Hallo zusammen,
wir sind eine kleine gGmbH (rund 40 MA) und wollen zeitnah einen BR gründen. Angewendet wird das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren. Wir stehen unmittelbar vor der Einladung zur Mitgliederversammlung zur Wahl des Wahlvorstands.
Da die eingentliche BR-Wahl ja innerhalb von 7 Tagen nach der Bestellung des Wahlvorstands erfolgen muss (oder?), müssen bereits viele Dinge VOR der Wahl des Wahlvorstands erledigt werden, bzw. beachtet werden.
Dazu habe ich mehrere Fragen:
1) (s.o.) Ist der Zeitraum wirklich so kurz? Der Wahlvorstand hat dann ja kaum Zeit aktiv zu werden, bzw. es müssten bereits viele Dinge vorbereiten werden.
2) Besteht für die Einladenen zur Mitgliederversammlung auch schon ein ein Recht auf Weiterbildung? Sie müssen ja quasi die Aufgaben des WV übernehmen.3) Können wir die Wahl des Wahlvorstands auch hybrid, also wahlweise vor Ort oder digital durchführen? Wir haben ein gut etabliertes Videochatsystem, dass alle MA nutzen. Momentan finden alle internen Veranstaltungen rein virtuell statt (der größte Raum im Betrieb ist aktuell maximal von 10 Personen nutzbar).
Würde mich freuen, wenn uns jemand weiterhelfen könnte!
Viele Grüße
Sebastian Fiesel