Quarantäne und Homeoffice

  • Hallo in die Runde,


    ein Kollege wurde vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt, da seine Frau positiv auf Covid-19 getestet wurde. Er hat auch Test - aber negativ.

    Nun soll er während der Quarantäne homeoffice machen, was Ihm nicht so recht ist.

    Nun die Frage, der Kollege ist gesund, kann der AG ihn quasi zwingen in der Quarantäne homeoffice - arbeiten zu machen? Oder soll/muss er Urlaub nehmen, wenn er kein Homeoffice machen will.

    Er hat die technischen Voraussetzungen (für Homeoffice) dazu zu Hause.


    Hat dazu schon jemand eine Erfahrung? Oder gibt es dazu etwas in der Rechtssprechung?


    Viele Grüße, euer Julius

  • Hallo Julius,


    Quarantäne ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit, daher wer in Quarantäne ist kann auch im Home-Office arbeiten. Wenn ich das als AN nicht möchte, muss ich halt Urlaub in Anspruch nehmen.


    Eine Rechtsgrundlage kann ich dir leider nicht liefern, aber vielleicht haben ja andere Forenuser hierzu ja etwas parat.

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  • Hat der AG ihm den Arbeitsplatz eingerichtet?


    Ihn zwingen , dass er sein eigenes Equipment für die Arbeit einsetzt kann der AG nicht.


    Dann sag ich doch mal zum AG okay dann besorge mir einen PC einen Schreibtisch einen Bürostuhl und dann reden wir über die Miete und Strom....bis dahin ist die Quarantäne lange beendet ;)

  • Also wo ist das Problem?

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  • Hallo Julius.


    da er nicht AU ist kann er arbeiten, wenn er will von zuhause aus. Dafür muss aber auch die Möglichkeit geschaffen sein.

    Wenn er das nicht will, muss man schauen, wie man raus kommt aus dem Dilema.


    hier ein paar links.


    https://www.tk.de/firmenkunden…osten-quarantaene-2080186


    https://www.tk-lex.tk.de/web/g…ektionsschutzgesetz#idesk[chapterHi]=HI1006373


    die Frage die sich weiter stellt, wie wichtig ist dem AN denn sein Job und wie gerne arbeitet er da wo er arbeitet. Corona ist nun mal eine krankheit, die uns alle ein wenig einschränkt. Auch ich arbeite lieber im Büro als vom Schreibtisch zu Hause. Aber ich will meinen Job auch ausüben, wenn es mir gut geht und nur meine Frau ein Vierenträger wäre und ich deshalb in Quarantäne muss. Da ich gerne von hier (zuhause) in meinem Job bei meinem Arbeitgeber arbeite.


    weiterhin wenn ich das hier lese besteht die Pflicht im Homeoffice zu arbeiten wenn dieses möglich ist nach dem Gesetz:

    https://www.gleisslutz.com/de/…htlicher_Sicht.html#I_III


    gruß

    rabauke

  • Ich denke, dass wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt, dass er schon die Arbeit im Homeoffice anweisen kann.


    Zumindest würde für die Zeit, in der er das Homeoffice verweigert, kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bestehen. Demnach sind nämlich Entschädigungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit böswillig unterläßt. ( §56 VIII IfSG)


    Wenn er dann weiterhin bezahlt werden möchte, muss er Urlaub nehmen.


    Ob der AN tatsächlich über den Bürostuhl, den Schreibtisch und die Miete verhandeln kann, denke ich nicht, da diese Ansprüche nur bei einem dauerhaft eingerichteten Telearbeitsplatz bestehen. Was der Arbeitgeber m.E. aber schon machen muss, die Nutzung der privaten Infrastruktur angemessen entschädigen. (Telefon, Internetzugang, Papier, Druckerpatronen usw.)


    Gruß

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • der Kollege ist gesund

    in Verbindung mit:

    der AG hat Ihm den Arbeitsplatz eingerichtet, er war schon mehrfach im Homeoffice

    in Verbindung mit:

    Zitat

    § 106 GewO

    Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen (...).

    und bezüglich des billigen Ermessens noch in Verbindung mit:

    Zitat

    SARS-Cov-2 Arbeistschutzstandard

    (...) Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. (...)


    Das ist mMn schon sehr eindeutig.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • AG hat heute dem Kollegen Aufgaben für das Homeoffice zugeteilt. Momentan ist alles gut, unser Kollege wird sich wohl doch nicht weigern, Homeofficearbeiten zu machen.

    Falls er es sich anders überlegt, werden wir Ihm als BR raten, doch Homeoffice zu arbeiten - wir sind somit vorbereitet..

  • ein Kollege wurde vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt, da seine Frau positiv auf Covid-19 getestet wurde. Er hat auch Test - aber negativ.

    In diesem Fall hat das Gesundheitsamt entschieden, dass der Kollege zuhause isoliert wird.

    D.h., dass er zwar gesund ist, sich aber in Quarantäne befindet.

    der AG hat Ihm den Arbeitsplatz eingerichtet, er war schon mehrfach im Homeoffice - dieses Jahr

    Er hat also seine Arbeitsmittel dabei und ist somit auch dazu verpflichtet, seiner Arbeit nachzukommen.

    Befindet man sich in Quarantäne und ist auch erkrankt, bekommt man seinen Lohn weiter ausgezahlt.

    Wird man aber nur aus Vorsorge isoliert, dann greift das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

    Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, lässt sich dieses aber vom Gesundheitsamt erstatten.


    Gruß

    Hasi

  • Hasi wenn die Möglichkeit besteht, dass der AN im Homeoffice arbeitet bekommt der AG kein Geld durch das Gesundheitsamt.

    Habe ich auch nicht behauptet.


    Ich sagte, dass er also seine Arbeitsmittel dabei hat und somit auch dazu verpflichtet ist, seiner Arbeit nachzukommen.


    Gruß

    Hasi