Gleichstellungsantrag, wie begründen?

  • Es soll ein Gleichstellungsantrag gestellt werden.

    Wie könnte ich die Gleichstellung begründen?


    Folgende Details:

    - MA hat einen GdB von 40

    - es liegt eine Sprachstörung vor (Kundenkontakt (telefonisch und direkt vor Ort) sind nicht möglich)

    - MA ist befristet bei einer Behörde eingestellt, der Vertrag wird enden

    - der jetzige Arbeitsplatz ist ohne Kundenkontakt

    - MA benötigt einen neuen Arbeitsplatz, kann aber nur eingeschränkt eingesetzt werden

    - intern wurden in letzter Zeit nur Stellen ausgeschrieben mit Kundenkontakt, momentan sind keine freien Stellen vorhanden

    - MA benötigt die Gleichstellung, um einen neuen Arbeitsplatz zu erhalten


    Hat jemand Tipps?

  • Ist der Mitarbeiter im Sozialverband? Die Mitgliedschaft ist nicht teuer und man erhält kompetente Hilfe (zur Not kann über den Sozialverband auch geklagt werden, falls die Gleichstellung nicht anerkannt wird).


    Ich hoffe das war jetzt keine unerlaubte Werbung :/ Aber das Thema ist zu heikel um hier mit amateurhaften Halbwissen zu antworten.

  • Hallo

    Nach meiner Erfahrung ist es ausreichen darzulegen, das durch Umgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes oder Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann.

    Wenn ihr die fragen, aus dem Formular so beantworten könnt das man daraus eine Gefährdung des Arbeitsverhältnis ableiten kann trägt dies auch dazu bei das der Antrag Positiv beschieden wird.

    Ob ihr das könnt ergibt sich aus der aktuellen Lage bei euch.


    Ist der Mitarbeiter im Sozialverband?

    Mitgliedschaft in seiner, für ihn zuständigen, Gewerkschaft wäre besser.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Zitat von erco

    Mitgliedschaft in seiner, für ihn zuständigen, Gewerkschaft wäre besser.

    Wie kommst Du darauf? Der Sozialverband ist auf solche Dinge spezialisiert, die Gewerkschaft behandelt sowas nur nebenbei mit. Kommt aber auch sicher auf die Größe der Verwaltungsstelle an.

  • Hallo Schimmelchen,


    die meisten DGB-Gewerkschaften wickeln Sozialrechtsfälle über den DGB-Rechtsschutz ab. Da kann ich Dir zumindest für die Region Stuttgart versichern, daß das Profis sind.

    Als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht muß ich Dir auch sagen, daß die Beratungs- und Vertretungsqualität der Sozialverbände erheblich schwankt. Das reicht von absolutem Profi mit jahrzehntelanger Erfahrung bis hin zu völligen Ignoranten - egal ob mit oder ohne Examen.


    Malinar : Ein Antragsteller muß erst mal gar nichts begründen, sondern nur die Situation darlegen. Gefordert sind dann BR/PR und SBV in Ihren Stellungnahmen. Dort müssen dann konkrete Optionen für die sog. "Behaltens-"oder "Erlangensalternative" dargelegt werden.

    Für eine Gefährdung allein gibt es idR keine Gleichstellung - erst recht dann nicht, wenn der Arbeitsplatz nicht leidensgerecht ist.

    Du solltest Dich daher unbedingt mit der Fachkommentierung zu § 2 Abs. 3 SGB IX auseinandersetzen und auch mal die interne Verwaltungsvorschrift, die "fachliche Weisug" der AA durchlesen.


    https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ix-2_ba014661.pdf

  • Ich verstehe die Frage so, dass es zunächst darum geht, wie der Mitarbeiter seinen Antrag bei der Agentur für Arbeit begründet. Hier wäre es m.E. hilfreich, die persönliche Situation des Mitarbeiters zu möglichst detailliert beschreiben. Ggf. ist auch der direkte Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit hilfreich, um dort den Fall zu schildern und ggf. aufkommende Fragen dann im eigentlichen Antrag zu beantworten. Je besser der Sachbearbeiter den individuellen Fall durchschaut desto eher ist er auch bereit dem Antrag stattzugeben.


