Hallo und sorry für den komischen Titel. Aber bei mir ist schon wieder eine unklare Information des AG angekommen. Es geht um Anspruch von Resturlaub.
Erst mal zur Info: Im MTV steht: "Der Urlaub beträgt für alle AN 30 Arbeitstage." Keine Zusammensetzung, also kann man davon ausgehen, dass 20 Tage Mindesturlaub und 10 Tage tariflicher Urlaub gemeint ist (5-Tage-Arbeitswoche). Oder? Zu dem gesetzlichen Urlaub ist nur ein Passus, dass diesem Urlaub rechtliche Vorgaben gegenüber den [im MTV] genannten Regelungen entgegenstehen könnte.
Weiterhin besteht ein Anspruch auf 5 Tage gesetzlicher Sonderurlaub wegen SB.
Nun der aktuelle Fall:
AU ging von August 2019 bis September 2020.
Per 31.05.2020 kam die monatliche Urlaubsliste vom Personalbüro. Dort stand:
25 Tage Resturlaub aus 2019
35 Tage Urlaub in 2020 (inkl. 5 Tage Sonderurlaub)
5 Tage Resturlaub SB
Gesamturlaubsanspruch per 31.05.2020 65 Tage
Diese Rechnung stimmt erst mal.
Bei den nächsten monatlichen Listen war der Resturlaub komplett auf Null. "Das Programm hat den Urlaub rausgenommen, ich muss das mal manuell ausrechnen" - Kommt mir bekannt vor
Jetzt im Oktober bekam ich die Info, dass ich nur noch 60 Tage Anspruch habe. Jetzt überlege ich die ganze Zeit, welche 5 Tage fehlen. Der Sonderurlaub kann es doch nicht sein, zählt der nicht bis März übernächsten Jahres? Also bis 03/2021?
Und wieso sollte ein Anspruch in einem Zeitraum von 05/20 bis 09/20 plötzlich verfallen?
Oder hab ich irgendwo einen Denkfehler? Wer bringt mir bitte mal Licht in das Dunkel?