Nein. Der Termin der Sitzung war dem AG bekannt, damit entfällt eine zusätzliche Abmeldepflicht des regulären BRM.
Ist das so?
Wenn ich mich recht erinnere ist die Rechtslage inzwischen doch so, dass das einzelne BRM selbst entscheiden kann, ob die betriebliche Situation seine Teilnahme an der Sitzung erlaubt. D.h., das BRM kann für sich entscheiden, dass seine Anwesenheit am Arbeitsplatz betrieblich unbedingt erfolrderlich ist. Dder AG kann also nicht 100%ig davon ausgehen, dass das BRM tatsächlich abwesend sein wird. Man könnte also folgern dass der AG daher erwarten kann, dass bei tatsächlicher Abwesenheit auch eine Abmeldung erfolgen wird.
Oder sehe ich da etwas falsch?