter BR von mir (andere Firma) erzählte mir mal von einem ähnlichen Fall in deren BR (Austritt im Januar und Neuwahl im darauffolgenden Jahr Juni) und damals hatte ihnen der Gewerkschaftssekretär wohl erklärt, dass es die Möglichkeit gebe, den BR auch in Unterzahl - sofern Beschlussfähig - weiterzuführen, wenn eine Neuwahl zu kurz vor einer regulären Wahl liegt. Für Beschlüsse könnte man, um eine ungerade Zahl der Abstimmenden zu erreichen, den GW-Sekretär einladen und er würde dann das ausgeschiedene Mitglied ersetzen. Ist das so richtig? Können wir die Neuwahlen umgehen? :/

    Den GW-Sekretär hab ich natürlich auch schon gefragt, der ist aber erst nächste Woche wieder im Büro. Und ihr wisst ja, in solchen Fällen ist die GL immer ganz besonders hinterher ;-).

  • Fragt den befreundeten BR mal was deren GW-Sekretär so raucht! Das besorge ich mir dan evtl auch mal.8)

    Spaß beiseite, das ist, mit Verlaub, totaler Blödsinn!


    Der BR hat zu dem Zeitpunkt des Austritts unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, Neuwahlen einzuleiten.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo Chaneira,


    wenn ihr nun Aktiv werdet (Suche nach einem Wahlvorstand, Benennung des Wahlvorstanden, Schulung des Wahlvorstandes, Einleiten der BR Wahl, durchführen der BR-Wahl) und das ganze so streckt, dass der neue BR nach dem 3. März gewählt wird, dann ist am 01.03.2022 der BR noch kein Jahr im Amt und muss somit 2022 nicht neu gewählt werden.


    das geht ab jetzt problemlos ganz legal


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Rabauke,

    es geht aktuell darum, dass unser derzeitiger BR gerne im Amt bleiben würde, weil niemand der Kollegen BR werden möchte. Und da gerade in der Firma viel passiert, wäre es fatal wenn wir ohne BR wären.

  • es geht aktuell darum, dass unser derzeitiger BR gerne im Amt bleiben würde, weil niemand der Kollegen BR werden möchte. Und da gerade in der Firma viel passiert, wäre es fatal wenn wir ohne BR wären

    Ich würde auch vieles gern, aber wie rtjum schreibt:

    Der BR hat zu dem Zeitpunkt des Austritts unverzüglich, also ohne schuldhaftes Verzögern, Neuwahlen einzuleiten.

    Ihr dürft euch ja wieder zur Wahl aufstellen lassen und wenn, wie du schreibst, kein anderer möchte, dann werdet ihr sicher auch wieder gewählt. Zur Not als 1er Gremium mit 1 Ersatz.

    da gerade in der Firma viel passiert, wäre es fatal wenn wir ohne BR wären.

    und die Gefahr besteht erst recht wenn ihr keine Neuwahlen macht. Dann seit ihr nämlich unrechtmäßig im Amt.

  • und die Gefahr besteht erst recht wenn ihr keine Neuwahlen macht. Dann seit ihr nämlich unrechtmäßig im Amt.

    Das ist alles irgendwie so schwierig. Es ist das erste Mal, dass bei uns ein Wahlvorstand durch einen bestehenden Betriebsrat bestellt werden muss und irgendwie hört man von allen Seiten was anderes dazu.

  • irgendwie hört man von allen Seiten was anderes dazu

    dann nimm Dir das BetrVG und die Wahlordnung, das ist die einzige Seite die zählt, denn das ist das Gesetz!

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • dann nimm Dir das BetrVG und die Wahlordnung, das ist die einzige Seite die zählt, denn das ist das Gesetz!

    Das hab ich eh dabei, hab aber noch einige Details zu den Paragraphen bei Gewerkschaft und GBR nachgefragt. Deshalb meinte ich, dass man von allen Seiten was anderes hört :)

  • hab aber noch einige Details zu den Paragraphen bei Gewerkschaft und GBR nachgefragt

    Hierzu gibt es Kommentare (Kittner, Däubler, ...) das scheint mir sicherer als bei der Gewerkschaft nachzufragen, denn die Antwort die du uns von deiner Gewerkschaft geschickt hast konnte ich nirgends nachlesen.

  • Hallo Rabauke,

    es geht aktuell darum, dass unser derzeitiger BR gerne im Amt bleiben würde, weil niemand der Kollegen BR werden möchte. Und da gerade in der Firma viel passiert, wäre es fatal wenn wir ohne BR wären.

    das ist mir schon klar und wenn ihr wieder Kandidiert seit ihr auch wieder im BR ;).

    Wichtig ist aber, das ihr legitimiert seit.

    Wenn ihr die Neuwahlen nicht einleitet weiß ich nicht, wie lange euer AG dem zuschaut oder ob der einfach sagt, keine Neuwahlen eingeleitet, der BR nicht mehr aktiv grober verstoß gegen das BetrVG ich schau mir das nicht mehr an und mache ohne euch was ich will.

    Das gesetz schreibt eine Unverzügliche Einleitung der neuwahl vor und ihr habt dann das Restmandat, bis der neue BR gewählt ist.

    Also überzeugungsarbeit leisten, dass einer noch bereit ist sich aufstellen zu lassen


    gruß

    Rabauke

  • Auch zu empfehlen ist eine Wahlvorstandsschulung. Wenn ihr bis dahin einen dritten oder vielleicht noch drei weitere findet, so das ihr fünf seit dann macht ihr das am besten als Inhouse Schulung. Dann klappt das auch sicher mit der Wahl.

    Einen müsstet ihr wegen drei Mitgliedern aber noch bewegen mitzumachen. Und wegen Ersatzmitgliedern im Wahlvorstand und später Betriebsrat am besten halt drei.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hierzu gibt es Kommentare (Kittner, Däubler, ...) das scheint mir sicherer als bei der Gewerkschaft nachzufragen, denn die Antwort die du uns von deiner Gewerkschaft geschickt hast konnte ich nirgends nachlesen.

    Die Antwort kam ja nicht von unserer Gewerkschaft, der befreundete BR ist in einem ganz anderen Bereich tätig. Da mir das halt auch komisch vorkommt. hab ich ja nachgefragt :)


    Der GBR prüft da wohl gerade auch nochmal sämtliche Möglichkeiten, da unser Betrieb offensichtlich ein wenig speziell ist. Wieso auch immer. Mal schauen, was die so sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Chaneira () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Chaneira mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Der GBR prüft da wohl gerade auch nochmal sämtliche Möglichkeiten, da unser Betrieb offensichtlich ein wenig speziell ist

    So speziell, dass das Gesetz nicht gilt? Wenn ihr nicht unverzüglich einen Wahlvorstand bestellt seit ihr nicht mehr rechtmäßig im Amt. Und wenn Neuwahlen euch zu schwierig sind, dann gibt es keinen Betriebsrat mehr. Sorry, aber ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Da kann euer AG ja in Zukunft machen was er will, euch braucht er jedenfalls nicht mehr beachten.

  • Da kann euer AG ja in Zukunft machen was er will, euch braucht er jedenfalls nicht mehr beachten.

    Jein. Auflösen kann den BR nur das Arbeitsgericht und der AG ist dazu antragsberechtigt. Solange der BR aber nicht rechtsgültig aufgelöst ist, kann er seine MBR geltend machen. Ein taktisch und kostenbewusst denkender AG könnte aber gönnerhaft so tun, als würde er den BR trotz Unterzahl respektieren, hier und da ein bisschen um seine Meinung in Nebensächlichkeiten fragen und letztendlich doch tun was er will. Im Zweifelsfall hat er immer noch ein Druckmittel in der Hand...:evil: Und bei der Belegschaft kommt so ein Klammern ans Amt wahrscheinlich auch nicht so richtig gut an...


    Also, macht besser unverzüglich Neuwahlen. Im schlimmsten Fall lassen nur die beiden aktuellen BRM sich aufstellen, dann besteht der BR halt aus einem Mitglied und einem Ersatzmitglied. Dafür ist er aber rechtssicher im Amt und nicht auf das Wohlwollen des AG angewiesen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • So speziell, dass das Gesetz nicht gilt?

    Ich weiß auch nicht, wie das gemeint ist. Die Neuwahlen werden aber jetzt eingeleitet. Unserem Gewerkschaftssekretär war die Lösung in meinem Ausgangspost nämlich auch nicht bekannt und er hat auch klar gesagt, dass das rechtlich nicht haltbar ist.


    Eine Frage habe ich aber noch: Der GWS sagte, dass wir, also der verbliebene BR, zurücktreten müssen und die Geschäfte bis zum Einsatz des neuen BR weiterführen müssen/können (machen wir auch). Aber ich dachte, wenn wir in Unterzahl kommen, sind Neuwahlen sowieso verpflichtend, egal ob wir zurücktreten oder nicht.

    Sorry für die Anfängerfragen, aber wir sind auch noch ein frischer BR ohne erfahrene alte Hasen :(

  • Hallo Chaneira, ihr müsst nicht zurücktrete, die Anzahl der BRs ist zu niedrig und daher müsst ihr neu wählen. Da bedarf es keinem Rücktritt. Ihr macht Neuwahlen und bis dahin seit ihr noch im Amt.

    §13(2)Nr.2 und §21Satz5 BetrVG


    Aber wenn der GWS ein Kommentar hat wo das draus hervorgeht wäre ich auch neugierig. Frag ihn doch mal wo das steht.

  • Aber wenn der GWS ein Kommentar hat wo das draus hervorgeht wäre ich auch neugierig. Frag ihn doch mal wo das steht.

    leider sind GWS auch nicht immer wirklich rechtssicher was das BetrVG angeht...

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • GWS= Ganz Wichtige Schlafmützen

    oder Gesamt Weise Schnarchnasen


    oder was ist sonst damit gemeint?


    Zurück treten solltet ihr nachdem die Wahl durchgeführt wurde damit ab dem zeitpunkt der neu gewählte BR sein Mandat wahrnehmen kann. Am besten wie gesagt zum 02.03.2021, weil dann ist der BR rechtlich für 5 jahre im Amt


    Gruß

    Rabauke