BR Arbeit geht vor

  • Nein. Der Termin der Sitzung war dem AG bekannt, damit entfällt eine zusätzliche Abmeldepflicht des regulären BRM.

    Ist das so?


    Wenn ich mich recht erinnere ist die Rechtslage inzwischen doch so, dass das einzelne BRM selbst entscheiden kann, ob die betriebliche Situation seine Teilnahme an der Sitzung erlaubt. D.h., das BRM kann für sich entscheiden, dass seine Anwesenheit am Arbeitsplatz betrieblich unbedingt erfolrderlich ist. Dder AG kann also nicht 100%ig davon ausgehen, dass das BRM tatsächlich abwesend sein wird. Man könnte also folgern dass der AG daher erwarten kann, dass bei tatsächlicher Abwesenheit auch eine Abmeldung erfolgen wird.


    Oder sehe ich da etwas falsch?

  • Hallo EDDFBR,


    bei uns ist es so geregelt das die Termine grundsätzlich im Kalender eingestellt sind.

    Falls ich den Sitzungstermin nicht wahrnehme muss ich mich melden. Aber grundsätzlich bin ich beim Termin.

    Nein. Der Termin der Sitzung war dem AG bekannt, damit entfällt eine zusätzliche Abmeldepflicht des regulären BRM.

    somit bin ich bei Winfrid und sehe das anders als du.

    Unsere Sitzung findet regelmäßig seit 2018 Dienstags um 14 Uhr statt und dauert in der Regel bis 16 Uhr.

    Denn das ist dem AG bekannt

  • Wenn ich mich recht erinnere ist die Rechtslage inzwischen doch so, dass das einzelne BRM selbst entscheiden kann, ob die betriebliche Situation seine Teilnahme an der Sitzung erlaubt. D.h., das BRM kann für sich entscheiden, dass seine Anwesenheit am Arbeitsplatz betrieblich unbedingt erfolrderlich ist.

    Das ist soweit richtig.



    Dder AG kann also nicht 100%ig davon ausgehen, dass das BRM tatsächlich abwesend sein wird.

    Wie hoch willst du den genauen %satz ansetzen? 90? 95? Mehr? Oder doch lieber weniger?


    Nein, ein regelmäßiger, planbarer Sitzungstermin hat genau den Hintergrund, dass der AG die Abwesenheit einplant. Punkt. Die neue Rechtslage erlaubt es aber dem AG freundlich anzufragen, ob der Kollege... bzw. der Kollege darf (in Ausnahmesituationen) von sich aus anders entscheiden.


    Das ändert aber am Grundsatz nichts.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ist das so?


    Wenn ich mich recht erinnere ist die Rechtslage inzwischen doch so, dass das einzelne BRM selbst entscheiden kann, ob die betriebliche Situation seine Teilnahme an der Sitzung erlaubt. D.h., das BRM kann für sich entscheiden, dass seine Anwesenheit am Arbeitsplatz betrieblich unbedingt erfolrderlich ist. Dder AG kann also nicht 100%ig davon ausgehen, dass das BRM tatsächlich abwesend sein wird. Man könnte also folgern dass der AG daher erwarten kann, dass bei tatsächlicher Abwesenheit auch eine Abmeldung erfolgen wird.


    Oder sehe ich da etwas falsch?

    Soweit mir bekannt ist, muss sich jedes Mitglied vor der Sitzung beim AG abmelden.


    Wenn es aber so geöffnet wird, dann stünde ja jede Beschlussfassung in Frage, weil die Beschlussfähigkeit nicht immer gewährleistet sein kann.


    Wenn dringende betriebliche Belange vorliegen, dann kann auch eine Sitzung verschoben werden. So händeln wir es!

    Einmal editiert, zuletzt von Shm ()