Diesmal Fragen zum Thema Sitzungsniederschrift.
Die Sitzungsniederschrift soll ja mindestens des Wortlaut der gefassten Beschlüsse entprechend § 34 BetrVG enthalten.
Muss also der komplette Text z.B. einer BV die Beschlossen wurde in die Niederschrift oder reicht es lediglich in die Niederschrift zu schreiben " Der Betriebsrat beschließt den Abschluss der BV .... " ( Beschluss Nr. ) ?
Die Sitzungsniederschrift wird ja meist erst im nach der Sitzung geschrieben. Muss diese dann in der kommenden Sitzung besprochen bzw. dem Gremium vorgelegt werden oder schreibt der Schriftführer diese später und heftet sie lediglich ab ohne das es jemand vorher , außer dem Vorsitzende evtl. , zu lesen bekommt ?
Gruß
Hafenkasper