Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig. Ich bin relativ neu in der JAV und kenne mich so gut wie gar nicht aus wenn es um so ziemlich alles geht.
Bei mir in der JAV ist es momentan so das wir alle die Ausbildung verbessern wollen. (Nicht alle auf die gleiche weiße)
Wir sind alle unzufrieden mit den Betriebsphasen und das haben wir sowohl dem BR wie der Ausbildungsleitung mitgeteilt. Wir haben auch Vorschläge gemacht. Haben jedoch die Aussage bekommen das die Ausbildung die Berufsschule und bzw. der Ausbildungsträger übernehmen und der Betrieb somit keinen Ausbildungsinhalt übermitteln muss. Bedeutet also das der Azubi in den Betriebsphasen für die Produktion verwendet wird und er lernt sehr selten etwas das ihn auf seine Prüfung vorbereitet und kaum etwas für den Bereich in den er später übernommen wird (kann ein komplett anderer sein als der aus der Betriebsphase).
Müssen wir dieses Argument "die Berufsschule bzw. Ausbildungsträger übernehmen die Ausbildung" hinnehmen als "Das ist alles rechtens wie es abläuft." oder können wir dagegen argumentieren? Meine Kollegen beziehen sich dauerhaft auf einen Paragraph des BBiG (unsicher welchen) der wohl (in eigenen Worten) besagt das der Betrieb den Azubi ausbildungs relevante Tätigkeiten durchführen lassen muss mit denen dieser Ausbildungsziele aus dem Ausbildungsrahmenplan erlernt. Ist dieser Paragraph, falls jemand verstanden hat auf welchen sich meine Kollegen da beziehen, anwendbar auf die Situation die bei uns vorhanden ist?
Ich hoffe ich hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und hoffe auf lehrreiche Antworten.
MfG,
hatux