Öffentlichkeitsarbeit als Minderheit im BR-Gremium

  • Hallo zusammen,


    unser BR besteht mehrheitlich aus einer Gewerkschafts-„Liste“, daneben – als Minderheit – aus einer freien „Liste“ (in der es im Übrigen auch Gewerkschaftsmitglieder gibt).


    Meine Frage nun bezieht sich auf eine mögliche Öffentlichkeitsarbeit / Information der Mitarbeiter/-innen seitens der freien „Liste“ – ohne einen Beschluss des BR-Gremiums, den es aufgrund der Mehrheitsverhältnisse auch nie geben wird:


    Bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers, wenn für die Öffentlichkeitsarbeit – also für die Verteilung von Newslettern, Flyern etc. an die Belegschaft – die internen Postfächer sowie das firmeneigene Outlook-Programm genutzt werden?


    Kann es ohne dessen Zustimmung möglicherweise zu (rechtlichen) Problemen kommen?


    Am Rande erwähnt: Der Arbeitgeber „unterstützt“ (um nicht zu sagen „kungelt“ in großem Maße) ausschließlich die Gewerkschafts-„Liste“…

  • Hallo Bibi,


    klar kann es zu Problemen kommen.

    Wenn ihr öffentlichkeitsarbeit machen wollt, die nicht auf einen Beschluss des BR beruht, dann ist das euer Privatvergnügen. Inwieweit ihr die Mittel des Arbeitgebers hierfür nutzen dürft, hängt davon ab, wie andere MA dazu die Systeme nutzen dürfen, z.B. der Vogelzüchterverein oder die freude des Fußballvereins oder oder.


    Der BR tritt nach außen über den Vorsitzenden auf!


    Wenn ihr auf eigene Kosten flyer erstellt und diese in eurer Freizeit verteilt, so ist das eine Möglichkeit.

    Ansonsten habt ihr nur die Möglichkeit die Betriebsversammlungen zu nutzen, in denen auch ihr einen Bericht eurer Arbeit gegenüber der Belegschaft kundtuen könnt.


    Als Arbeitgeber würde ich mir natürlich die Hände reiben, wenn ic hsehe, dass der BR sich gegenseitig selbst zerfleischt und noch Salz in die Wunden streuen :D


    Gruß

    rabauke

  • Selbst wenn die Nutzung der internen Email Postfächer usw. erlaubt sind ist da natürlich mit einem erhöhten Stresslevel zur rechnen. Weil das werden die anderen Kollegen nicht wirklich als nette Massnahme ansehen.
    Die Frage könnte wohl ein versierter Rechtsanwalt besser beurteilen weil den Arbeitgeber muss man ja sicher nicht fragen wie er dazu steht das Email Adressen usw. benutzt werden. Ich würde dazu tendieren das als nicht zulässig anzusehen, vor allem außerhalb der Wahlperiode.

    Mir stellt sich aber die Frage ob es Sinn macht den oder die Konflikte, welche ich jetzt mal innerhalb des Gremiums aus dem ersten Posting herauslese, in die Betriebsöffentlichkeit zu transportieren. Weil das wird ja von den anderen Kollegen ja als "Umgehung" des offiziellen Auftreten des BR durch den Vorsitzenden des BR angesehen.
    Ob man aus diesem Vorgehen positiv Kapital schlagen kann wage ich persönlich zu bezweifeln. Ich als normaler Mitarbeiter ohne tiefere Kenntnis des Ganzen wäre über diese Öffentlichkeitsarbeit doch sehr irritiert. Weil vermitteln der abweichenden Meinung sehe ich als sehr schwierig an.
    Aber das ist jetzt natürlich OT.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Der Betriebsrat ist ein Gremium, auch wenn es innerhalb des Gremiums verschiedene Listen und auch Meinungen gibt. Letztlich sollte man nach ausführlichen Diskussionen aber einheitlich Auftreten. Ansonsten macht es den Eindruck eines zerstrittenen Haufens, der vor lauter eigenen Problemen nichts auf die Reihe bekommt.

