Arbeitszeiten konkret in der BV AZ regeln?

  • Hallo,

    wahrscheinlich eine blöde Frage, hoffe dennoch auf hilfreiche Antworten.


    Regelung der konkreten AZ der einzelnen MA namentlich benannt, in der Anlage einer BV zur flex. AZ sinnvoll, unnötig oder gar hinderlich (bei Neueinstellungen oder Kündigung eines MA, Änderung der Anlage erforderlich)?


    Betriebsgröße: 30 MA Voll - u. Teilzeit.

    In Wechselschicht arbeitend: 2 MA

    Ansonsten eigentlich fester Zeitrahmen jedoch unterschiedlicher Arbeitsbeginn. Bei etwa 8 MA kann es zu Änderungen kommen (Wechsel von Dauernachtschicht in die Tagschicht , wenn sie Vertretung übernehmen müssen.


    Dass Schicht und Dienstpläne trotzdem erforderlich und zu genehmigen sind, ist schon klar.


    VG

    whynot

    Die Frage ist nicht "WARUM" - Die Frage ist "WARUM NICHT"

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  • Was möchtest du uns eigentlich sagen ??

    So ganz gucke ich durch den Wust nicht durch.

    Regelung der konkreten AZ der einzelnen MA namentlich benannt, in der Anlage einer BV zur flex. AZ sinnvoll, unnötig oder gar hinderlich (bei Neueinstellungen oder Kündigung eines MA, Änderung der Anlage erforderlich)?

    Wenn ihr wirklich in einen BV die Namen und Arbeitszeiten geregelt habt muss diese ja jedesmal geändert werden.

    Aber wo ist dein Problem??

  • genau das ist ja die Frage, ob es ein Problem ist und ob andere BRs das evtl auch so handhaben.


    Noch haben wir die Wahl, ob wir es so machen wollen. Abwägen von Für und Wider, deshalb die Frage.

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  • Hallo,


    wenn ich das richtig rauslese habt ihr ein Schichtbetrieb.

    Ich würde in einer BV dann nur die einzelnen Schichtmodelle regeln und die namentliche Verteilung über einen entsprechend aufzustellenden Schichtplan, der dann nach Erstellung durch den BR geprüft und freigegeben wird.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich würde in eine BV keine Mitarbeiter mit Namen aufführen.

    Aber was ihr machen könnt, da es ja eine übersichtliche Anzahl an Mitarbeitern ist, diese nicht in die BV selbst, sondern in einer Anlage zur BV selbst aufzunehmen. Diese kann dann problemloser aktualisiert/abgeändert werden ohne die BV inhaltlich zu beinflussen.

    Die Art und Weise der Anlagenanpassungen solltet ihr aber dann in der BV regeln. (bspw. durch eine paritätische Kommission)

    Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [YODA] - BRV, 9er Gremium, kein Tarif, sGBRV, sSBV

  • Regelung der konkreten AZ der einzelnen MA namentlich benannt, in der Anlage einer BV zur flex. AZ sinnvoll, unnötig oder gar hinderlich (bei Neueinstellungen oder Kündigung eines MA, Änderung der Anlage erforderlich)?

    Namen in einer BV "zu verdrahten" ist ein absolutes NO-GO. Denn in der Tat müsstet ihr dann jedesmal die Anlage ändern, wenn einer der benannten Kollegen ausscheidet oder neu kommt. Das ist, freundlich gesagt, unhandlich.


    In einer BV versucht man immer so abstrakt wie möglich zu sein. D.h. man definiert z.B. ein Team A und ein Team B und bezeichnet dann die Teammember mit A1 - An und/oder B1 - Bn. Dann erklärt man das Schema der Schichten mit A, B, A1, B2, etc.pp.
    Ganz am Ende kann man, wenn es denn der Verständlichkeit wegen braucht, so einen Satz einfügen wie: "Zum Zeitpunkt der Erstellung der BV waren die Teammember in Team A Müller, Meier, Krause und in Team B Schmidt, Schulz, Pfeiffer."


    Damit hat man auf der einen Seite eine konkrete Zuordnung, macht aber auch gleich klar, dass das nur ein temporärer Zustand ist.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Whynot,


    auch wir haben keine Namen in unseren BVèn zu den verschiedenen Arbeitszeite drin.

    Die BV'en bilden lediglich alle möglichen Arbetiszeitmodelle bei uns ab, die "Kollektivrechtlich" gelten.


    Die Mitarbeiter werden über die Anhörungen (Versetzung, Eingruppierung, Einstellung) einem dieser Modelle zugeführt.

    Sollte hier ein Wechsel vorgenommen werden (z.B. von Schicht A in 2-Schicht auf Schicht B in 2-Schicht) so haben wir in der BV geregelt, dass hierüber der BR informiert wird.

