Hallo
der AG bemängelt, das die information der Beschlüsse ohne Unterschrift und Nr ist.
Muss das sein?
Des weiteren möchte er gerne dargelegt bekommen warum das IFB Seminar xy notwendig ist.
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Hallo
der AG bemängelt, das die information der Beschlüsse ohne Unterschrift und Nr ist.
Muss das sein?
Des weiteren möchte er gerne dargelegt bekommen warum das IFB Seminar xy notwendig ist.
Hallo Rübezahl,
ohne jetzt die großen Bücher gewälzt zu haben......
Ich denke nicht, dass ihr den Arbeitgeber über Beschlüsse in Schriftform informieren müsst. Normalerweise reicht die Textform und es muss auch nicht der Wortlaut des Beschlusses wiedergegeben werden.
Bei uns bekommt der Arbeitgeber eine Mail in der steht: "Der Betriebsrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Kollegen XY und YZ auf das Seminar "14 Tage Reiten ohne Sattel" in der Südmongolei zu entsenden. Das Seminar wird vom IFB [Adresse] veranstaltet und findet am [Datum] in [Ort] statt. Zur weiteren Info erhalten sie anbei die Ausschreibung des Seminars vom Veranstalter. Sollten wir innerhalb von 14 Tagen nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie weder zur Erforderlichkeit noch wegen betrieblicher Belange Einwände haben und werden das Seminar verbindlich buchen. MFG BRV"
Wenn der Arbeitgeber dann meint, dass Seminar sei nicht erforderlich, dann muss er erst einmal mit Argumenten kommen, weshalb er meint, dass das nicht so ist.
LG
Markus
https://www.ifb.de/betriebsrat…orderlicher-seminarinhalt
Obenstehend ein Link zu den Begründungen für Seminarinhalte. Wenn die Beschlüsse mal nicht im Sinne des Arbeitgebers sind, wird er schon mal förmlich. Also zur Kostenübernahme würde ich schon einen Beschluss mit Datum und Unterschrift beifügen. Es muss ersichtlich sein das in der Sitzung des BR am … der Beschluss Nr. ….. gefasst wurde um im Streitfall vor Gericht auch das Rechtmäßige Zustandekommen des Beschlusses nach vollziehen zu können ( Sitzungsprotokoll, Ladung )
1. Das BetrVG schreibt nur bei bestimmten Beschlüssen (z.B. §§ 99, 102 BetrVG) die Mitteilung per Schriftform (also mit Unterschrift) an den AG vor. Alle anderen Beschlüsse bedürfen damit formal keiner Unterschrift.
Jedoch gebe ich zu bedenken, dass für den AG schon klar erkennbar sein muss, dass er hier nicht eine Mitteilung von Hinz und Kunz erhält, sondern eine vom BR vorliegt, und zwar konkret von der Person, die für den BR zur Abgabe von Erklärungen berechtigt ist, sprich BRV oder im Vertretungsfalle sBRV.
Ganz konkret und pragmatisch gefragt, was ist der Aufwand einer Unterschrift, und warum könnt Ihr den nicht leisten?
2. Der BR muss die Erforderlichkeit von Schulungen (zumindest jenseits der absoluten Grundlagenschulungen) in der Tat dem AG begründen.
3. Ich verstehe den Zusammenhang von Beschluss und "Nummer" nicht, was soll das bedeuten?
Markus 1973 ED , davon rate ich ab.
Sollten wir innerhalb von 14 Tagen nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie weder zur Erforderlichkeit noch wegen betrieblicher Belange Einwände haben und werden das Seminar verbindlich buchen. MFG BRV" Wenn der Arbeitgeber dann meint, dass Seminar sei nicht erforderlich, dann muss er erst einmal mit Argumenten kommen, weshalb er meint, dass das nicht so ist.
