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ein Kollege wurde vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt, da seine Frau positiv auf Covid-19 getestet wurde. Er hat auch Test - aber negativ.
Nun soll er während der Quarantäne homeoffice machen, was Ihm nicht so recht ist.
Nun die Frage, der Kollege ist gesund, kann der AG ihn quasi zwingen in der Quarantäne homeoffice - arbeiten zu machen? Oder soll/muss er Urlaub nehmen, wenn er kein Homeoffice machen will.
Er hat die technischen Voraussetzungen (für Homeoffice) dazu zu Hause.
Hat dazu schon jemand eine Erfahrung? Oder gibt es dazu etwas in der Rechtssprechung?
Quarantäne ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit, daher wer in Quarantäne ist kann auch im Home-Office arbeiten. Wenn ich das als AN nicht möchte, muss ich halt Urlaub in Anspruch nehmen.
Eine Rechtsgrundlage kann ich dir leider nicht liefern, aber vielleicht haben ja andere Forenuser hierzu ja etwas parat.
Ihn zwingen , dass er sein eigenes Equipment für die Arbeit einsetzt kann der AG nicht.
Dann sag ich doch mal zum AG okay dann besorge mir einen PC einen Schreibtisch einen Bürostuhl und dann reden wir über die Miete und Strom....bis dahin ist die Quarantäne lange beendet
die Frage die sich weiter stellt, wie wichtig ist dem AN denn sein Job und wie gerne arbeitet er da wo er arbeitet. Corona ist nun mal eine krankheit, die uns alle ein wenig einschränkt. Auch ich arbeite lieber im Büro als vom Schreibtisch zu Hause. Aber ich will meinen Job auch ausüben, wenn es mir gut geht und nur meine Frau ein Vierenträger wäre und ich deshalb in Quarantäne muss. Da ich gerne von hier (zuhause) in meinem Job bei meinem Arbeitgeber arbeite.
weiterhin wenn ich das hier lese besteht die Pflicht im Homeoffice zu arbeiten wenn dieses möglich ist nach dem Gesetz:
und wird gewinnen....wie kommst du darauf Rabauke?
ups, als ich das getippt habe habe ich noch nicht gesehen, dass es ein homeoffice gibt, er wird verlieren, weil dann muss er im homeoffice arbeiten, siehe meinen letzten Link in meiner Post
Ich denke, dass wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt, dass er schon die Arbeit im Homeoffice anweisen kann.
Zumindest würde für die Zeit, in der er das Homeoffice verweigert, kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bestehen. Demnach sind nämlich Entschädigungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit böswillig unterläßt. ( §56 VIII IfSG)
Wenn er dann weiterhin bezahlt werden möchte, muss er Urlaub nehmen.
Ob der AN tatsächlich über den Bürostuhl, den Schreibtisch und die Miete verhandeln kann, denke ich nicht, da diese Ansprüche nur bei einem dauerhaft eingerichteten Telearbeitsplatz bestehen. Was der Arbeitgeber m.E. aber schon machen muss, die Nutzung der privaten Infrastruktur angemessen entschädigen. (Telefon, Internetzugang, Papier, Druckerpatronen usw.)
AG hat heute dem Kollegen Aufgaben für das Homeoffice zugeteilt. Momentan ist alles gut, unser Kollege wird sich wohl doch nicht weigern, Homeofficearbeiten zu machen.
Falls er es sich anders überlegt, werden wir Ihm als BR raten, doch Homeoffice zu arbeiten - wir sind somit vorbereitet..
Hasi wenn die Möglichkeit besteht, dass der AN im Homeoffice arbeitet bekommt der AG kein Geld durch das Gesundheitsamt.
und der Mitarbeiter kein Geld vom Arbeitgeber wenn er sich weigert im Homeoffice obwohl eingerichtet zu arbeiten. eher eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung