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dem Arbeitgeber steht es frei, euch von der Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Umgekehrt befreit ihn das nicht von der Zahlung des Lohns. "Quarantäne" in dem Sinne, dass ihr Auflagen über euer Verhalten bekämt (Isolation etc.) darf der AG sowieso nicht machen. Und er darf euch auch nicht an der Ausübung eures BR-Mandats hindern.
Wir sind sogar bei uns als BR dabei, wenn die Kollegen des Umfeldes eines Infizierten nach Hause geschickt werden und von zu Hause aus arbeiten so weit es möglich ist ohne weitere Personen einer Ansteckungsgefahr auszusetzen und unter Fortbezahlung der Bezüge.
Dem Arbeitgeber bittet man dann, ab jetzt den Kontakt telefonisch / über Email mit dem BR zu suchen, da der BR auch von zu Hause aus sein Ehrenamt wahrnehmen kann.
ich sehe hier schon einen triftigen Grund des AG euch nicht im Betrieb haben zu wollen (bis vom Gesundheitsamt die Quarantäne kommt kann es sich schon mal ne Woche hinziehen). Allerdings muß der AG euch weiterhin bezahlen und darf euch auch nicht an der BR-Arbeit hindert. Ihr könnt also woanders als im Betrieb BR-Arbeit machen (z.B. Homeoffice - und das geht ja auch während der offiziellen Quarantäne).