Außendienst/Vertrieb - Zu welchem BR gehören diese Arbeitnehmer

  • Hallo liebe Community,


    wir sind ein Unternehmen mit vier Betriebsräten (Zentral-BR sowie 3 x Vertriebs-BRs, die für die Filialen zuständig sind).


    Es gibt bei uns 6 Vertriebsleiter, die für diese Filialen zuständig sind. Unserer Auffassung nach gehören diese Arbeitnehmer zum BR der Zentrale, da sie hier in die Arbeitsorganisation mit eingebunden sind. Der Arbeitgeber erklärt aber, dass diese Arbeitnehmer zum Vertriebs-BR Nord gehören.


    Ist das so richtig? Wo können wir hierzu etwas nachlesen bzw. wie ist die Rechtslage?

  • Für mich nochmal zum Verständnis, ihr seid ein Unternehmen mit 4 Betriebsstätten, die alle einen eigenständigen Betriebsrat haben?


    Die Filianlieter arbeiten Betriebsstättenübergreifend? Wir haben hier auch kein Thema in Richtung Tochtergesellschaft oder Gemeinschaftsbetrieb?


    Dann würde ich sagen der BR der Betriebsstätte ist zuständig, wo diese Kollegen auch in der Kostenstellenstruktur geführt werden.

  • Mal ganz einfach zum Verständnis. Mit welchem Unternehmen haben den die Filialleiter einen Arbeitsvertrag?
    Sind die Filialen und die Zentrale unterschiedliche Firmen (z. GmbHs)?

    Eine Kostenstellenstruktur wäre mir da nicht ausreichend, weil Humankapital verschiebe ich als Arbeitgeber doch gerne mal wie ich will auf verschiedene Kostenstellen. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo zusammen,


    nein, es ist mur eine GmbH & Co. KG, also nix mit Tochtergesellschaft oder so. Der Außendienst bekommt seine Anweisung aus der Zentrale. Und ja, sie arbeiten betriebsübergreifend.


    Die vier Betriebsstätten haben zu unterschiedlichen Zeitpunkten ihren BR gewählt. Erst der erste Vertriebsbereich, dann der zweite, dann die Zentrale und zuletzt der dritte Bereich.


    Ob es jetzt eine eigene Kostenstelle ist, würde ich mal bestätigen. Aber die haben auch ihre Schreibtische in der Zentrale und so wie wir das interpretieren, ist deren erste Arbeitsstelle auch gleichzeitig die Zentrale.

  • Hallo Mercyful,


    wenn es nur ein Betrieb ist, dann stellt sich die Frage, wieso 4 Betriebsräte.


    Nach meinem ersten lesen, nur ein BR da alle in einem Betrieb arbeiten.

    Wenn jedoch jeder Vertriebsteil ein eigenständiger Betrieb ist (mit Leitungsfunktion) dann sind die Vertriebsleiter dem Betrieb zugeordnet, in dem Sie angetellt sind.


    Kommen wir nun aber zur wichtigsten Frage, sind die Vertriebsleiter leitende Angestellte? Haben Sie prokura (was ich in vielen Betrieben so erfahren habe, der Vertriebsleiter ist auch unterschriftsberechtigt im Namen des Betriebes und hat eine teil oder vollrokura, weil dann dürfen Sie den BR eh nicht wählen und es ist für euch egal ;)


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo zusammen,


    hier die Antworten zu Euren Fragen:


    a.) Ein Teil hat gar nicht an den Wahlen teilgenommen, und ein Teil lediglich bei den Wahlen für den BR Nord.

    b.) 4 Betriebsräte, da vier eigenständige Betriebsteile wie Markus treffend angemerkt hat.

    c.) Nein, sie sind keine leitenden Angestellten bzw. haben keine Prokura.


    Wir stützen uns ein wenig auf die Tatsache, dass gem. BAG v. 10.03.04 (7 ABR 36/03) Außendienstmitarbeiter zu dem Betrieb gehören, von dem die Entscheidungen über ihren Einsatz ausgehen.

    :rolleyes:

  • Wir stützen uns ein wenig auf die Tatsache, dass gem. BAG v. 10.03.04 (7 ABR 36/03) Außendienstmitarbeiter zu dem Betrieb gehören, von dem die Entscheidungen über ihren Einsatz ausgehen.

    So sehe ich es auch. Es geht darum, in welchem Betrieb die, für die betroffenen MA betriebsverfassungsrechtlich relevanten Entscheidungen getroffen werden. Insbesondere darum, wer das Direktionsrecht nach §106 GewO ausübt. Das ist im Normalfall der Arbeitgeber.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo zusammen,


    Wir stützen uns ein wenig auf die Tatsache, dass gem. BAG v. 10.03.04 (7 ABR 36/03) Außendienstmitarbeiter zu dem Betrieb gehören, von dem die Entscheidungen über ihren Einsatz ausgehen.

    :rolleyes:

    Gut, wenn der § 4 sicher erfüllt ist, dann steht da doch als eine Anforderung


    durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.


    Seit ihr denn vergleichbar mit der Organisation des Betriebes in dem dieses von dir zittierte BAG-Urteil getroffen wurde?


    Aussendienstmitarbeiter haben wir auch, und die haben auch ihren Sitz in den verschiedenen Standorten Deutschlands, trotzdem wählen alle Aussendienstmitarbeiter bei uns den BR mit, weil halt der § 4 nicht erfüllt ist.

    Daher hatte ich Eingangs die Frage gestellt, aus welchem Grund ihr den §4 anwendet.


    Aussendienst und Vertrieb ist halt überall anders.


    Schau dir mal das urteil an und entscheide dann, ob das zutrifft. So wie ich das ganze sehe will ja euer Arbeitgeber alles tun um die Wahl anzufechten.


    Hier das Urteil im Volltext:

    https://lexetius.com/2004,513


    gruß

    rabauke

  • Tut mir leid, aber ich verstehe die Fragestellung gerade nicht. Wer zu welchem Betrieb gehört oder nicht, ist doch keine Frage des "laufenden Betriebes", sondern einzig und ausschließlich eine Frage der Wahlen.

    Denn, wie Reddel schon richtig angedeutet hat, irgendwo müssen sie auf der Wählerliste gestanden haben. (Ob sie wirklich an der Wahl teilgenommen haben, ist dabei völlig unerheblich.)


    Solltet ihr jetzt allerdings feststellen, dass die nirgendwo auf der Wählerliste standen, bleibt euch im Zweifel wohl nur der Weg über ein Feststellungsverfahren. (Und die offene Frage, ob eure Wahlen wirklich richtig durchgeführt wurden... aber so wie du es schreibst, dass sich die BRe nacheinander gebildet haben, da kann es dann schon mal passieren, dass AN "auf der Strecke bleiben".)


    Die Frage, die ihr für euch klären müsst, ist doch: warum sollen die AN unbedingt hier oder dort zusortiert sein? Was habt ihr davon?

    Ohne das Urteil zu kennen, aber grundsätzlich wäre es mir als BR lieber, dass die Kollegen über die bestimmt wird, und die die über sie bestimmen, zum gleichen BR gehören. Dann kann ich als BR im Konfliktfall auch etwas tun/erreichen. Gehören sie zu unterschiedlichen BRen wird es "unhandlich". (Das ist aber bitte nur eine taktische Einschätzung aus dem Bauch heraus.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!