Hallo,
mich würde interessieren, wie im Forum folgender Fall, über den gerade in der Presse zu lesen ist, gesehen wird.
Eine Reinigungskraft in einem Altenpflegeheim meldet sich am Montag mit Erkältungssymptomen AU. Am Wochenende war sie, wie man aus ihren öffentlichen Facebookposts weiss, auf der Corona-Demo in Berlin. Der AG fordert von ihr einen Corona-Test, den die AN aber verweigert. Daraufhin kündigt der AG das Arbeitsverhältnis fristlos.
Meine Einschätzung: Der AG darf in einem Altenheim von AN mit Erkältungssymptomen verlangen, dass sie sich auf Corona testen lassen, bevor sie die Arbeit wieder antreten, die Weigerung durch die AN stellt einen Verstoß gegen ihre arbeitsvertraglichen Nebenpflichten dar. Trotzdem ist die Kündigung rechtswidrig, da der AG zuerst mildere Mittel zur Sanktionierung des Pflichtverstoßes hätte nutzen müssen: Die unbezahlte Freistellung für 14 Tage bzw kürzer, wenn vorher ein negativer Test beigebracht wird, ggf verbunden mit einer Abmahnung.
Meinungen, Argumente?