Hallo zusammen,
neulich bei einem Seminar hat der Referent (Fachanwalt für Arbeitsrecht) gemeint, salvatorische Klauseln in Betriebsvereinbarungen würden nichts bringen, da Arbeitsrecht kein gewöhnliches Vertragsrecht sei.
Könnte jemand bitte mir erklären, worum es hier geht? Vielleicht habe ich ihn ja nur nicht richtig verstanden und zitiere ihn falsch...
Vielen Dank und viele Grüße,
Mo-WA