Corona: Umgang mit KollegInnen, die keine MNB tragen können

  • Hallo Ihr Lieben,


    bin heute das erste Mal im Forum und bringe eine spannende Frage mit:


    Es geht um KollegInnen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung im Betrieb tragen können. Der Arbeitgeber würde diesen KollegInnen über eine noch abzuschließende BV die Möglichkeit des Homeworkings einräumen. Aber was ist mit KollegInnen, deren Arbeit ohne die Interaktion mit anderen KollegInnen nicht möglich ist? Bleiben diese dann bezahlt zu Hause, ohne Arbeiten zu müssen (§ 615 BGB zum Annahmeverzug) oder sollte man ihnen das Recht einräumen, im Betrieb zu arbeiten? Die neue Arbeitsregel zu CoV2 unterstellt ja scheinbar diese Situation in 4.1 Abs. 3 und verpflichtet den Arbeitgeber dazu für diese Situationen filtrierende Halbmasken vorzuhalten. Wie seht Ihr das - sollte der Arbeitgeber KollegInnen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen tragen können mit Hinweis auf den Infektionsschutz gänzlich vom Betreten des Betriebes ausschließen dürfen? Wäre das u. U. nicht sogar ein Verstoß gegen das AGG und wie sähe der Fall aus, wenn derjenige, der aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, ein Betriebsratsmitglied ist und z. B. an einem BEM-Gespräch oder einer Betriebsbegehung teilnehmen möchte?


    Vielen Dank und viele Grüße

    Gero

  • Es besteht ja auch die Möglichkeit, ein Gesichtsvisier als Ersatz für die Mund-Nasen-Bedeckung zu nutzen, ist jedoch abhängig von der jeweiligen Landesverordnung.

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  • Vielen Dank für den Hinweis, aber an der Stelle hat die neue Arbeitsschutzregel zu CoV 2 eine klare Definition in 2.7:


    "Bei Gesichtsschutzschilden (Gesichtsschilden/-visieren) handelt es sich um Persönliche Schutzausrüstung. Sie bestehen üblicherweise aus einem geeigneten Kopfband, Stirnschutz, Helm/Kopfschutz, einer Schutzhaube oder einer anderen geeigneten Haltevorrichtung. Träger/-innen eines Gesichtsschutzschildes sollen gegen Gefahren von außen, wie zum Beispiel Tropfen und Spritzer, geschützt werden. Gesichtsschutzschilde müssen einem Zulassungsverfahren unterzogen worden sein."

  • Hallo,


    die MNB (Schutz finde ich irreführend, ich bevorzuge Mund-Nasen-Bedeckung;)) ist ja nicht das einzige Mittel.

    Habt ihr einen Betriebsärztlichen Dienst? Der wäre für mich der erste Ansprechpartner.

    Möglich wäre z.B. auch Arbeiten im Einzelbüro. Dann würde sich die MNB-Tragezeit sehr begrenzen (Betreten, Verlassen, Toilette).

    Bei uns gibt es Labore, die weiterhin besetzt sein mussten und müssen. Aber auch dort wurde versucht Tätigkeiten nach Hause zu verlagern. Hier kann man die Tätigkeiten auch so gestalten, dass eben jene im Labor sind, die weder Einschränkungen bei der MNB noch Risikogruppen-zugehörig sind.


    Generell finde ich es bei Büro-Arbeitsplätzen schwer nachvollziehbar, dass man nicht von Zuhause arbeiten kann, wenn die IT Infrastruktur stimmt. Auch in den Büros kann man sich ja nicht "nahekommen". Es muss also immer "über die Distanz" gearbeitet werden.


    Wenn der AG das mobile Arbeiten anbietet, wird es schwer mit dem Annahmeverzug. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Arbeitsergebnisse die identische Qualität aufweisen. Wenn es etwas holpriger vorangeht, dann ist das auch okay und kann auch vom AG nicht angemahnt werden.


    Der Gesundheitsschutz der anderen Kollegen geht hier m.E. grundsätzlich vor. Denn gerade bei der MNB handelt es sich ja um "Schutz der anderen" vor den eigenen Partikeln.


    Liebe Grüße :)

  • Generell finde ich es bei Büro-Arbeitsplätzen schwer nachvollziehbar, dass man nicht von Zuhause arbeiten kann, wenn die IT Infrastruktur stimmt. Auch in den Büros kann man sich ja nicht "nahekommen". Es muss also immer "über die Distanz" gearbeitet werden.

    Das kommt ganz auf den jeweiligen Arbeitsprozess an.

    Wenn ich mich den Tag über immer wieder mit Kollegen abstimmen muss, um gemeinsam Aufgaben zu erledigen, als Beispiel sei hier nur die Auftragsabwicklung und -disposition genannt, dann geht das nur mit erheblichen Verzögerungen über die Distanz zu einem Homearbeitsplatz.


    Nicht jede Aufgabe ist für Home-Office geeignet, aber auch nicht jeder AN ist für Home-Office geeignet. Es gibt AN, die wollen eng geführt werden und es gibt AN, die müssen eng geführt werden und dan gibt es noch die soziale Komponente. Ach ja und nicht zu vergessen, nicht jeder AN ist in der Lage, Zuhause einen Home-Office Arbeitsplatz einzurichten (räumliche oder technische Probleme).

