Was ich mit einer salvatorischen Klausel ausschließe ist, dass ich einen ungeregelten Punkt habe.
Normalerweise ist es so, dass wenn in einem Vertrag ein bestimmter Punkt rechtswidrig ist, wird quasi dieser Punkt aus der Vereinbarung einfach herausgestrichen. Danach wird sich angesehen, ob die Vereinbarung, ohne diesen weggestrichenen Punkt noch einen Sinn ergiebt. Sollte das der Fall sein, so gilt die Vereinbarung ohne diesem Punkt weiter. Ergibt sie keinen Sinn mehr, so ist die komplette Vereinbarung nichtig. Eine Pflicht den gestrichenen Punkt nachzuverhandeln gibt es nicht. Der ist einfach weg.
Mit einer Salvatorischen Klausel vereinbare ich aber mit meinem Vertragspartner nicht nur das Weiterbestehen der Vereinbarung, sondern stelle auch klar, dass ich Punkte, die entfallen würden, trotzdem geregelt haben möchte.
Daher ist für mich eine Salvatorische Klausel auch die Voraussetzung, dass ich, ohne die Vereinbarung kündigen muss, trotzdem für den entfallenen Punkt vor die Einigungsstelle gehen kann.
LG
Markus