Zeitlicher und inhaltlicher Ablauf zur Gründung eine Betriebsrats

  • Hallo zusammen,


    wir sind eine kleine gGmbH (rund 40 MA) und wollen zeitnah einen BR gründen. Angewendet wird das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren. Wir stehen unmittelbar vor der Einladung zur Mitgliederversammlung zur Wahl des Wahlvorstands.


    Da die eingentliche BR-Wahl ja innerhalb von 7 Tagen nach der Bestellung des Wahlvorstands erfolgen muss (oder?), müssen bereits viele Dinge VOR der Wahl des Wahlvorstands erledigt werden, bzw. beachtet werden.


    Dazu habe ich mehrere Fragen:

    1) (s.o.) Ist der Zeitraum wirklich so kurz? Der Wahlvorstand hat dann ja kaum Zeit aktiv zu werden, bzw. es müssten bereits viele Dinge vorbereiten werden.

    2) Besteht für die Einladenen zur Mitgliederversammlung auch schon ein ein Recht auf Weiterbildung? Sie müssen ja quasi die Aufgaben des WV übernehmen.3) Können wir die Wahl des Wahlvorstands auch hybrid, also wahlweise vor Ort oder digital durchführen? Wir haben ein gut etabliertes Videochatsystem, dass alle MA nutzen. Momentan finden alle internen Veranstaltungen rein virtuell statt (der größte Raum im Betrieb ist aktuell maximal von 10 Personen nutzbar).


    Würde mich freuen, wenn uns jemand weiterhelfen könnte!


    Viele Grüße
    Sebastian Fiesel

  • Ich würde mich an eine Gewerkschaft wenden und da um Rat und Hilfe bitten. Das geht natürlich nur bei entsprechender Mitgliedschaft. Ist aber meiner Meinung nach um Vernünftig zu starten und für Neulinge unumgänglich.

  • Besteht für die Einladenen zur Mitgliederversammlung auch schon ein ein Recht auf Weiterbildung?

    Klares nein. (Jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den Wahlen.) Sonst könnte es zu der Situation kommen, dass der AG dem einen Kollegen die Ausbildung zum Wahlvorstand bezahlt, die Versammlung aber jemand ganz anderen zum Wahlvorstand wählt.


    Da die eingentliche BR-Wahl ja innerhalb von 7 Tagen nach der Bestellung des Wahlvorstands erfolgen muss (oder?), müssen bereits viele Dinge VOR der Wahl des Wahlvorstands erledigt werden, bzw. beachtet werden.

    Ja, die eine Woche ist in Absatz 1 des § 14a BetrVG "verdrahtet". Und die Formulierung "findet ... statt" bedeutet klar: zwingende Rechtsvorschrift (sonst stünde da soll oder frühestens irgendwo).


    Aber - wo steht, was passiert, wenn die Wahlversammlung nicht dann stattfindet? (Such nicht, wirst Du nicht finden...) Heißt, ja steht da, darf aber (in Grenzen) ignoriert werden. Meint, wenn ihr 10 Tage oder 14 Tage braucht, dann ist das so und wird der Wahl nicht schaden. (Analog dazu: in § 1 BetrVG steht auch "...werden Betriebsräte gewählt." Ebenso zwingende Rechtsvorschrift. Und wo steht, was passiert, wenn sie nicht gewählt werden? Auch nirgends! ;) )


    Aber, welche Dinge meinst du denn, die der Wahlvorstand noch zu erledigen hat? Er bekommt die vom AG vorbereitete Wählerliste überreicht (s. § 28 BetrVGDV1WO), hat Wahlvorschläge (auf der Wahlversammlung) entgegenzunehmen usw.


    Will sagen: die meisten Dinge sind nach der Wahlveranstaltung des Wahlvorstandes schon erledigt. Insofern sollte die eine Woche eigentlich reichen. Und wenn wie gesagt, ihr der Meinung seid, da gäbe es gute Gründe für (Messe, Monatsabschluss, was auch immer, was euch in der Arbeit "behindert"), dann verlängert ihr die Frist eben moderat. Ihr müsst es nur von vorneherein machen, könnt also nicht erst zur Wahl in einer Woche einladen und später das Datum verschieben. Das geht regelmäßig schief!


    Können wir die Wahl des Wahlvorstands auch hybrid, also wahlweise vor Ort oder digital durchführen?

    Klares nein. Die Ausnahmen gem. § 129 BetrVG gelten einzig und ausschließlich für die Sitzungen der diversen Gremien. Wie soll auch eine geheime Wahl per Video funktionieren? Es gibt aber die Möglichkeit der nachträglichen Stimmabgabe. (vulgo Briefwahl) Also alles machbar!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Aber, welche Dinge meinst du denn, die der Wahlvorstand noch zu erledigen hat?

    Vielen Dank! Beispielsweise die Briefwahlunterlagen (Wir sind über 40 MA und Coronabedingt passen in unseren größten Raum max. 10 Personen). Und im Grunde muss ja alles bereits vor der Wahlvorstandswahl angeleiert werden.

    Wie soll auch eine geheime Wahl per Video funktionieren?

    Die Wahlvorstandswahl muss ja nicht geheim geschehen, oder? Die eigentliche BR-Wahl wird dann nur im kleinen Kreis+Briefwahl stattfinden.

  • kenne mich im vereinfachten Wahlverfahren nicht aus, kann de Wahlvorstand nicht evtl. Briefwahl für alle beschließen?

    In jetzigen Zeiten ja evtl eine gute Möglichkeit.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo,


    kenne mich im vereinfachten Wahlverfahren nicht aus, kann de Wahlvorstand nicht evtl. Briefwahl für alle beschließen?

    Klares NEIN ! das läßt weder das BetrVG noch die WO zu.

    Und der Raum muß natürlich groß genug sein, um ggfs. alle Wahlberechtigten gleichzeitig aufnehmen zu können, alles Andere führt mE zur Nichtigkeit der Wahl.

    Ggfs. muß der AG auf seine Kosten einen externen Raum anmieten.