PRÄSENZSITZUNG

  • Hallo,


    wir können ab sofort wieder persönlich an den Sitzungen Teilnehmen. Leider haben wir ein Mitglied, das ein Attest hat und somit von der Maskenpflicht entbunden ist. Diese Person darf jedoch unser Büro nicht betreten, da an den öffentlichen Stellen im Büro ( Flur, Kantine, Toiletten, Kaffeeküche etc. ) Maskenpflicht für alle vorgeschrieben ist. Dem Kollegen ist es nicht möglich von der Tiefgarage bis zum Meetingraum eine Maske zu tragen.

    Wie ist die gesetzliche Regelung? Und wie ist der status des Kollegen wenn wir ihn laden? Ist er krank, müssen wir ein Ersatzmitglied laden. Oder darf er per Videokonferenz an der Sitzung teilnehmen und alle anderen Mitglieder sind persönlich anwesend?

    Muss er das Attest dem Arbeitgeber vorlegen oder dem BR vorlegen?

  • Oder darf er per Videokonferenz an der Sitzung teilnehmen und alle anderen Mitglieder sind persönlich anwesend?

    Da die Ausnahmeregelung noch gilt, würde ich es genau so handhaben. Eines Attestes bedarf es für den BR sicher nicht. (Möglicherweise wegen evtl. Annahmeverzugs für den AG, hat aber mit dem BR nix zu tun.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Vermutlich gibt es hier kein richtig oder falsch, ich würde es jedoch anders sehen:

    Wenn zur Präsenzsitzung eingeladen ist, dann ist es keine Videokonferenz.

    Ich würde hier den Kollegen, der dann - aus gesundheitlichen Gründen - nicht teilnehmen kann, als verhindert ansehen und ein Ersatzmitglied einladen.

    Sicherlich wäre auch eine Lösung wie Moritz es vorschlägt denkbar, es kommt vermutlich auch darauf an, was gewollt ist.

    Ein Anrecht des Mitgliedes über Videokonferenz teilzunehmen, obwohl eine Präsenzsitzung angesetzt ist, sehe ich allerdings nicht.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Hallo Rubo,


    die Ausnahmegenehmigung des §129 BetrVG gilt momentan bis zum 31.12.2020 solange können auch einzelne BR Mitglieder an den Sitzungen per Videokonferenz oder auch Telefonkonferenz teilnehmen.


    Wie handhabt euer AG die MA mit Attest, d.h. die die keine Maske tragen können?


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ein Anrecht des Mitgliedes über Videokonferenz teilzunehmen, obwohl eine Präsenzsitzung angesetzt ist, sehe ich allerdings nicht.

    Du möchtest einem rechtmäßig gewählten Arbeitnehmervertreter die Ausübung seines Amtes versagen? Ganz dünnes Eis... (aus meiner Sicht eher gar keins)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Rubo,


    den Sitzungsort bestimmt der BR.

    Wenn dem so ist würde ich den Sitzungsort so wählen, dass das Mitglied an den Sitzungen teilnehmen kann ohne gegen eure Maskenpflicht zu verstoßen. Zur Not findet die Sitzung in deinem Garten statt. (ich bekäme da eine Nichtöffentlichkeit mit bis zu 15 Teilnehmer hin ;) ).


    Ihr habt also in eine BV die Maskenpflicht für jeden zwanghaft geregelt? Ich bin verwundert.



    Gruß

    rabauke

  • Hallo Markus,


    ich habe da ein kleines "Selbstgebautes" Treibhaus, Schall und Wärmeisuliert, 36 QM, da passen alle rein und nach 20 Minuten haben die keine Lust mehr zu diskutieren weil denen zu warm ist :D .


    Gruß

    Rabauke

  • Du möchtest einem rechtmäßig gewählten Arbeitnehmervertreter die Ausübung seines Amtes versagen? Ganz dünnes Eis... (aus meiner Sicht eher gar keins)

    Ich sehe schon den Punkt. Vor Corona wäre er klar verhindert.
    Die Frage ist, ob die nun gegebene Möglichkeit einer Videokonferenz auch das Recht beinhaltet, dies auch nutzen zu dürfen (aus Sicht des BRM).

    Oder ob die Art der Sitzung (Vorgabe: reine Präsenzsitzung) gewichtiger ist.
    Ich weiß es nicht.

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Ich als BRV lade momentan nur noch zu Präsenzsitzungen ein. Die Videokonferenzen gehen gar nicht.

    Wir haben aber auch keine Maskenpflicht und einen genügend großen Raum für unsere Sitzungen.

    Auch auf KBRA und KBR Ebene gehen wir wieder zu Präsenzsitzungen über. Hier sind wir bis zu 60 KBRM.

    Die Maskenpflicht bei Rubo, für ein BRM welches durch Ärztliche Bescheinigung befreit ist, halte ich für rechtlich nicht haltbar. Entscheidet sich das BRM dann nicht zu kommen erklärt sich als verhindert würde ich nachladen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Da wir in einem Großraumbüro arbeiten, hat der BR und die Geschäftsleitung eine Maskenpflicht beschlossen für die MA, die im Büro arbeiten. Einzige Ausnahme ist, wenn der MA am Arbeitsplatz oder im Meetingraum sitzt, kann er die Maske absetzen. Da aber derzeit mehr als 50% der Belegschaft von zu Hause arbeiten stellt sich die Frage mit oder ohne Maske nicht.

    Wir haben jetzt eine Regelung für diesen einen Problemfall gefunden ;) Er kann durch die Tiefgarage mit dem Aufzug in den zweiten Stock fahren und dann ca. 50 Meter ohne Maske in den Meetingraum zurück legen.

    Somit kann er an dieser Sitzung persönlich teilnehmen.

    Es mag sich so anhören als hätten wir was gegen diesen Kollegen. Das ist nicht so! Wir sind froh das wir ihn haben und schätzen seine Arbeit im Betriebsrat sehr. Er ist ein wichtiges Mitglied in unserem Gremium und jederzeit willkommen in unserer Mitte.

  • Nein Rubo, so hat es sich für mich nicht angehört, daher hatte ich auch gesagt, ich finde einen Raum. Nun habt ihr auch eine Lösung gefunden und ich brauche euch nicht meinen Garten zu vermieten ;). Prima, das war esworauf ich aus war

  • Hallo zusammen,

    ich habe in diesem Zusammenhang eine entgegen gesetzte Frage. Ich als BRV habe zur Präsenzsitzung geladen, aber ein paar der BR- Kollegen und Kolleginnen möchten nur per Teams teilnehmen.

    Wir werden uns nicht recht einig, wie würdet ihr vorgehen?

    Danke im Voraus.

  • Hallo Neuling,


    momentan ist beides erlaubt, der §129 BetrVG sagt dass eine Teilnahme per Video oder Telefonkonferenz möglich ist, zumindest bis 31.12.2020.


    Bei uns läuft das momentan so das ein Teil sich vor Ort trifft und die anderen sich via Videokonferenz zuschalten, so können wir die Abstände einhalten.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Wenn du als BRV zur Präsenzsitzung geladen hast dann wird diese Sitzung auch nur als solche durchgeführt.

    Ob du den Kollegen eine Teilnahme auch über TEAMS ermöglichen möchtest ist dir überlassen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Wenn du als BRV zur Präsenzsitzung geladen hast dann wird diese Sitzung auch nur als solche durchgeführt.

    Ob du den Kollegen eine Teilnahme auch über TEAMS ermöglichen möchtest ist dir überlassen.

    Hallo Erco,


    das sehe ich anders der §129 BetrVG erlaubt die Teilnahme per Video- oder Telefonkonferenz von einer Wahlmöglichkeit des Sitzungsleiters steht da nichts. Die einzige Einschränkung ist dass die Nichtöffentlichkeit gewahrt werden muss.

    Solange die Video-/Telefonkonferenz aus dem für die Präsenzsitzung genutzten Raum möglich ist, besteht meiner Meinung nach auch die Pflicht des Sitzungsleiters diese Möglichkeit anzubieten.


    Viele Grüße

    Bernd