Gleichstellung

  • Hallo, habe von der Argentur einen Antrag auf Gleichstellung vorliegen, der Mitarbeiter möchte auch die Personalleitung aufklären über seine Einschränkungen, die mittlerweile ersichtlich sind um damit auch offen mit seiner Einschränkung umzugehen und evtl. das der Antrag von Seiten der Personalleitung unterstützt wird.


    Ich bin da unsicher, es gibt jetzt einen Termin mit der Leitung, dem Vorgesetzten , dem Mitarbeiter und der SBV, was meint ihr dazu?

  • Hallo, meine Frage: wie lebt ihr das, versucht ihr die Personalleitung soweit möglich über Einschränkungen in Kenntnis zu setzen, damit der Antrag im Sinne des Schwerbehinderten ausgefüllt wird und die Chansen besser werden eine Gleichstellung zu bekommen oder wird es als Gefahr gesehen, falls es nicht klappt, haben die bessere Möglichkeiten vor Verschlechterung sich von dem Mitarbeiter zu trennen. Bei diesem Kollegen war es ersichtlich und er wäre in Kürze sicher angesprochen worden. Wir haben mittlerweile das Gespräch geführt, der Antrag wird jetzt so ausgefüllt, das bekannt ist das der Kollege Einschränkungen hat und der Arbeitsplatz gefährdet ist. Es ist sicher auch von Fall zu Fall zu betrachten.

  • Also ich denke, dass ein gemeinsames ausfüllen des Antrages mit dem Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich ist. Nicht umsonst bekommt der Arbeitgeber keine Informationen darüber, ob ein Verfahren auf Gleichstellung läuft.

    Und dann kommt es eben darauf an, wie euer Arbeitgeber tickt. Wenn er sich bei BEM Gesprächen wirklich Mühe gibt und ihr merkt, dass ihm die Gesundheit seiner MA am Herzen liegt, kann man es bei Genehmigung durch den betroffenen schon so machen.

    Unser Personalchef tickt da eher anders und meint, dass der MA für eine bestimmte Tätigkeit bezahlt wird und wenn er die nicht mehr machen kann, dann ist das sein Problem. Wir füllen die Stellungnahme daher ohne HR aus.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Markus,


    der Arbeitgeber bekommt die gleiche Anhörung wie der BR und die SBV.


    Daher ist es von Betrieb zu Betrieb und von Vertrauen zu Vertrauen auch zu Betrachten wie damit umgegangen wird.

    Es gab Zeiten bei uns, da war er Beauftragte des Arbeitgebers für Schwerbehindertenfragen der GBR-Vorsitzende ;) und somit kommt der BR zusammen mit der SBV und dem GBR Vorsitzenden die Stellungnahmen bearbeiten wenn Sie das wollten.


    Also alles nicht so einfach zu beantworten.


    Ich mache meine Stellungnahme als BRV immer zusammen mit dem Betroffenen und stelle nach Zustimmung des betroffenen diese der SBV zur Verfügung. Wenn der Arbeitgber nicht weiß, was er da eintragen soll und mir das Ding übergibt, damit ich es für ihn Ausfülle (was selten vorkommt) dann mache ich das auch.

    Nun seit ein paar Jahren arbeiten wir auch sehr vertrauensvoll zusammen wenn es um die Fragen nach dem SGB IX geht.


    Gruß


    Rabauke

  • Danke für die Antworten, natürlich bekommt die Personalabteilung nur Informationen wenn der Kollege das möchte, hier war es ja ein Wunsch von ihm. Ist in diesem Fall auch positiv verlaufen.


    Gruß Jokel

  • Im Antrag auf Gleichstellung gibt der Antragsteller seine Einwilligung zur Befragung des Arbeitgebers sowie des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung. Je nachdem welche/r Kollege/in in der Personalabteilung zuständig ist, erhalte ich einen Anruf zwecks Abstimmung der Antworten. Wobei der Fragebogen an den Arbeitgeber eine Frage mehr enthält als der an BR und SBV. Mit dem BR stimme ich mich immer ab. Auch führe ich ich vor Beantwortung des Fragebogens ein Gespräch mit der/dem betroffenen Kollegen/in, um mir einerseits ein aktuelles Bild zu machen (sofern ich nicht bereits im Vorfeld eingeschaltet wurde) und andererseits nochmal genau die Beweggründe abzuklären. So kann ich neben den Ankreuzfeldern individuelle Antworten an die Agentur für Arbeit erstellen und damit die Chance auf Anerkennung der Gleichstellung erhöhen.


    Gruß

    Hans

    Freigestellte Vertrauensperson für schwerbehinderte und gleichgestellt behinderte Menschen