sorry, aber der Arbeitgeber wird mir in diesem Fall weder eine Abmahnung, noch eine verdachtskündigung aussprechen können.
Bei Alkoholkonsum und Verweigerung eines Tests habe ich ja bereits einen hinreichenden Verdacht verursacht (lallen, Alkoholgeruch, unsichere Bewegungen usw.)
Wann aber ein pcr test zu machen ist, hat der Gesetzgeber festgelegt und damit auch, wann der Verdacht hinreichend genug ist, um einen test zu verlangen. Das selbe würde gelten, wenn ich Symptome zeige. Hier sagt die Arbeitsschutzordnung aus, dass der Kollege nicht arbeiten soll. Aber selbst hier wird nicht von einem test gesprochen. Aber hier könnte ich es mir noch vorstellen, dass der AG einen test verlangen kann.
LG
Markus