Betriebsschliessung und Versetzung an einem anderen Arbeitsort.

  • Hall, Ich habe folgende Fragen.

    Unsere Firma schließt Ende Oktober d.h. Betriebsübergang zur Tochter Firma.

    Alle Mitarbeiter werden übernommen und müssen einen Änderungsvertrag unterschreiben es bleibt alles so bestehen wie es ist.

    Die neue Firma befindet sich an einem anderen Ort als die alte Firma.

    Ein Mitarbeiter weis nicht weiter, da sein jetziger Arbeitsweg alte Firma von sich Zuhause bis zur Firma 5Km beträgt. Die neue Firma ist hin und zurück ingesamt 90km entfernt. Aufgrund seiner Erkrankung kann er nicht umziehen, da sich sein Gesundheitszustand verschlechtern würde. Zumal er nicht mehr da arbeiten möchte, da er durch die Firma krank geworden ist (Mobbing, Kollegen, Vorgesetzte).

    Er ist im Besitz eines Schwerbehindertenausweises GDB 70. Er hat schon mit der GF gesprochen und nachgefragt, ob es möglich wäre ein Aufhebungsvertrag abzuschließen unter Zahlung einer Abfindung. Die GF hat es abgelehnt, da der Mitarbeiter ein Arbeitsplatz angeboten bekommen hat. Der Mitarbeiter ist 28 Jahre in der Firma!


    Was für möglich hätte der Mitarbeiter die Firma zu verlassen!

    Soll er sich an die SBV wenden.


    Vielen Dank

  • Hallo,


    grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten

    da es sich hier wohl um eine Änderungskündigung handelt

    - kann der AN die Änderungskündigung, d.h. den neuen Vertrag unterschreiben und es läuft zu den veränderten Bedingungen weiter

    - der MA kann auch nichts machen dann endet der Vertrag zum genannten Kündigungszeitpunkt

    - er kann auch Kündigungsschutzklage erheben um gerichtlich überprüfen zu lassen ob alles korrekt gelaufen ist gerade bei Schwerbehinderten kann es hier ggf. Ansatzpunkte geben da hier das Integrationsamt involviert sein muss.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Für mich steht hier auch die Frage im Raum, ob es hier nicht einen Interessenausgleich hätte geben müssen.


    Ist der Betriebsrat über die Betriebsänderung informiert worden? Und wurde auch über einen Interessenausgleich bzw. Sozialplan verhandelt bzw. wurde es versucht?


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Tinto,

    bei Betriebsschließung und Betriebsübergang denke ich immer sofort an einen Interessenausgleich und Sozialplan.

    Das ist aber immer auch abhängig von der Anzahl der betroffenen Personen.

    Schau dir hierzu die entsprechenden §§ im BertVG an.

    In einem solchen Sozialplan werden üblicherweise Ausgleiche für entsprechende Härten und Abfindung für ausscheidende MA verhandelt.


    Auch der § 167 SGB IX fällt mir ein, da hier der Arbeitsplatz eines schwerbehinderten MA gefährdet ist.

    Also auch die SBV aktivieren.


    Übrigens, bei Verhandlungen zu einem Interessenausgleich und Sozialplan sollte immer auch die SBV beteiligt sein.

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  • Hat der BR echt keinen Interessen ('Nachteilsausgleich) verhandelt?


    Wenn die Firma 85 km weit weg zieht ist doch der Kollege nicht der einzig betroffene, oder?


    Wenn der Kollege dem Betriebsübergang nicht zustimmt, wird er gekündigt werden. Er kann dann Kündigungsschutzklage einreichen und versuchen vor Gericht eine Abfindung auszuhandeln. Dann kann gelingen, muss aber nicht (Vor Gericht und auf hoher See) aber 90 km sind je nach Verkehrsanbindung schon ca. 1,5 Std Fahrtweg und damit nicht unbedingt jedem zumutbar.

  • mal so aus der Hüfte,

    90 km hin und zurück sind einfache Fahrt 45 km also 40 km mehr.


    Kündigung (auch Änderungskündigung) eines Schwerbehinderten Menschen ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig. Ist diese Behörde überhaupt gehört worden, wenn nein, dann hat er weiter seinen Arbeitsplatz an den Ort an dem er jetzt arbeitet.

    die Kündigungsschutzklage dazu hätte schon längst eingereicht werden müssen, weil mein Bauch mir sagt, das ganze wurde schon im Frühjahr verkaspert.

    Wenn der MA da stimmschweigend alles hingenommen hat gibt es heute keinen Grund für den neuen Arbeitgeber überhaupt was zu machen.


    Wenn überhaupt, dann über die Unzulässigkeit weil die Behörde nicht eingebunden war und der MA auf Grund seiner Behinderung so lange ausser gefecht war, dass er erst jetzt was tun konnte. Wird aber sehr sehr schwierig (meine Annahme)


    gruß

    Rabauke

  • Hallo,


    da Du von

    Betriebsübergang

    schreibst, frage ich mich, warum überhaupt von neuen Verträgen die Rede ist.


    Und klar, wie schon geschrieben unterliegt auch eine Änderungskündigung in vollem Umfang den gesetzlichen Anforderungen der §§ 168, 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX sowie dem Präventionszwang im Vorfeld des § 167 Asb. 1 SGB IX.

  • Hallo,


    da Du von

    schreibst, frage ich mich, warum überhaupt von neuen Verträgen die Rede ist.

    hallo Albarracin,


    es gibt Unternehmen die schreiben den Arbeitsort (die Stadt, ggf. mit ortsteil) mit in dem Vertrag rein und auch den Sitz des Betriebes als Ort für die rechtlichen Wege mit in den Vertrag rein.

    Wenn nun der Ort von Deutschland, Aachen nach Mastricht Niederlande wechseln, ist das schon wesentlich, auch wenn es nur 40 km sind ;). und alles in der EU ist, je nach dem kann dieser Ortswechsel auch ein Bundeslndwechsel beinhalten, statt Hessen nun Thüringen.

    Alles und nichts ist da möglich, es kann ohne ein Ortswechsel gehen, weil es von Kraueler Hauptdeich in Hamburg zum Wiemerskamper Weg nach Hamburg geht uns alles bleibt in einer Stadt :D, Luftlinie aber 50 km auseinander liegt.

  • Vielen Dank für die Anworten.

    Der Mitarbeiter hat einen Arbeitsplatz an dem neuen Arbeitsort bekommen, nur der ist nicht Leidensgerecht auch ist die Firma nicht auf die Bedürfnisse des Mitarbeiters eingegangen. Es gibt kein neuer Vertrag, nur eben eine extra Seite mit der Vertragsänderung!

    Da der Arbeitsweg wesentlich viel weiter weg sein wird, und der Mitarbeiter nicht lange Auto fahren kann und mit den ÖPNV erst recht nicht, wegen einer Angststörung. Überlegt er selber zu kündigen.

    Außerordentlich.

  • Hier würde ich auf alle Fälle den § 167 SGB IX voll ausspielen.


    In dem Präventionsverfahren könne eine Möglichkeit auch darin bestehen, den MA in alternierende Telearbeit, weiter zu beschäftigen. Das bedeutet, dass der MA z.B. 2 Tage im Büro und 3 Tage von Zuhause arbeitet. Das würde ihm zumindest einen Teil der aufzuwendenden Fahrtzeit einsparen.

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  • hallo Tinto,


    wann wurde dem Mitarbeiter das mitgeteilt (ortswechsel)?

    Wurde das Integrationsamt (bei usn der Landschaftsverband) hierzu angehört?

    Was hast du als SBV hierzu getan?


    Selber kündigen ist das schlechteste Mittel

    Hin zu einem Anwalt für Sozialrecht (z.B. über die Gewerkschaft oder den VDK) und prüfen, ob alles ordnungsgemäß gewesen ist. Ich glaube es nicht, aber ich glaube auch, die SBV hat nicht ihren Job gemacht und der Mitarbeiter zu spät reagiert.


    gruß

    Rabauke

  • Es gibt also noch gar keine Kündigung?


    WAs ist denn bisher passiert? und wann?


    - wann hat der AG die Schließung des Standortes bekanntgegeben?

    - wann den BR benachrichtigt? Was hat der BR unternommen (Interessenausgleich?)

    - wann hat der AG den Betriebsübergang den AN - schriftlich - angezeigt? da beginnen Fristen zu laufen !

    - wann die neuen Arbeitsverträge ausgehändigt?

    - wie hat der AN sein "Nicht" Interesse bekundet und evtl. dem AG mitgeteilt? Widerspruch gegen den Betriebsübergang?

    - hat der MA überhaupt irgendetwas schriftlich an den AG geschickt (Forderung leidensgerechter Arbeitsplatz etc)

    - Was hat der BR unternommen?


    DAs sind doch alles Punkte die man erst einmal wissen muss. Wenn alles schon im Frühjahr war (wie Rabauke behauptet oder weiß?) dürfte in wesentlichen Punkten der Zug abgefahren sein.

    Wenn der Ma außerordentlich kündigt (Eigenkündigung) wird er vermutlich eine Sperre bekommen. Aber auch das oder die Möglichkeit der vorzeitigen Rente oder anderes - das muss man sich erfragen also mal den Allerwertesten hochbekommen.

  • Im Januar hatte der Mitarbeiter seinen Transfergespräch gehabt, da war er noch gesundheitlich relativ Fit.

    Bekanntgabe Schließung des Standortes war Dezember 2019.

    Was hätte der BR machen können?

    Es werden alle Miarbeiter übernommen.

    Es gab einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag.

    Der Betriebsübergang wurde zusammen mit den Änderungsvertrag schriftlich am 28.08.2020 mitgeteilt.

    Nein der Arbeitnehmer hat sich nicht dazu geäußert.

    Er muß den Vertrag unterschreiben, sonst wird er Betriebsbedingt gekündigt.

    Für einen Leidensgerechter Arbeitsplatz hat er sich nicht gekümmert, da er erstmal abwarten wollte ob die alte Firma schließt.

    Er kann auf Anraten seines Arztes aus gesundheitlichen Gründen mit schriftlichen Attest kündigen.

    Es ist zwar Schade, da der AN, 28 Jahre in der Firma arbeitet.

    Er hat einen handwerklichen Beruf und würde sehr gerne einen Bürojob in der Firma machen. Er müsste eine Umschulung machen.

    Wer trägt die Kosten LVA, Integrationsamt?

  • Warum habt ihr keine Verhandlungen mit dem AG über einen Interessenausgleich und Sozialplan geführt.


    Du führst hier einige Punkte auf, die in einem Sozialplan gut aufgehoben wären.

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  • tinto,


    wir stellen also fest, weder die SBV noch der BR hat für die Schwerbehinderten Mitarbeiter was getan und auch nicht darauf geachtet, dass das SGB IX eingehalten wird. Das ist nun mal traurig!


    Der Mitarbeiter hat gehört, unterschreibe sonst wirst du gekündigt (ohne Zustimmung der Behörde eh unzulässig), was ein Druckaufbau gleicht. Dann das ganze mit Unterstützung BR und SBV, ein cleverer Anwalt wird euch da ein ganzes Stück schuld zuweisen in der falschen Beratung des Mitarbeiters udn wenn ich Mitarbeiter wäre, würde ich nun klagen, zumindest gegen den Arbeitgeber, weil er ohne Zustimmung der Behörde so vorgegangen ist.


    VDK dazu, Presse, Schwerwehinderter wird mit Zustimmung der SBV und des BR ohne Hinzuziehung der zuständigen Behörde über den Tisch gezogen....


    Ich schüttel mal eben ganz ganz deutlich den Kopf.


    gruß

    rabauke

  • ...und wieder mal ein Fall, in dem ein BR seinen grundlegendsten Aufgaben nicht nachkommt.

    Was hätte der BR machen können?

    Einiges. Aber dazu muss man das Wissen haben bzw den Willen, sich das Wissen zu besorgen, und man darf sich nicht nur den Arsch im BR-Büro breitsitzen, sondern muss in die Puschen kommen und eine Vereinbarung mit dem AG schließen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Gut soweit habe ich das verstanden, der Betriebsrat sowie die Schwerbehindertenvertretung haben ihre Hausaufgaben nicht richtig gemacht.

    Der Mitarbeiter könnte sich rechtlichen Rat bei einem Anwalt einholen. (was schon zu Spät ist)

    Das Problem ist, dass die GF und der BR nicht bzw. bis wenig miteinander kommuniziert haben.

    Sozialplan und Interessenausgleich wurden nicht beachtet, wichtig war von der GF jeder wird übernommen.

    Ob der Mitarbeiter am neuen Standort seine Arbeitsaufgaben Nachkommen kann bleibt Ihm überlassen. Auch wie er zur neuen Arbeitstelle kommt ist seine Angelegenheit.

    Es wurde keine Rücksicht genommen.

    Muß der AG einen Leidensgerechter Arbeitsplatz anbieten, wenn der Schwerbehinderter AN im Transfergespräch nichts angibt. Hätte die SBV oder BR im Transfergespräch mit anwesend sein müssen?

    Kann der Schwerbehinderte AN die Firma auf Schadensersatz verklagen wegen Untätigkeit.

  • Hallo Tinto,


    das alles klärt der Anwalt des Schwerbehinderten!

    Sicher steht fest, ohne das Ingetrationsamt hätte hier nichts passieren dürfen und das ist ein grober Verstoß gegen das SGB IX mit duldung des BR und der SBV.

    da die Mitteilung erst am 28.08 mitgeteilt wude muss er umgehend Aktiv werden, denn die Mitteilung ist ohne Zustimmung der Behörde erfolgt!


    Es gibt somit nur einen Tipp für den Schwerbehinderten, hin zum Anwalt und klagen den Arbeitgeber und der Untätigkeit der SBV und des BR weil alle ihn falsch beraten haben und er sich somit unter Druck gefühlt hat. Bei seiner Behinderung war dass dann auch der Ausschlag nicht sofort gegen den Arbeitgeber zu klagen wegen einer unberechtigten Änderungskündigung.


    komm aus die Puschen!

    Schicke ihn zum VDK wenn er nicht in der Gewerkschaft ist oder zu einem Anwalt in Sozialrecht und Arbeitsrecht!"

  • Der Betriebsübergang wurde zusammen mit den Änderungsvertrag schriftlich am 28.08.2020 mitgeteilt.

    Dann hat der AN ja noch Zeit (1 Monat Frist nach § 613 BGB) dem Betriebsübergang zu widersprechen.

    Er sollte daher dringend eine Rechtsberatung aufsuchen und seine Schritte planen. Ob mit oder ohne BR / SBV bleibt ihm ja überlassen.

    Und letztlich geht es ja noch um ein paar Jahre die der MA arbeiten muss, da wird man wohl ein paar € investieren kööen

    (man hat ja schließlich auch jahrelang das Geld für eine Arbeitsrechtschutz oder den Gewerkschaftsbeitrag gespart)