Freiwillige Reduzierung der Arbeitszeit

  • Hallo zusammen.


    Ich hol das Thema nochmal hoch, weil meine Frage in eine ähnliche Richtung geht.

    Eine Kollegin, die bereits in Teilzeit bei uns arbeitet, hat bei unserem AG eine weitere Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit beantragt. Dabei handelt es sich lediglich um 2 Stunden, die sie weniger arbeiten möchte. Der AG hat den Antrag nun erst einmal abgelehnt. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§8) habe ich dazu gefunden, dass "betriebsbedingte Gründe" eine Ablehnung seitens des AG rechtfertigen. Diese liegen nach Meinung der Kollegin und nach Einschätzung des BR nicht vor.

    Wie würdet ihr nun weiter vorgehen?

    Ich freue mich auf eure Tipps und Ratschläge, und bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus.

  • Hallo,

    habe mir den ganzen Thread nicht durchgelesen, aber der AG muss die betrieblichen Gründe vorlegen. Es reicht nicht das einfach nur zu behaupten. Meiner Meinung nach ist das aber Individualrecht und der AN sollte dies einfordern.

    Bei keiner Einigung entscheidet das Gericht.

  • Sehe das wie Elbarado. Als BR könnte man auf den AG zugehen und ihm mitteilen, dass man ihn im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit vor Schaden bewahren will, ihm die Rechtslage klar machen und ihm sagen dass er dabei ist sehenden Auges mit dem Gesicht in die Kreissäge zu springen (bzw. einen Prozess riskiert den er voraussichtlich verlieren wird).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • (bzw. einen Prozess riskiert den er voraussichtlich verlieren wird).

    Halte ich für eine gewagte These.

    Letztendlich kommt es ja auf die Begründung an. Hat der AG hier wirklich nur gesagt, es stehen Betriebliche gründe entgegen, oder hat er diese Gründe auch offengelegt?

    Wenn nicht könnte der BR diese Gründe einfordern da es ja letztlich alle, die mal eine Antrag stellen möchten, betreffen könnte.

    Auch könnte der BR diese Gründe mit dem AG diskutieren ob sie so gewichtig sind oder man hier Veränderungen herbeiführen kann.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Halte ich für eine gewagte These.

    ...mag sein, aber nicht meine:

    Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§8) habe ich dazu gefunden, dass "betriebsbedingte Gründe" eine Ablehnung seitens des AG rechtfertigen. Diese liegen nach Meinung der Kollegin und nach Einschätzung des BR nicht vor.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • §§Reiter das mit der Kreissäge und dem Gesicht finde ich völligen Quark :)

    es kann ja sein, dass das Gericht dem AN zustimmt und er seine Reduzierung bekommt aber außer ein paar Gerichtskosten würde dem AG dies nur ein müdes Lächeln kosten!


    Bis dahin geht aber viel Zeit ins Land da diese Reduzierung nicht eilbedürftig sein wird. .....wenn der AN überhaupt wegen zwei Stunden klagt. Und solange gelten die Spielregeln des AG.


    Das finde ich als absolute Schwachstelle in dem Gesetz.

  • Vielen Dank für eure Beiträge. :)


    Inzwischen konnte ich die Begründung des AG in Erfahrung bringen. In dem Bereich/Team in dem die Kollegin arbeitet ist derzeit eine Teilzeitstelle (15 Stunden) vakant. Sobald diese wieder besetzt sein wird, könne über die Stundenreduzierung der Kollegin entschieden werden.


    Was meint ihr zu dieser Begründung?

  • §§Reiter das mit der Kreissäge und dem Gesicht finde ich völligen Quark :)

    ist es ja auch! :D

    Es geht hier doch nur um eine möglichst dramatische Darstellung (genauso wie beim AG gerne mal die ganze Firma dem Untergang geweiht ist, wenn der BR dieses oder jenes durchsetzen will).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • In dem Bereich/Team in dem die Kollegin arbeitet ist derzeit eine Teilzeitstelle (15 Stunden) vakant. Sobald diese wieder besetzt sein wird, könne über die Stundenreduzierung der Kollegin entschieden werden.


    Was meint ihr zu dieser Begründung?

    na da habt ihr den Grund, sobald jemand auf der Stelle da ist und evtl noch ein bisschen eingearbeitet ist dann ist der betr. Grund nicht mehr vorhanden.

    Ob die Begründung des AG vor Gericht ausreichen würde keine Ahnung, aber die Stelle ist doch sicherlich auch schon ausgeschrieben so dass der Zeitraum doch überschaubar sein sollte.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Den Grund sehe ich als absolut legitim an. Es existiert sowieso schon eine 15-Stunden Lücke, da wird es nur noch komplizierter, wenn nochmal 2 Stunden Kapazität wegfallen. Zudem klingt es ja so, als sei man bereits dabei, die Teilzeitstelle zu besetzen. Da würde ich wegen 2 Stunden Reduzierung nun wirklich nicht die Welle machen.