    Im späteren Fragebogen, den BR, SBV und HR von der Agentur für Arbeit erhalten, können die Angaben des Mitarbeiters dann bestätigt werden. Generell bietet der Fragebogen aber eher wenig Möglichkeiten für eine ausführliche Schilderung, da es sich vornehmlich um Ankreuzfragen handelt.


    Gruß

    Hans

    Freigestellte Vertrauensperson für schwerbehinderte und gleichgestellt behinderte Menschen

  • Hallo,


    Generell bietet der Fragebogen aber eher wenig Möglichkeiten für eine ausführliche Schilderung, da es sich vornehmlich um Ankreuzfragen handelt.

    es steht Dir frei, dem Fragebogen Zusatzblätter mit frei formulierten Ausführungen beizulegen. Dann schreibt man halt im entsprechenden Feld rein: "siehe Anlage" o.ä.


    Denn das hier

    Ich verstehe die Frage so, dass es zunächst darum geht, wie der Mitarbeiter seinen Antrag bei der Agentur für Arbeit begründet. Hier wäre es m.E. hilfreich, die persönliche Situation des Mitarbeiters zu möglichst detailliert beschreiben.

    wird zum einen von der AA nicht verlangt und deswegen auch oft ignoriert, zum anderen kann es kontraproduktiv sein, wenn ein Antragsteller die rechtlichen Voraussetzungen nicht kennt und gar nicht weiß, worauf es eigentlich im Sachverhalt ankommt und deswegen aus Versehen bzw. Nichtwissen Argumente zur Ablehnung des Antrages quasi selbst liefert.

  • albarracin da bin ich grundsätzlich bei dir. Jeder Fall ist aber anders und von daher ist ein informatives Gespräch vor der Antragstellung sinnvoll. Ob und welche Schritte dann unternommen werden, würde ich immer individuell vom Fall abhängig machen. Insoweit sind meine Aussage bitte nur als Gedanken zu möglichen Schritten zu verstehen.


    Gruß

    Hans

    Freigestellte Vertrauensperson für schwerbehinderte und gleichgestellt behinderte Menschen

  • Wie kommst Du darauf? Der Sozialverband ist auf solche Dinge spezialisiert, die Gewerkschaft behandelt sowas nur nebenbei mit. Kommt aber auch sicher auf die Größe der Verwaltungsstelle an.

    Wir hatten einen Fall das ein Kollege mit dem VDK die >Beibehaltung seines GDB Gerichtlich durchsetzen wollte.

    1. Instanz alle klar haben auch den Gutachter übernommen. Leider hat der Kollege da verloren.

    2. Instanz wollte der VDK nicht mehr die Kosten tragen. Die IGM hätte weiter gemacht.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • wird zum einen von der AA nicht verlangt und deswegen auch oft ignoriert, zum anderen kann es kontraproduktiv sein, wenn ein Antragsteller die rechtlichen Voraussetzungen nicht kennt und gar nicht weiß, worauf es eigentlich im Sachverhalt ankommt und deswegen aus Versehen bzw. Nichtwissen Argumente zur Ablehnung des Antrages quasi selbst liefert.

    Du willst du die Antragsteller wirklich davon abhalten die Gefährdung nur auf den Allgemeinen Arbeitsplatzabbau aufgrund Rationalisierung im Unternehmen ausführlich zu beschreiben im Antrag.

    Und auch klar davon abringen das das Kreuz bei dem Punkt gesetzt wird das der Arbeitsplatz ohne behindertenbedingte Einschränkungen geeignet ist und die Arbeit problemlos in 50'% der Zeit erledigt werden kann.

    Und damit die SBV Arbeitslos machen willst weil deshalb keine Anhörungen mehr verschickt werden vom Amt. :) :) :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)