Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
Wir haben seit dieser Woche (!) einen 3er Betriebsrat. Bei uns sind die Männer in der Minderheit (35 zu 14). Daher musste zwingend ein Mann gewählt werden. Es gibt drei Nachrückerinnen - also alles Frauen. Was wäre jetzt, wenn der Mann das Unternehmen verlassen würde? Es wäre ja kein Mann zum Nachrücken da. Dürfte dann der rein weibliche BR im Amt bleiben, oder müsste sogar neu gewählt werden?
In diesem Fall darf bei vorübergehender oder auch dauerhafter Verhinderung oder bei Ausscheiden des Mannes auch eine Frau nachrücken und so die Quote unterschritten werden. Auch bei einer Wahl ist das möglich, sofern die Quote aus den Wahlvorschlägen nicht erfüllt werden kann, es also insgesamt (unabhängig vom Wahlergebnis) nicht genügend Kandidat:innen des Geschlechts in der Minderheit gibt.