Stillpausen (gem. MuSchG) während GBR-Sitzungen

  • Guten Tag liebe Kolleginnen,

    ich bin im 03.2020 zur Vorsitzenden des BR an unserem Standort (Hannover) und kurz danach auch in den GBR gewählt worden.


    Firmensitz ist Düsseldorf.


    Seit Anfang Mai bin ich Mutter eines Sohnes (den ich voll stille) und befinde mich derzeit im Urlaub, ich nehme KEINE Elternzeit. Ab Oktober beginne ich wieder mit der Arbeit (im Homeoffice!).


    Ich soll/muss von Nov bis April ('21) zu tw. mehrtätigen GBR-Sitzungen nach Düsseldorf. Mein Kind werde ich deswegen nicht abstillen, sondern mitnehmen (mein Mann nimmt 2J Elterzeit und ist dann bei ihm/mir).


    Meine Frage: Darf ich die GBR-Sitzungen verlassen bzw. unterbrechen um meinen Sohn zu stillen? Oder ist das Recht auf Stillpausen durch meine Tätigkeit im GBR aufgehoben?!


    Eine bessere Idee fällt mir nicht ein, aber evtl. habt ihr eine Lösung für dieses (anscheinend) ungewöhnliche Problem:/.


    Danke schon mal und liebe Grüße aus Hannover!!!


    FrauS :)

  • Da (G)BR-Tätigkeit keine Arbeit ist, sondern ein eigenverantwortlich ausgeübtes Ehrenamt, weil Du dafür sowieso bereits freigestellt bist, und weil der AG darauf keinerlei Einfluss hat, ist imho §7 II MuSchG nicht einschlägig.


    Zum Stillen kannst Du aber als (G)BRM analog zum o.g. Paragraphen die Sitzung, wann immer erforderlich, verlassen. Imho bist Du dann als GBRM vorübergehend verhindert - der/die GBRV kann aber natürlich nicht für die Stillpausen eine*n Nachrücker*in laden.


    Spricht etwas dagegen, eine Absprache zu treffen, dass die Sitzungen für die Stillpausen unterbrochen werden?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Guten Morgen und DANKE für die schnelle Antwort!!!


    Der AG hat das MuSchG schon während meiner Schwangerschaft mit Füßen getreten....


    Meine GBR Kollegen haben kein Problem mit Stillpausen, der AG allerdings wird uns/mir mit hoher Wahrscheinlichkeit Steine in den Weg legen, um eine Teilnahme meinerseits zu verhindern (bin wohl zu kritisch und hinterfrage zu viel).

  • Hallo,


    wie soll das

    Steine in den Weg legen, um eine Teilnahme meinerseits zu verhindern

    gehen?

    Du entscheidest in dieser Situation selbst, ob Du für die Sitzung verhindert bist oder nicht. Und das Gremium ist grundsätzlich völlig autonom in der Frage, ob und falls ja wieviele und wie lange es Pausen einlegt.

    Auch wenn Du zwischendrin mal kurz "verschwindest", ist das ziemlich unschädlich, solange Du bei den Beschlußfassungen mitwirken kannst.


    Und falls der AG rumzickt, kannst Du ihn ja alternativ fragen, ob er dann bereit ist, die Kosten für eine professionelle Kinderbetreuung zu tragen - wozu er ggfs. verpflichtet wäre.

  • Der AG hat das MuSchG schon während meiner Schwangerschaft mit Füßen getreten....

    Meine Erfahrung zeigt, dass bei Problemen mit der Beachtung des Mutterschutzes die Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde Wunder wirkt. Ich habe in solchen Fällen als BRV mit denen telefoniert, und die haben umgehend mit dem AG Kontakt aufgenommen, ihn an Pflichten und v.a. Bußgeldbewehrung erinnert, und dann funktionierte das. Und zwar sehr, sehr schnell.

    der AG allerdings wird uns/mir mit hoher Wahrscheinlichkeit Steine in den Weg legen, um eine Teilnahme meinerseits zu verhindern (bin wohl zu kritisch und hinterfrage zu viel).

    Wie sollte der AG das machen können? Mein Vorredner hat ja schon dargelegt, dass er beim (G)BRM die Möglichkeiten gar nicht hat.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Start- und Endzeiten sind in Q4 fast immer 8:00 bis 17:00, z.B..


    Sitzungen kurzfristig festgesetzt oder abgesagt bzw die Sitzungen werden spontan verkürzt oder verlängert, für mich (uns) immer eine "logistische" Herausforderung.

  • Start- und Endzeiten sind in Q4 fast immer 8:00 bis 17:00, z.B..


    Sitzungen kurzfristig festgesetzt oder abgesagt bzw die Sitzungen werden spontan verkürzt oder verlängert, für mich (uns) immer eine "logistische" Herausforderung.

    Hallo und Guten Morgen,


    hier kann dir aber nicht der Arbeitgerber die Steine in den Weg legen.


    Wann und wo die (G)BR-Sitzungen sind, legt einzig und alleine der (G)BRV fest.


    Wenn der AG dann eine kurzfristige Änderung haben möchte, weil er an einem bestimmten Tagesordnungspunkt teilnehmen muss/möchte, muss der (G)BRV den A.... in der Hose haben und sagen: "Nein unser Termin steht" Oder er sagt, dass man gerne einen neuen Termin vereinbaren kann, aber der ursprüngliche Termin findet trotzdem statt, da ihr ja auch so noch verschiedene Punkte in der Tagesordnung habt.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Unser AG hat mal versucht bzgl. des Säuglings mit der "nichtöffentlichkeit der BR Sitzung" zu argumentieren :D

    Das folgende Gelächter war so groß, dass es ihm wohl zu peinlich war das weiter zu verfolgen...

    Da wir ja alle in einem medizinischen Beruf arbeiten, sind wir da recht locker und die Kollegin hat einen kleinen Sichtschutz bekommen und einfach während der Sitzung gestillt. War ihre Idee und alle fanden es ok.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Darf ich die GBR-Sitzungen verlassen bzw. unterbrechen um meinen Sohn zu stillen? Oder ist das Recht auf Stillpausen durch meine Tätigkeit im GBR aufgehoben?!

    Irgendwie bin ich ja geneigt, die Frage mit "Nein, auf gar keinen Fall - als Mitglied im GBR hast du automatisch das Recht und die Pflicht übernommen, dein Kind zu misshandeln, es notfalls sogar verhungern zu lassen." zu beantworten.


    Was ich mit dieser, reichlich sarkastischen, Antwort sagen will: Man (oder in diesem Fall frau) kann sich das Leben auch unnötig kompliziert machen.


    Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, selbst wenn du die Sitzung kurz verlässt, wird der GBR weiterhin beschlussfähig sein. Und vor dem Hintergrund würde ich mich (an deiner Stelle) auf den Standpunkt stellen: Kurze Bio-Pause für alle oder kurz die Sitzung verlassen. Punkt! (Schlimmstenfalls würde die Sitzung dadurch beschlussunfähig. Dann können die Kollegen immer noch diskutieren, dir hinterher ihr Ergebnis präsentieren und ihr stimmt gemeinsam ab.)


    Mir ist irgendwie gerade so gar nicht klar, wo hier der Fallstrick lauert, dass das überhaupt ein Thema ist...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Auch wenn Du zwischendrin mal kurz "verschwindest", ist das ziemlich unschädlich, solange Du bei den Beschlußfassungen mitwirken kannst.

    Danke, kurz kam ich ins Trudeln. Bei unseren Sitzungen gibt es standig Unterbrechungen. Schließlich sitzt man mit Maske dauerhaft im Besprechungsraum und spricht, da wird regelmäßig eine Trinkpause eingelegt.

    Oder jm. Geht hinaus um nach etwas arbeitsrelevantem zu schauen. Da wird selten nachgefragt, die gehen dann einfach. Das wird im Protokoll vermerkt, von wann bis wann er weg war und Beschlüsse werden so lange nicht gefasst. Wobei die Stimmenanzahl bei uns vor jedem Beschluss gezählt und festgehalten wird. Es bedarf ja nicht aller BRM, damit ein Beschluss rechtskräftig ist.

    Ansonsten formuliere doch einen Beschluss wie mit deinen Stillpausen zu verfahren ist, dann ist die Regelung anschließend fixiert, oder?

  • Das hier ist wieder so ein schönes Beispiel von Threadnekrophilie und was dann passiert. Der Thread stammt aus September 2020 und feiert bald seinen ersten Geburtstag. Das Kind, um dass es hier eigentlich geht, hat ihn vermutlich schon hinter sich. Ob das heute überhaupt noch gestillt wird? Die Kollegin hat auf eine Nachfrage im Juni schon nicht mehr reagiert. Welchen Sinn macht es also hier noch irgendwas zu diskutieren und/oder vorzuschlagen?


    Ich bin geneigt, den Nutzen mit asymptotisch Null* zu beziffern.


    Ansonsten formuliere doch einen Beschluss wie mit deinen Stillpausen zu verfahren ist, dann ist die Regelung anschließend fixiert, oder?

    Ganz so einfach ist es nicht. Eine solche Regelung wäre Teil einer Geschäftsordnung. Die wiederum unterliegt bestimmten Voraussetzungen und fordert bestimmte Mehrheiten. Kurz: ja, könnte man in eine GO aufnehmen, halte ich persönlich aber für völlig überzogen.



    OFFTOPIC

    * Für die mathematisch weniger versierten/interessierten Kollegen:


    Eine Asymptote ist eine Linie (üblicherweise in einem Graphen), die sich einem bestimmten Wert zwar beliebig nähert, ohne ihn jedoch zu erreichen. Der Klassiker ist dabei die Funktion


    f(x) = 1/x


    - je größer x wird, desto kleiner wird der Wert f(x). Immer kleiner bedeutet immer näher an 0, ohne aber je 0 zu erreichen, da ja immer noch die 1 oben steht.

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