    Trotzdem bin ich der Meinung, dass man das für und wieder zu einzelnen Beschlüssen ggf auch mal kundtun kann, aber letztlich gibt es dann eine Information des Gremiums hierzu. Wenn jede Liste (oder jeder BR für sich) was anderes kommuniziert halte ich das für nicht sinnvoll und auch nicht für BR Arbeit für die freizustellen und die nötigen Sachmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Also nur in der Pause und mit eigenen Mittel erlaubt (beachten, das es am Ende nicht zur Störung des Betriebsfriedens wird).


    Also mein Tipp: lasst es bleiben und versucht im BR zu einem Team zu werden (hier können auch gemeinsame Seminare sinnvoll sein). Nur so könnt ihr stark gegenüber dem Arbeitgeber auftreten und wirklich was bewegen.

  • Hiermit:


    Also mein Tipp: lasst es bleiben und versucht im BR zu einem Team zu werden (hier können auch gemeinsame Seminare sinnvoll sein). Nur so könnt ihr stark gegenüber dem Arbeitgeber auftreten und wirklich was bewegen.

    hast Du völlig Recht.


    Nur bei:



    Am Rande erwähnt: Der Arbeitgeber „unterstützt“ (um nicht zu sagen „kungelt“ in großem Maße) ausschließlich die Gewerkschafts-„Liste“…

    befürchte ich, läuft das ins Leere.

    Wenn die Gewerkschaftsliste, die auch die Mehrheit hat, mit dem AG "kungelt" wird es schwierig mit gemeinsamen Seminaren. Wahrscheinlich sind die auch schon lange dabei...


    Versuch ist es allemal wert.

    ansonsten bin ich bei Rabauke , man kann als BR auf den Betriebsversammlungen auch immer kritische Fragen stellen, damit zeigt man dann, dass man nicht so ganz konform mit der Mehrheit im BR geht und das auch kundtut, also den Mund aufmacht. Wenn die fundiert und sachlich sind kommt das bei der Belegschaft sicherlich gut an und ist prima Wahlwerbung für die nächste Wahl.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich debattiere jetzt mal bewusst nicht über die Sinnhaftigkeit unterschiedlicher Öffentlichkeitsarbeiten im BR (die in bestimmten Kontexten aus meiner Sicht durchaus logisch sein kann), sondern nur bzgl der Zulässigkeit.


    Jedes BRM übt das Amt frei im eigenen Ermessen innerhalb der Grenzen des BetrVG aus. Inwiefern ist ein einzelnes BRM (oder eine Gruppe von gleichgesinnten BRM) rechtlich darin gehindert, bzgl dieser Amtsausübung die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit zu informieren?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Da bin ich absolut bei dir Winfried,


    ob es sinnvoll ist, Oppositionsarbeit in die Betriebsöffentlichkeit zu tragen, darüber lässt sich mit Sicherheit diskutieren.


    Aber erlaubt ist es im Rahmen des BetrVG auf alle Fälle. Hier gibt es zwar die Rücksichtspflicht gegenüber den anderen BRM und auch Geheimhaltungspflichten im Rahmen des Gesetzes. Und auch strategische Überlegungen des Betriebsrates darf ich nicht so ohne weiteres hinausposaunen. Aber solange ich den Betriebsfrieden nicht störe, darf ich als Minderheitenliste oder einzelnes BRM durchaus meine Sicht der Dinge kundtun. Sogar Flugblätter darf ich hierzu verteilen. (LAG Hessen AZ: 11 Sa 1776/96)


    Natürlich sollte man, bevor man diesen Schritt geht versuchen, die Sache im Betriebsrat selbst zu klären. Hierzu sind auch bereits einige gute Tips gekommen (Klausur, Mediation usw.). Auch sollte man sich überlegen, was die Konsequenz aus dem Handeln ist und ob es mich als Liste eher in meiner Position stärkt oder eher schwächt. Beides ist möglich. Wenn sich aber die Mehrheitsliste komplett querstellt und einfach nicht zusammenarbeiten möchte, dann kann man auch richtig Oppositionsarbeit leisten. Da gehört dann entsprechende Öffentlichkeitsarbeit mit dazu, denn auch die Minderheitenliste hat Wähler, die ein Recht auf Information haben.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Danke, Markus 1973 ED auch für das klarstellende LAG-Urteil - ich finde, die falschen Ansagen dazu mussten dringend korrigiert werden. Die Öffentlichkeitsarbeit auch einzelner BRM ist eben nicht illegitim, ist kein "Privatvergnügen"...


