BR-Sitzungteilnahme

  • Hallo,


    ich als SBV bin im Urlaub und Stellvertreter auch nicht im Hause. Darf ich trotzdem an einer BR-Sitzung teilnehmen (auch wenn nur z. B. bei den personellen Einzelmaßnahmen) und ggf. einen Beschluss des BR aussetzen lassen? Wäre diese Aussetzung aufgrund meines Urlaubes angreifbar?


    Gruß Di

  • Hallo Schwede,


    warum nö? Habe die Frage so verstanden ob er auch wenn er Urlaub hat an der Sitzung teilnehmen darf. Ich würde sagen ja er darf teilnehmen aber ohne Vergütung wie du auch schon geschrieben hast, oder?

    Warum und wie die SBV einen Beschluss aussetzten des BR möchte ist mir nicht klar, da ich nicht weiß worum es geht.

    Falls die SBV hier zuständig ist und irgendetwas verhindert wäre das auch nicht angreifbar Aufgrund des Urlaubs. Es wurde an der Sitzung teilgenommen und fertig.

  • Hallo di, wenn Du Urlaub hast bist du erstmal verhindert und der BRV muss dich nicht einladen. Wenn du trotz Urlaub an einer Sitzung teilnehmen möchtest, musst du dem BRV das mitteilen und ihm ggf. auch sagen wie er dir die Einladung zustellen kann.


    Wie du aber einen Beschluss des BR aussetzten willst ist mir nicht klar, ein Stimmrecht hat die SBV ja nicht.

  • Elbarado das Nö war für:


    Wäre diese Aussetzung aufgrund meines Urlaubes angreifbar? :)


    Die SBV braucht dem BRV Garnichts mitzuteilen! Sie bekommt eine Einladung und entscheidet ob sie hingeht im Urlaub oder die Vertretung! Das ist ein eigenständiges Gremium!

  • Die SBV braucht dem BRV Garnichts mitzuteilen! Sie bekommt eine Einladung und entscheidet ob sie hingeht im Urlaub oder die Vertretung! Das ist ein eigenständiges Gremium!

    das ist sehr wichtig vergessen einige BRVs immer wieder. Es wird die SbV eingeladen und die entscheidet dann.

    Klar macht es Sinn, wenn ich als SbV in Urlaub bin dem BRV mitzuteilen dass er doch bitte meine Vertretung einladen soll das ist dann der einfachere und schnellere Weg

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo,


    eine Einladung hat immer an die SBV als Arbeitnehmervertretung, nicht an konkrete Personen, zu erfolgen, solange die SBV selbst nichts anderes bestimmt hat.


    Die SBV entscheidet dann immer eigenständig, ob sie einer Einladung Folge leistet und ggfs. ob sie ein/e Stellverteter*in entsendet.


    Da die "Beschlussfassung" einer SBV keinen Formvorschriften unterliegt (einige Beschlüsse habe ich schon spätabends unter der Dusche gefasst 8) ),

    ist es im Fall der Vertrauensperson nahezu unmöglich, irgendeinen Beschluß formal anzufechten. Und auch bei einem Stellvertreter kann grundsätzlich nur bezweifelt werden, daß er/sie tatsächlich amtiert.