Kurzarbeit, Einhaltung der Quote

  • Hallo in die Runde!


    Wir haben seit April Kurzarbeit, mit festgelegten KuA Quoten (Abteilung X muss X Prozent KUA leisten)

    Nun stellt sich im Laufe der Zeit heraus, dass es Mitarbeiter gibt, die mehr Kurzarbeit machen, als sie müssten. Also quasi machen sie freiwillig mehr Kurzarbeit (weil sie es so wünschen)

    Nun meine Frage:

    Hat man als BR damit ein Problem? Kann man später dafür Haftbar gemacht werden, da man als BR die Quoten mit der GL festgelegt hat?

    Würde das Arbeitsamt überhaupt so etwas nachgehen?


    Ich denke, sobald der Vorgesetzte die Kurzarbeit dem Mitarbeiter genehmigt (natürlich nach Absprache mit dem MA) hat, ist der BR doch aussen vor

    Oder ist das unsere Pflicht als BR hinter solchen Fällen hinterherzugehen und auf Einhaltung der Quote zu bestehen?


    Viele Grüsse

  • Hallo,


    es ist immer möglich mehr zu arbeiten.

    Kurzarbeit soll ja nur dann gemacht werden, wenn es zu einem konkreten Arbeitsausfall kommt.

    Tritt der nicht ein, kann sich der Arbeitgeber freuen und das Arbeitsamt ebenfalls. Der Mitarbeiter arbeitet einfach mehr (am besten von der Führungskraft nachweislich angeordnet).


    Man schätzt beim ersten Antrag ja nur (worst case). Tatsächlich abgerechnet wird am Ende des Monats mit dem tatsächlichen Stundenausfall.

    Es ist nur wichtig, dass man die 10% Hürden nicht reisst, denn sonst zahlt die Agentur für Arbeit nichts.


    Ich weiß nicht, wie ihr es in der BV geregelt habt. Entweder zahlt dann der AG die Aufstockung aus eigener Tasche oder es wird der volle Lohn bezahlt (kommt auf eure BV an).

  • Was steht denn in Eurer BV drin?

    Normalerweise bedarf jede Veränderung, die Zustimmung des Betriebsrates!

    Zudem kommt schnell eine Neiddebatte auf wenn jemand mehr oder weniger arbeiten darf.

    Das Problem bekommt Ihr dann als BR nicht mit dem Arbeitsamt sondern mit den Mitarbeitern!

  • in unserer BV wurde geregelt, dass die KuA Quoto einmal im Monat mit der Gl und dem BR festgelegt wird.

    Der Neid kann nicht aufkommen, sobald jemand mehr Kurzarbeiterstunden leistet.

    Beispiel: Ich müsste 30 Stunden Kurzarbeiterstunden im Monat haben, mache aber freiwillig 40 Stunden KuA.

  • Wie leistet man denn Kurzarbeit? ;)

    Wenn Ihr Euch einmal im Monat zusammen setzt und den Bedarf der Arbeitszeit errechnet ist es doch nicht normal, dass jemand mehr Kurzarbeit macht! Wenn es der Firma hilft dann setzt doch gleich ne Höhere Quote für alle an!

  • Gemeint ist hier sicherlich das die einzelnen Mitarbeiter freiwillig weniger Arbeiten als ihnen nach der Quote zustehen würde. Wenn in der Abteilung insgesamt die Quote der beim Arbeitsamt vorher gemeldeten bzw. mit dem BR gemeinsam Ausgehandelten nicht unterschritten wird und es wirklich freiwillig ist sehe ich darin kein Problem. Vor allem die Freiwilligkeit ist hier der kritische Punkt bei dem der BR gefordert ist. Der BR ist aus meiner Sicht für eine Unterschreitung der Quote auf keinen Fall haftbar zu machen.

  • Ich bin mal wieder begeistert. Das Thema hatten wir gerade auf unserer BR-Sitzung. Selbst wenn jemand wortwörtlich das gehört (in diesem Fall gelesen) hat, was der Sender gesagt hat, heißt das noch lange nicht, dass bei ihm das gleiche ankommt.

    dass es Mitarbeiter gibt, die mehr Kurzarbeit machen, als sie müssten

    Kurzarbeit bedeutet für mich: weniger arbeiten. Mehr Kurzarbeit dementsprechend noch weniger arbeiten. Wie man Kurzarbeit jetzt "macht" ist wohl eher eine Frage der Formulierung.

    es ist immer möglich mehr zu arbeiten

    Ohne Frage richtig. Hatte nur nicht verstanden, dass es darum ginge...

    Zudem kommt schnell eine Neiddebatte auf wenn jemand mehr oder weniger arbeiten darf.

    Das sehe ich tatsächlich nicht so. (Auch wenn die Erfahrung zeigt, dass es tatsächlich Menschen gibt, die es anderen neiden, dass sie weniger verdienen, weil sie für das bisschen ja auch noch weniger tun müssen. 8| )


    Aber mal zu den Fragen:


    Kann man später dafür Haftbar gemacht werden, da man als BR die Quoten mit der GL festgelegt hat?

    Das definitiv nicht. Verantwortlich für das Tun und Lassen des AG ist immer der AG. Wenn es also später Stress gibt, wegen irgendwelcher Ungereimtheiten beim KuG, hat der AG den Stress.



    Hat man als BR damit ein Problem?

    Wenn man will, ja. Wenn nicht, dann nicht. ;)



    Ich denke, sobald der Vorgesetzte die Kurzarbeit dem Mitarbeiter genehmigt (natürlich nach Absprache mit dem MA) hat, ist der BR doch aussen vor

    Nee, ganz so einfach kann/darf/sollte man es sich als BR nicht machen. Warum legt der BR mit dem AG eine Quote fest? Damit die Last (in Form von Minderverdienst) auf alle Schultern möglichst gleichmäßig verteilt ist. Erst eine Quote festzulegen um anschließend zu sagen: "Ja, wir haben eine Quote, aber eigentlich könnte ihr machen was ihr wollt..." halte ich für, hm... wie formuliert man das jetzt... schwierig.


    Gleichwohl, wenn ich als BR weiß, dass das hier

    freiwillig mehr Kurzarbeit (weil sie es so wünschen)

    wirklich auf dem Mist den AN gewachsen ist, würde ich mich da weg ducken. (Aber eben nur, wenn ich sicher bin, dass der Wunsch des AN nicht dem Druck des AG entwachsen ist!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Was steht denn in Eurer BV drin?

    Normalerweise bedarf jede Veränderung, die Zustimmung des Betriebsrates!

    Zudem kommt schnell eine Neiddebatte auf wenn jemand mehr oder weniger arbeiten darf.

    Das Problem bekommt Ihr dann als BR nicht mit dem Arbeitsamt sondern mit den Mitarbeitern!

    Bei uns steht es so:

    "

    1. Sollte sich die Arbeitsauslastung zwischenzeitlich wesentlich verbessern, kann die laufende Kurzarbeit reduziert, ausgesetzt oder vorzeitig beendet werden. Der Betriebsrat wird hierüber rechtzeitig vorab informiert.


    2. Sollte die Notwendigkeit bestehen, die vereinbarte Kurzarbeit zu verlängern oder auszuweiten, wird der Betriebsrat hierüber rechtzeitig vorab informiert und dessen Zustimmung eingeholt...

      "

    Wenn mehr Arbeit anfällt, dann gut für alle, wenn weniger Arbeit als geplant, dann muss die BV angepasst/ergänzt werden.


    Zur Neiddebatte: Die kommt, egal was man macht. Der eine findet sich zu wichtig und ist sauer, wenn er in Kurzarbeit muss, der andere will und ist sauer, weil er nicht darf, der nächste ist sauer, weil der Nachbar weniger kurzarbeitet, der noch nächste ist stinkig, weil der andere mehr kurzarbeitet...

  • Nein das war nicht meine Frage.

    Meine Frage bezog sich auf die reinen Kurzarbeiterstunden. (Tage an denen man zu hause bleibt wegen KuA)


    Wie es ausschaut, sind einige Mitarbeiter dankbar wegen Kurzarbeit zu hause bleiben zu können. Auch wenn Sie nachher weniger Geld in der Tasche haben.


    Mir war es nur wichtig zu erfahren, ob hier der BR auch eingreifen muss.

  • Ah, Okay! Das Thema hatten wir auch. Eigentlich sind verschiedene Bereiche schon etwas unterschiedlich stark von Arbeitswegfall durch Corona betroffen. Wir haben uns aber mit dem AG auf eine Quote, die für alle gleich ist, geeinigt. (Manche haben dann vielleicht trotzdem weniger gearbeitet, andere waren da eher an der Grenze. Ganz gerecht ist da keine Lösung, finde ich. Wenn, wirklich freiwillig, noch weniger gearbeitet wird, sehe ich da auch kein Problem. Zumal ihr ja monatlich miteinander sprecht...