Bilder auf der Homepage von ausgeschiedenen MA

  • So tief bin ich in die Materie gar nicht eingestiegen. Denn der Startpunkt dieses Threads ist doch ein völlig anderer. Es ging darum, ob der Betriebsrat von sich aus irgendetwas unternehmen muss, weil auf der Website des Unternehmens noch Bilder von ehemaligen AN des Unternehmens zu sehen sind. Und wenn ja, gegenüber wem.

    Das stimmt natürlich und diese Frage wurde dem Threadstarter wohl auch zu seiner Zufriedenheit beantwortet. Immerhin schrieb er bereits am 20.08.:


    Vielen Dank für Eure Rückmeldungen :)

    Aber letzte Woche (6 Wochen später) hat zengoreokau diese Fragen ergänzt:


    Wenn ein Angestellter dort nicht mehr arbeitet und das Bild noch auf der Homepage zu sehen ist, können sie dann noch Anzeige erstatten? Da die Einwilligung während seiner Zeit, als er dort arbeitete, erteilt wurde, aber gilt die Einwilligung auch dann noch, wenn er dort nicht mehr arbeitet?

    ...und um diese korrekt zu beantworten war ein kleiner (akademisch interessanter) Ausflug ins Urheberrecht notwendig ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser