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Wenn ihr ein eigenständiger BR seid, könnt ihr durchaus im Gremium einen entsprechenden Ausschuss bilden.
Dieser Ausschuss könnte dann turnusmäßig zu Sitzungen einladen und dann die weiteren betrieblichen Personen die mit diesem Thema befasst sind, einladen.
Wenn dann noch die GF da mitspielt, habt ihr doch was ihr wollt oder?
Ich gehe davon aus, dass Ihr ein eigenständiger Betrieb seid. Dann müsst Ihr sogar einen ASA haben, da der nicht auf übergeordneter Ebene einzurichten ist, denn laut § 11 ASiG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden. (Fettung von mir)
Edit Der Nordfriese : Der ASA ist ein Ausschuss, den der Arbeitgeber einzurichten hat, mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Teilnehmer*innenkreis. Ein BR-Ausschuss kann das nicht ersetzen.
mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Teilnehmer*innenkreis
Beides ist absolut richtig. Setzt aber nicht zwangsläufig einen eigenen ASA voraus.
Wir hatten bei uns lange Zeit ein ähnliches Konstrukt. Ein Mutterkonzern mit diversen Töchtern. Auch hier kam der AG auf die Idee, es bräuchte doch nur einen ASA für alle. Alle beteiligten BRe haben sich dann damit einverstanden erklärt, solange sowohl die BRe als auch die Sicherheitsbeauftragen aller daran teilnehmen. Das machte zwar den ASA deutlich größer, sorgte am Ende aber dafür, dass auch alle Interessen berücksichtigt wurden. Denn FaSi, Betriebsarzt und BG waren auch für alle die gleichen. Damit hatten wir weniger Abstimmungsbedarf, weniger Kosten (bzw. mehr Zeit für anderes) und alle waren über alles informiert. (Irgendwann wurden die einzelnen Firmen zu groß, so dass wir heute wieder einen ASA je Unternehmen haben, aber auch das wäre ein (gesetzeskonformer!) Weg).
Was nicht geht, ist den zuständigen BR "auszubooten" mit dem Hinweis, da kümmerten sich schon andere drum.
Was du beschreibst, ist also, dass alle betrieblichen Teilnehmer*innen quasi in einem Gesamt- bzw Konzern-ASA zusammenkommen, dass also alle, die betrieblich zu einem ASA zu laden wären, überbetrieblich Tagen. Wenn der Teilnehmer*innenkreis nicht zu unübersichtlich ist, kann das praktikabel sein, d.h. eine pragmatische Lösung.
Aber gesetzeskonform? Das Gesetz spricht doch von einer Einrichtung nur auf Betriebsebene - sagen die Kommentierungen denn etwas, was Deine Einschätzung stützt?
gemäß der einschlägigen Fachliteratur kann ein betriebsübergreifender ASA den betrieblichen auf keinen Fall ersetzen, sondern nur ergänzen.
Das BSG hat die Bildung als betriebliche Pflicht im Zusammenhang mit der Erfüllung von UVV bereits 1980 bejaht (BSG v. 8.5.1980, 8A RU 44/79).
Das BAG hat diese zwingende betriebliche Pflicht zur Bildung am Beispiel der Seeschiffahrt ausdrücklich dahingehend bestätigt, daß ein ASA grundsätzlich für jedes Schiff und nicht nur generell für den Sebetrieb zu bilden ist (BAG 10.8.1994, 7 ABR 48/93).
Weiter führt die Fachkommentierung (HK-ArbSchR/Kohte, § 11 ASiG Rn dazu aus:
"In der Praxis gab es regelmäßig Versuche, einen solchen Ausschuss allein auf Unternehmensebene zu bilden. In der arbeitsgerichtlichen Entscheidungspraxis ist eine solche Verlagerung unter Zustimmung der Literatur abgelehnt worden ... Damit ist eine Bildung von Arbeitsschutzausschüssen auf Unternehmens- oder Konzernebene zwar nicht untersagt, doch kann durch eine solche Organisationsmaßnahme die Rechtspflicht aus § 11 S. 1 ASiG nicht erfüllt werden ..."
Letztendlich mag die Vorschrift als bürokratisch oder praxisfern oder sonstwie schlecht eingeschätzt werden. Genau wie bei der Diskussion über die eBRM gilt aber auch hier, daß die gesetze nun mal sind, wie sie sind. Und wenn ein BR in solchen Dingen eine gewisse "Wurstigkeit" oder eine Überpragmatismus praktiziert, braucht er sich auch nicht wundern, wenn auch der AG nicht alles in Sachen Mitbestimmung so genau nimmt.
Aber gesetzeskonform? Das Gesetz spricht doch von einer Einrichtung nur auf Betriebsebene - sagen die Kommentierungen denn etwas, was Deine Einschätzung stützt?
Ganz ehrlich? Da haben wir uns nie drum gekümmert. Die Zusammensetzung für jeden einzelnen Betrieb entsprach genau dem Wortlaut des Gesetzes. Richtlinien zum Thema "Nichtöffentlichkeit" sind mir/uns dazu nicht bekannt. Also wenn die alle "zufällig" zum gleichen Zeitpunkt tagen - wo ist das Problem? (Außer dass Dinge nicht mehrfach erzählt und diskutiert werden müssen und der Informationsfluss um Klassen besser ist? Die einzige Einschränkung, die wir gemacht haben: wenn es früher Fälle innerhalb des Betriebes gegeben hat, sind die auch schon mal mit Namensnennung diskutiert worden. Das war zu der Zeit eingeschränkt, im Sinne von "wir haben da einen Fall, bei dem..." Haben alle was gelernt. Und nur die, die es wissen mussten, hatten die Details.)
Solange alle Seiten damit glücklich waren, haben wir es so gemacht. Irgendwann waren die Betriebe/Tochterunternehmen so groß, dass wir es trennen mussten. Jetzt haben wir getrennte ASA. Und einmal im Quartal treffen sich die SiBes zum "überparteilichen" Austausch. Gibt es auch keine gesetzliche Grundlage zu. Heißt ja nicht, dass das falsch oder verboten ist, oder?