Kürzung von Fortbildung wegen BR Arbeit

  • Hallo an alle!


    Unser AG hat einer BR-Kollegin ein Seminar verweigert, welches sie für ihre eigentliche berufliche Tätigkeit benötigt. Begründet hat er es damit, dass sie ja schon so viele Seminare für den BR besucht hat (2 absolviert, 1 ausstehend) und das von ihrem Fortbildungsanspruch (Regelfall 6 Tage pa) abgezogen werden würde. Wenn der AG ein BR Seminar abgelehnt hätte, wüsste was ich machen oder besser argumentieren soll, da die Seminare die sie besucht für uns aktuell erforderlich sind. Für mich war bis jetzt immer klar, dass der Fortbildungsanspruch für BR Arbeit und die Arbeitstätigkeit nicht gekoppelt ist, oder habe ich hier einen Denkfehler?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • das solltet ihr dem AG schnellstens klar machen, das ist ein absolutes NoGo, BR-Seminare und Seminare die für die "normale" Tätigkeit benötigt werden sind komplett unterschiedliche Dinge!

    Wer hat es als AG-Vertreter denn abgelehnt, evtl nur der direkte Vorgesetzte? Vielleicht weiß der es nicht besser.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Der Denkfehler liegt klar auf der Seite des AG. Fortbildungsanspruch als BR und als MA sind völlig unabhängig voneinander. Falls andere Kolleg/innen mit vergleichbarer Tätigkeit eine Fortbildung bekommen, die Kollegin jedoch nicht, liegt sogar ein Fall von Benachteiligung aufgrund BR-Tätigkeit vor, bis zur Behinderung von Betriebsratstätigkeit. Hier eine kleine Argumentationshilfe.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Begründet hat er es damit, dass sie ja schon so viele Seminare für den BR besucht hat

    Lang, lang ist's her, da kam mein damaliger Arbeitgeber auf die glorreiche Idee, den Kollegen zu erklären, dass leider kein Geld mehr für berufliche Fortbildung vorhanden sei, weil der Betriebsrat mit seinen Seminaren bereits alles ausgegeben hätte.


    Und da der AG nicht auf uns hören wollte, haben wir ihm vom Arbeitsgericht erklären lassen, dass es a) kein Budget für BR-Seminare gibt und b) eine solche Aussage ein klarer Fall von Behinderung der BR-Arbeit ist.


    Als Betriebsrat, der hier derart behindert wird, würde ich dem AG mal die §§ 98 ff BetrVG unter die Nase halten und ihm klar machen, dass er sich mit der Attitüde jegliche weitere Fortbildung über die E-Stelle erstreiten könne. (insbesondere § 98 (3) BetrVG ist hier nicht ohne! (und bietet die direkte Beeinflussung der Teilnehmerliste!))

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • rtjum Wir haben eine Beta-Struktur. Der Chef ist der direkte Vorgesetzte für alle. AG-Vertreter wie Abteilungsleiter gibt es nicht. Macht die Wege kurz und man muss sich nicht fragen wer den Fehler in der Kette begannen hat.

  • dann schenkt ihm ein BetrVG mit Kommentierung

    und wer trägt die Kosten?:D

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • auf welcher Rechtsgrundlage begründet ihr den den Anspruch auf diese "arbeitsplatzbezogene" Fortbildung?


    Fortbildungsmaßnahmen die der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zukommen läßt sind mit dem BR zu vereinbaren.

    Wenn ausschließlich nur das BR-Mitglied von diesem Maßnahmen ausgeschlossen wird liegt sicher eine Benachteiligung vor. Wenn der Arbeitgeber aber feststellt, dass er für keinen Mitarbeiter mehr Arbeitsplatzbezogene Fortbildungsmaßnahmen durchführen wird, weil der BR das vom konzern vorgegebene Budget aufbraucht und damit für alle kein Geld mehr für Seminare vorliegt, sehe ich schlechte Chanchen zu begründen, dass er trotzdem die Kohle Rausrücken muss.


    Daher wir organisiert ihr im Betrieb die Seminarvergabe (BR und AG zusammen §§96, 97, 98 BetrVG) ? Habt ihr eurem Arbeitgeber schon erklärt, dass ihr nun die Seminarplanung für 2020 und 2021 einsehen wollt und dass ihr hier in der Mitbestimmung seit und ohne eure Zustimmung kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin eine betriebliche Weiterbildungsmaßnahme erfahren darf, weil ihr da in der Mitbestimmung seit?


    Gruß

    rabauke

  • Jeder AN unserer Firmer hat Anspruch auf 6 Tage Fortbildung, sofern diese der beruflichen Weiterbildung dienen. Darüber hinaus gehende Fortbildungsvorschläge (z.B. Erste-Hilfe Kurse, Sprachenkurse) werden individuell betrachtet. Möglich ist auch immer mehr als 6 Tage zu bekommen, wenn man darlegen kann warum dieses Seminar für die Arbeit besonders wichtig ist (z.B. neue gesetzliche Regelungen mit Direktauswirkung auf den Betrieb). Besagte Kollegin hat in diesem Jahr bis jetzt (auch im Letzten, ist aber nicht relevant) keine Schulung beansprucht, weshalb die Ablehnung eines IHK geförderten zwei Tages-Seminars für ihren Arbeitsplatz mich ins stolpern gebracht hat. Es ist für die BR Arbeit kein Budget veranlagt, weil aktuelle Forstbildungen in einer akuten Notwendigkeit liegen, außer die Grundlagenseminare.

    Leider fehlt es mir in solchen Situation an Erfahrung. Der letzte BR ist geschlossen von der Belegschaft abgewählt worden und unterstützt uns Neuen nicht. Nur der alte BRVors hat dies getan, er ist aber leider inzwischen verstorben. Klingt vielleicht etwas paranoid, aber manchmal kommt es mir so vor als testet uns der AG mit sowas.

  • Hallo,

    Da du schreibst das jedem in eurer Firma 6 Tage Anspruch auf Fortbildung hat sehe ich gar kein Problem.

    BR Seminare sind definitiv gesondert zu sehen. Alles andere Haben die anderen schon geschrieben.

    Also auf zum AG und das klar stellen. Lasst euch nicht einschüchtern nur weil ihr noch recht unerfahren seid.

    Ansonsten beschließt das ihr anwaltliche Unterstützung braucht und sagt dies dem AG ruhig auch vorher.

  • Hallo Indil,


    erstmal selber die §§ 96, 97 und 98 des BetrVG lesen.

    Dann den Arbeitgeber auffordern, mit euch den Schulungsplan zu erstellen und darzulegen, wie die 6 tage bei jeden mit Schulungen belegt werden sollen.

    dann hin eine BV dazu wird es ja irgendwo geben, die BV mit leben füllen und sicher stellen, dass Schulungen nur durchgeführt/abgelehnt werden dürfen, wenn auch der BR hiermit einverstanden.


    Wichtig holt euch hierzu Unterstützung ins Boot.


    Ich verstehe nur immer noch nicht, woher ihr die Rechtsgrundlage habt. Irgendwas muss es doch da geben (Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag) weil im Gesetz gibt es den Anspruch nicht.