Hallöchen, ich müsste mal wieder Euer Fachwissen missbrauchen....
Folgende Situation: AN war über 1 Jahr krank und will jetzt bald wieder zu arbeiten anfangen. Zunächst möchte er aber seinen Resturlaub nehmen. Laut Arbeitsvertrag stehen im 30 Tage + 5 Tage aus SB zu. Der AG hat nun den Resturlaub von 35 Tagen um 10 Tage gekürzt, da die 10 Tage tariflicher und kein gesetzlicher Urlaub ist.
Ich gehe erst mal davon aus, dass dies unter gewissen Umständen rechtmäßig ist. Allerdings bin ich mir wegen des Passus im AV ".... Der jährliche Erholungsurlaub beträgt 30 Tage..." nicht sicher. Im Vertrag wird auch auf den MTV hingewiesen, aber nicht direkt zu dem Punkt Urlaub, eher allgemein.
Kann man nun generell sagen, wenn es so wie oben im Arbeitsvertrag steht, hat man ein Recht auf den kompletten Urlaub oder sollte man da eher noch mal im MTV nachlesen?
LG