    Warum ist das wichtig? Nun um zu wachen, ob dei Regeln die gelten auch eingehalten (§80 BetrVG) werden muss der BR ja wissen, was er wo überwachen kann.


    Gruß

    Rabauke

  • Bei uns ist es sehr ähnlich wie beim Rabauken,


    Wir haben einmal die einzelnen Schichtmodelle definiert. (Normalarbeitszeit, Gleitzeit, 2 schicht, 3 schicht, 3 schicht 6 Tage, 3 schicht 7 Tage usw.)


    Dann haben wir definiert, welche Abteilungen in welches Schichtsystem gehören.


    Und am Ende gibt es dann auch eine Zuordnung, wer welchem Schichtsystem angehört. (Anhörung bei der Einstellung)


    Auch bei der Änderung eines Schichtsystems muss für die Einzelnen MA eine Anhörung zur Versetzung gestellt werden.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • vielen Dank für eure Anregungen.


    Ich dachte mir schon, dass es ungeschickt ist, die MA namentlich zu benennen.


    Wir haben jetzt nämlich genau das Problem, dass es in der aktuellen BV (aus der vorhergehenden Amtszeit) so gehandhabt wurde. Da stehen jetzt MA drin, die es nicht mehr gibt und die Neuen fehlen. Die Arbeitszeiten haben sich jetzt auch geändert und deshalb passt da jetzt nichts mehr.


    Wir wissen im Moment aber ehrlich gesagt nicht, wie wir das jetzt geradebiegen sollen.

    Nachdem die AZ ja in der Anlage geregelt sind, also mit der BV verankert sind , wären sie ja bindend, oder?


    Wir wollten die BV gleich komplett erneuern, austauschen, ohne die aktuelle zu kündigen. Das klappt wahrscheinlich nicht, werden hingehalten und können die E-Stelle nicht als Druckmittel verwenden. Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende, dauert also

    :(


    Wie gehen wir das am besten an?

    Die Frage ist nicht "WARUM" - Die Frage ist "WARUM NICHT"

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  • Hallo,

    kündigen könnt ihr auf jedenfall erstmal. Aber bei jeder Kündigung sollte man genau wissen was man erreichen möchte.

    Wir wollten die BV gleich komplett erneuern, austauschen, ohne die aktuelle zu kündigen.

    Warum ??


    Ihr könnt doch mal eine neue BV aufsetzen und dem AG vorlegen und miteinander sprechen, wo euer Problem ist.

    Falls er dann gar nicht reagiert mal einer Anlage nicht zustimmen, da aus eurer Sicht die BV nicht mehr passt.

    Haben sich denn Mitarbeiter beschwert ?

  • beschwert hat sich niemand aber es gab in der Vergangenheit immer wieder mal Probleme, die wir mit der neuen BV ausschliessen möchten.

    Niemand wollte ÜS ausbezahlt haben, wegen der Abzüge. Deshalb neu, Zuschlag in Zeit (25%). ÜS sind bei uns Überschreitung des Zeitkonto > 25 Stunden zum Monatsende. Abbau der ÜS dann in ganzen Tagen (=ÜS + ggf. auffüllen aus dem Zeitguthaben) in der 1. Woche des Folgemonats.

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  • Hallo Whynot, das ist doch gut, dass i nder alten BV die Namen in der Anlage stehen. Damit ist in der alten BV abschließend geregelt, für wen Sie gilt.

    Wenn der Arbeitgeber diese Arbeitszeiten auch für andere Personen anwenden will, dann muss er dafür mit euch eine Betriebsvereinbarung abschließen, zwingende Mitbestimmung.


    Somit müßt ihr euch beschweren, kontrolliert die Arbeitszeit aller Mitarbeiter die nicht in der BV geregelt sind und fragt den Arbeitgeber, wieso die Mitarbeiter, die nicht in der Anlage sind eine Arbeitszeit haben die ohne Betriebsvereinbarung festgelegt wurde.

    Ihr seit für dieses Kollektiv in der Mitbestimmung und forder somit (auch über die Einigungsstelle) hier eure Mitbestimmung ein, um eine Arbeitszeitrgelung zu erstellen.

    Die BV die ihr derzeit habt gilt nur für die Personen, die in der Anlage aufgeführt sind, für alle andere Personen gilt die nicht!

    Nur die Anlage "austauschen" geht nur in beidseitigen Einvernehmen, weil ändern der Anlage ist Kündigen der BV und erneuern der BV.


    Einfach so eine Anlage austauschen sieht das gesetz nicht vor, da auch die Anlage teil der BV ist und nur über Kündigung der BV geändert werden kann.



    gruß

    Rabauke