    Um die Frage im Eingangspost zu beantworten: Nein, für legitime Öffentlichkeitsarbeit einzelner BRM oder einer Gruppe von BRM bedarf es keiner Zustimmung des AG.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke, Markus 1973 ED auch für das klarstellende LAG-Urteil - ich finde, die falschen Ansagen dazu mussten dringend korrigiert werden. Die Öffentlichkeitsarbeit auch einzelner BRM ist eben nicht illegitim, ist kein "Privatvergnügen"...


    Um die Frage im Eingangspost zu beantworten: Nein, für legitime Öffentlichkeitsarbeit einzelner BRM oder einer Gruppe von BRM bedarf es keiner Zustimmung des AG.

    Hallo Winfried,


    ich habe die Eingangsfrage so verstanden, dass hierfür die Werkzeuge des Arbeitgebers genutzt werden sollen (outlook).

    Hier habe ich deutlich gemacht, dass aus meiner Sicht der Dinge outlook hierfür nicht zulässig ist, aber das jeder sich äußrern kann, wenn er es selber erledigt.

    Ich bin bei dir und allen anderen, wenn ich Flugblätter oder Flyer auf meine Kosten erstelle und die verbreite, weil dieses meine Meinung ist, dann gibt es hier nichts dagegen zu tun.


    Individuelle Meinungsverbreitung über die IT-Systeme des Arbeitgebers sind nach meiner Auffassung jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.


    Gruß

    Rabauke

  • ich habe die Eingangsfrage so verstanden, dass hierfür die Werkzeuge des Arbeitgebers genutzt werden sollen (outlook).

    Ich auch. Das ändert aber nichts an meiner Antwort.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Aber es sollte doch eigentlich selbstverständlich sein, dass wenn ich rechtlich etwas als BRM machen darf, dies auch während der Arbeitszeit und mit den gleichen Mitteln, die dem Gremium zur Verfügung stehen, erledigen kann.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Aus meiner Sicht gilt hier mal wieder: egal wie man es pauschal formuliert - es ist falsch.


    § 40 BetrVG regelt ganz klar, dass der AG die Kosten der BR-Arbeit trägt und die Mittel dafür im "erforderlichen Umfang" zur Verfügung zu stellen hat.


    Hat das Gremium eine Kommunikation beschlossen, ist es absolut unstrittig, dass der AG die Kosten dafür zu tragen hat, weil es das Gremium für notwendig erachtet hat.


    Das ist bei einzelnen BRM (oder meinetwegen auch ganzen Fraktionen, aber eben nicht dem kompletten Gremium) anders zu betrachten. Und hier glaube ich, lassen sich sowohl Fälle konstruieren, wo es nicht zulässig ist und Fälle wo es zulässig und/oder sogar erforderlich ist.


    Stellt der AG z.B. ein (digitales) Schwarzes Brett zur Verfügung, warum sollten dann einzelne BRM es nicht auch nutzen dürfen? Dürfen alle andern ja auch. Muss man gar nicht lange drüber diskutieren.


    Ob BRM zur Verbreitung ihrer Mindermeinung aber auch die E-Mail benutzen dürfen und/oder alle AN durch Rundmails von der Arbeit abhalten dürfen, ist doch schon wieder stark abhängig davon, was im Betrieb so üblich ist. Und/oder wie gut ich die Notwendigkeit verargumentiert bekomme.


    Damit komme ich zu dem Ergebnis eines sehr geschätzten Freundes von mir: Vielleicht ja, womöglich nein. ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()