Die Rechtsprechung sagt klar, dass ein Schweigen des AG zu einem Schulungsbeschluss keine Zustimmung ist (auch nicht unter Fristsetzung). Ihr setzt hier das auf Schulung fahrende BRM dem Risiko der Kostentragung und des Lohnausfalles aus.
Und ja, der BR muss ggf ggü dem AG die Erforderlichkeit verargumentieren, wie auch bei Strittigkeit später dem ArbG.
Ich verstehe den Zusammenhang von Beschluss und "Nummer" nicht, was soll das bedeuten?
Das geht mir ähnlich. So richtig klar ist mir das nicht. Aber ich würde hier in der Tat die Sitzungsnummer nehmen.
Also dem AG mitteilen: Der Betriebsrat hat auf seiner x. Sitzung am .... beschlossen, dass... was auch immer.
(Erfolgt bei uns im Haus üblicherweise per Mail.)
Das hat den unbestreitbaren Vorteil: sollt es je zum Streit kommen, kann man dem AG immer sagen: Wann war das? Auf welcher Sitzung? Moment, ich schau mal nach... Hat man die Sitzungsnummer nicht, muss man u.U. stundenlang Protokolle wälzen, bis man das richtige gefunden hat.
Und ganz ehrlich, wenn das
das die information der Beschlüsse ohne Unterschrift und Nr ist.
sein Problem ist - kein Problem. Er bezahlt die Arbeitszeit, da setze ich mich doch glatt hin und bastel ihm, wenn er das möchte, sogar eine Beschlussurkunde mit Zierschrift, Dienstsiegel und, wenn er da Wert drauf legt, mit Rahmen. Sein Geld... und solange bleiben halt andere Dinge liegen...
Aber ich würde hier in der Tat die Sitzungsnummer nehmen.
Ihr nummeriert die Sitzungen!?
Ich hätte als BRV gar nicht gewusst, die wievielte... Der BR bestand schon einige Jahre, als ich ihn "erbte", niemand hatte da jemals nummeriert... Die Sitzungen habe ich halt mit Datum angegeben...
Datum reicht doch auch. Welcher BR hat schon mehrere Sitzungen am gleichen Tag?
Ihr nummeriert die Sitzungen!?
Das war hier im Unternehmen schon so üblich, als ich noch kein BRM war. Allerdings beginnt die Zählung mit jeder Legislaturperiode neu. Sprich die Konstituierende Sitzung ist die Nummer 0 (Wird aber tatsächlich nicht nummeriert), danach geht es ab 001 wieder los.
Datum reicht doch auch. Welcher BR hat schon mehrere Sitzungen am gleichen Tag?
Da hast du in 99,x% aller Fälle vermutlich Recht. Wir hatten aber tatsächlich schon Fälle, wo wir z.B. während der Sitzung noch eine Anhörung rein bekommen haben. Und da kann es dann schon mal passieren, dass wir kurzfristig zu einer außerordentlichen Sitzung gleich im Anschluss eingeladen haben (oder für den gleichen Tag Nachmittags).
Tatsächlich (glaube ich, fragen kann ich die Kollegen nicht mehr) ist die Nummerierung wohl dem Ablagesystem in der EDV geschuldet. Während ein ITler einfach hingeht und das Datum umdreht (YYYYMMDD, also für heute einfach 20200928), einfach weil es ein Standardverfahren der Datumsortierung in der IT ist), waren unsere Vorgänger eben keine ITler. Und die haben einfach eine Nummerierung davor gesetzt. Und damit dafür gesorgt, dass sie Ordnung auf dem Rechner hatten.
Braucht man das? Vermutlich nicht wirklich. (Und seit die Tagesordnung ja auch in der Rechtsprechung einstimmig angepasst werden darf, braucht es eigentlich auch die außerordentlichen Sitzungen (mit verkürzter Einladungsfrist, nur zu einem bestimmten TOP) nicht mehr.) Aber die Nummerierung gibt uns die Gelegenheit die Schnapszahlen und Jubiläen (25, 50, 75, 100, etc...) "zu feiern".