BEM Arbeit Anrecht auf Protokoll

  • Hallo in die Runde,


    habe eine Frage zum o.g. Thema. Bin neu im BEM Ausschuss und habe mein erstes BEM Gespräch begleitet.

    Lief alles soweit so gut. Es wurde auch ein Protokoll geführt welches ich auch unterschrieben habe.

    Auf meine Nachfrage wann ich denn eine Kopie zugesandt bekomme war die Antwort gar nicht ( kein Anspruch drauf ).

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen wenn ich ein Protokoll unterschreibe, ich keinen Anspruch auf eine Kopie habe.

    Habe ich nicht auf alle Dokumente die ich persönlich unterschreibe und bestätige einen Anspruch? Auch für eventuelle Nachfragen oder zum durchlesen.

    Wie seht ihr das? Unsere Personalabteilung stellt sich öfters bockig an.


    Danke und beste Grüße

  • Hallo ELBARADO,

    was steht denn in eurer BV zum BEM über den verbleib der Dokumente eines BEM-Verfahrens.


    Bei uns ist das eindeutig geregelt. Die Unterlagen werden gesondert je BEM-Verfahren verschlossen aufbewahrt. Es gehen keine Unterlagen nach Draußen auch nicht an die, am BEM-Verfahren beteiligten außer evtl. an den Kollegen, für den das BEM-Verfahren durchgeführt wird.

    Das Leben ist Veränderung

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  • Hallo,

    genauso ist das bei uns auch. Der Gedanke ist das ich als BEM Beauftragter kein Recht habe in die Unterlagen

    des betroffenen einzusehen. Soweit auch alles klar. Nur falls ich mir das Gesprächsprotokoll nochmals durchlesen möchte habe ich keine Möglichkeit. ES sei denn ich hole mir die Einverständnis des Betroffenen. Von daher denke ich immer noch

    wenn ich was bestätige mit meiner Unterschrift habe ich Anspruch auf eine Kopie. Oder?

  • Hallo ELBARADO,


    bei uns ist es - ebenso wie beim Nordfriesen - auch so geregelt, dass die Dokumentation ausschließlich im Personalsystem erfolgt. Eure Betriebsvereinbarung wird vermutlich einen ähnlichen Passus enthalten. Insofern hat die Personalabteilung an dieser Stelle wahrscheinlich Recht.


    Gruß

    Hans

    Freigestellte Vertrauensperson für schwerbehinderte und gleichgestellt behinderte Menschen

  • Eigentlich sollte in diesem Protokoll doch nur das Ergebnis bzw. die Empfehlung des BEM-Gespräches festgehalten werden und nicht etwas das gesamte Gespräch protokolliert werden.

    Solange das BEM-Verfahren nicht abgeschlossen ist, kann man in der nächsten Runde das Protokollierte ja noch einmal hervor holen falls erforderlich.

    Und das BEM-Verfahren ist erst abgeschlossen, wenn die Festgelegten Maßnahmen umgesetzt wurden und zu dem gewünschten Erfolg geführt haben oder wenn das BEM als gescheitert angesehen werden muss.

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    Einmal editiert, zuletzt von Der Nordfriese ()

  • Hallo Elbarado,


    für dich ist das protokoll doch auch nicht wichtig.

    Mit der Unterschrift bestätigst du ja nur, dass dei maßnahmen die hier für den Kollegen vereinbart wurden so auch im Protokoll aufgenommen wurden und du weiterhin nach außen hierzu nichts sagst.


    Bei uns in der BR haben wir geregelt, dass das Protokoll der Mitarbeiter erhält und ein exemplar in einem seperaten Tresor aufbewahrt wird, auf den nur die BEM-Baauftragte der Personalabteilung zugriff hat.

    Ich kenne aber auch Betriebe, in denen geregelt ist, dass der Betriebsarzt die Protokoll erhält und der Zugriff hierauf nur gestattet ist, wenn der Mitarbeiter dieses frei gibt.


    Daher, auch für mich alles Korrekt.

    Wenn bei uns ein MA der im BEM war feststellt, dass die abgesprochenen Maßnahmen nicht durchgeführt werden, dann spricht er das bei der SBV dem BR an und mit seinem Protokoll geht es dann nochmals in ein BEM.-gespräch in den dann der Plan der Umsetzung besprochen wird, also was passiert bis wann.


    gruß

    Rabauke

  • Hallo,

    bei uns ist auch so wie vom Rabauken beschrieben.

    Der MA ist Herr des Verfahrens und daher geht auch ohne sein Einverständnis nix.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Von daher denke ich immer noch wenn ich was bestätige mit meiner Unterschrift habe ich Anspruch auf eine Kopie. Oder?

    Wie ich in solchen Fällen gerne zu sagen pflege: Oder trifft es ganz gut! ;)


    Das gilt so ganz sicher, wenn die Dinge die du unterschreibst, dich in irgendeiner Form zu irgendetwas verpflichten (bei Verträgen z.B.). Hier bist du aber vom Inhalt selber doch gar nicht betroffen, sondern bestätigst mit deiner Unterschrift nur, dass alles im Protokoll so steht, wie es besprochen wurde. Nicht mehr, nicht weniger.


    (Denk mal an ein anderes Beispiel: Auch der Arzt im Krankenhaus oder das Pflegepersonal, oder die Schreibkraft bei Gericht, sie alle bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit ihrer Angaben. Würdest du ihnen auch allen zugestehen, dass sie eine Kopie deiner Unterlagen behalten dürfen, weil sie es ja unterschrieben haben?)


    Aufgrund der gebotenen Vertraulichkeit solcher Gespräche sehe ich es auch so, dass hier die Verbreitung des Protokolls höchstes Augenmaß erfordert.


    Wichtig ist hier doch nur, dass es ein Protokoll gibt, damit man sich noch einmal zusammensetzen kann um zu prüfen, ob alles, das vereinbart wurde, auch umgesetzt wurde. Aber das ist kein Job für dich alleine.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!