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  • Nicht jede Aufgabe ist für Home-Office geeignet, aber auch nicht jeder AN ist für Home-Office geeignet. Es gibt AN, die wollen eng geführt werden und es gibt AN, die müssen eng geführt werden und dan gibt es noch die soziale Komponente. Ach ja und nicht zu vergessen, nicht jeder AN ist in der Lage, Zuhause einen Home-Office Arbeitsplatz einzurichten (räumliche oder technische Probleme).

    Dem stimme ich absolut zu.

    Nach Corona muss es sicher darum gehen, wie man die Arbeit so gestaltet, dass jeder optimal arbeiten kann. Dabei sollte es sicherlich eher hybride Modelle geben. Ich halte ebenfalls wenig von der Idee, es gäbe eine Arbeitsform, die für alle ideal ist.


    Im Kontext Corona geht es aber m.E. nicht um optimales Arbeiten sondern vornehmlich um den Gesundheitsschutz. Da ist es für mich eher eine Frage der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit. Und ich finde, dass es zumutbar ist und auch verhältnisßmäßig, da ich alle anderen schütze (MNB schützt wie gesagt vornehmlich mein Umfeld) und weniger mich selbst.

    Zudem hat natürlich der AG Sorge dafür zu tragen, dass alle notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. DAs haben wir auch so in die BV geschrieben. Wenn das dann nicht der FAll ist, kann man auch ganz anders über Annahmeverzug diskutieren...
    Einen Mitarbeiter ohne MNB in die Firma zu lassen, weil es nicht optimal im Home Office ist und damit ein hohes Risiko für alle anderen zu generieren, halte ich nicht für den richtigen Weg.

  • Vielen Dank für Eure Beiträge,


    mir ist wichtig, dass keine KollegInnen bei uns diskriminiert werden, nur weil sie keine MNB tragen können. Diese Menschen werden ja auch schon beim Einkaufen in den öffentlichen Verkehrsmitteln schief angesehen und erleben immer wieder Ausgrenzung.


    Ich verstehe die neue Arbeitsschutzregel: AR-CoV-2markiert.pdf so, dass wenn die technischen und organisatorischen Möglichkeiten (Homeworking) ausgeschöpft sind und ein direkter Kontakt von zwei Mitarbeitenden erforderlich ist, dass dann derjenige, der normalerweise nur eine MNB trägt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, vom Arbeitgeber eine filtrierende Halbmaske zur Verfügung gestellt bekommen muss - interpretiert ihr diese Textstelle in der Arbeitsschutzregel auch so?

  • die Frage, die sich mir stellt ist: wer kein MNS tragen kann, kann der denn eine Filtermaske tragen?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • die Frage, die sich mir stellt ist: wer kein MNS tragen kann, kann der denn eine Filtermaske tragen?

    nö, aber das macht ja nichts ;).


    Für mich, wer keine Maske aus Gesundheitsgründen tragen kann, der ist ebenso betroffen, wie der Bäcker, der kein Mehlstaub verträgt


    Alternativ suchen und umsetzen:

    Arbeitet alleine, arbeitet nur unter einer Dunstabzugshaube ohne Kontakt zu dritten.....


    Und wenn alles nicht geht, dann ist da ein Problem.


    das im Extremfall Jobverlust bedeutet.

  • Aber ist die Lösung nicht recht einfach?


    Die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung gilt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann - ich gehe davon aus, das ist bei GeroF dann wohl der Fall. Wenn jemand aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann und Homeoffice nicht möglich ist, dann ist der wechselseitige Schutz nur dadurch zu gewährleisten, dass die anderen AN FFP-Masken tragen.


    Fazit: Die Betroffenen arbeiten ohne Mund-Nasen-Schutz, die Kolleg*innen in der Arbeitsumgebung mit FFP-Maske.


    M.W. steht das auch exakt so in der einschlägigen Verordnung.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • M.W. steht das auch exakt so in der einschlägigen Verordnung.

    Nachgeschaut. Richtig erinnert. So steht das unter 4.1.3. der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ (Fettung von mir): Soweit arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten mindestens MNB zum gegenseitigen Schutz tragen. Entsprechend der Höhe des Infektionsrisikos, das sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, sind filtrierende Halbmasken (mindestens FFP2 oder vergleichbar) als persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Gleiches gilt, wenn in einer unmittelbaren Interaktion einer der Beteiligten keine MNB tragen kann. Die MNB und die filtrierenden Halbmasken sind vom Arbeitgeber bereitzustellen.


    Edit: Und genau das schrieb der/die Threadstarter*in ja schon eingangs. Warum also die Frage, wenn die Antwort eigentlich schon klar war?

    Die neue Arbeitsregel zu CoV2 unterstellt ja scheinbar diese Situation in 4.1 Abs. 3 und verpflichtet den Arbeitgeber dazu für diese Situationen filtrierende Halbmasken vorzuhalten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Lieber Winfried,


    ich wollte das einfach noch mal von anderen BR-KollegInnen bestätigt haben, da die Arbeitsschutzregel ja noch sehr neu ist und es in der Praxis damit sicherlich noch keine großen Erfahrungen geben kann.


    Vielen Dank für die Bestätigung meiner Auffassung bzw. Lesart der einschlägigen Regel :):thumbup:.