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ist in eurem Tarifvertrag das Weihnachtsgeld als tariflicher Lohnbestandteil enthalten?
Wenn ja und wenn dann der AG noch im AG-Verband ist oder der Tarif für allgemeinverbindlich erklärt ist, kann der AG nicht davon abweiche, d.h. das Weihnachtsgeld ist zu zahlen.
Trifft das jedoch nicht zu, könnt ihr durchaus eine BV abschließen, die eine "Erfolgsbeteiligung" beinhaltet.
die von Dir angesprochene Vereinbarung mit dem AG ist eine Erfolgs-/Gewinnbeteiligung wie schon von dem Nordfriesen geschrieben, das könnt ihr mit dem AG durchaus vereinbaren
im kommenden Jahr soll das Weihnachtsgeld in unserem Unternehmen entfallen.
Gewerkschaftsmitglieder erhalten hierfür eine Ausgleichszahlung.
Hier komme ich nicht ganz mit. Woher weiß denn euer AG wer Gewerkschaftsmitglied ist? Geht es bei dem entfallenen Weihnachtsgeld um eine tarifliche Sonderzahlung? Heißt ihr macht eine temporäre Tarifabweichung?
Oder seid ihr nicht tarifgebunden und es handelt sich um eine betriebliche Sonderzahlung? Wobei du ja geschrieben hast
In unserem Tarifvertrag konnte ich keine Klausel hierzu finden.
Daher gehe ich ja erst mal davon aus, dass es sich um Tarifabweichung handelt. Das macht bzw. müsst ihr doch dann sowieso mit den Tarifvertragsparteien machen, wobei mir immer noch nicht klar ist wie das mit dem ersten zitat gehen soll.
Aber davon losgelöst könnt ihr natürlich eine BV über eine Erfolgsbeteiligung machen.
um deine Frage ganz simpel zu beantworten, in dem die Gewerkschaftsmitglieder sich melden ihren Ausweis zeigen und sagen, mir reduzierst du die Kohle nicht, ich habe einen Ausweis und bin in der Solidargemeinschaft.
das Ganze habe ich vor Jahren auch mal bei meiner damaligen Mutter erlebt.
von 2000 Beschäftigten waren gerade mal 35 in der Gewerkschaft und der Arbeitgeber hat Milionen mit einem Klick gespart. Aus meiner Sicht berechtigt!
Naja, so einfach geht es nun auch nicht. Wenn in AV das Weihnachtsgeld angegeben ist oder die Gültigkeit des TV XYZ vereinbart ist, dann hat man natürlich auch den Anspruch auf das Weihnachtsgeld, unabhängig der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.
Gewerkschaftsmitglieder können dann bei der Gewerkschaft vorstellig werden, die Nicht- Gewerkschaftsmitglieder müssten es dann individualrechtlich einklagen.
Ich gehe mal davon aus, dass das Weihnachtgeld im TV verankert ist.
Falls es aber nicht so ist und das Weihnachtgeld auch nicht in den AVen steht, dann könnte ein betriebliche Übung entstanden sein. Das wäre dann aber auch wieder individualrechtlich einzuklagen.
um deine Frage ganz simpel zu beantworten, in dem die Gewerkschaftsmitglieder sich melden ihren Ausweis zeigen und sagen, mir reduzierst du die Kohle nicht, ich habe einen Ausweis und bin in der Solidargemeinschaft.
Spannend.. richtig finde ich das ja auch, aber sowas habe ich noch nie gehört, alleine auch schon, dass Arbeitgeber so ticken. Im Prinzip "treiben" sie dadurch die Kollegen ja in die Gewerkschaft
nein, dort haben die Beschäftigten jetzt einen 40 Stundenvertrag kein Weihnachtsgeld weil halt keine Tarifverträge mehr gelten und durch.
Keiner hat geklagt, weil wer verklagt schon seinen Arbeitgeber, der weiter beschäftigt bleiben will mit einem guten Job, das sind die wenigsten. On Sie dann die Klage gewonnen hätten würde sich zeigen.
In dem Betrieb in dem ich beschäftigt war konnte die Mutter es nicht ausführen, weil über 60% Organisation und die Vertrauenskörperleitung die auch im KBR war sehr deutlich gemacht hat, schreibst du das dann haben wir ab morgen einen Streik, Tarifflucht bedeutet Produktionsstillstand.
im kommenden Jahr soll das Weihnachtsgeld in unserem Unternehmen entfallen. Gewerkschaftsmitglieder erhalten hierfür eine Ausgleichszahlung.
Ist das in einem TV so vereinbart? Und wenn nicht, enthalten Eure Arbeitsverträge denn keine TV-Bezugnahmeklausel? Und wenn auch das nicht, hat der AG das Weihnachtsgeld bisher immer unter Vorbehalt bezahlt, sodass keine betriebliche Übung entstehen konnte?
Können wir als BR so eine BV überhaupt abschließen oder gilt hier die Tarifhoheit der Gewerkschaft? In unserem Tarifvertrag konnte ich keine Klausel hierzu finden.
Hier gilt die Sperre des § 77 III BetrVG, diese umfasst (Fettung von mir) Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden.