Hallo,
wahrscheinlich eine blöde Frage, hoffe dennoch auf hilfreiche Antworten.
Regelung der konkreten AZ der einzelnen MA namentlich benannt, in der Anlage einer BV zur flex. AZ sinnvoll, unnötig oder gar hinderlich (bei Neueinstellungen oder Kündigung eines MA, Änderung der Anlage erforderlich)?
Betriebsgröße: 30 MA Voll - u. Teilzeit.
In Wechselschicht arbeitend: 2 MA
Ansonsten eigentlich fester Zeitrahmen jedoch unterschiedlicher Arbeitsbeginn. Bei etwa 8 MA kann es zu Änderungen kommen (Wechsel von Dauernachtschicht in die Tagschicht , wenn sie Vertretung übernehmen müssen.
Dass Schicht und Dienstpläne trotzdem erforderlich und zu genehmigen sind, ist schon klar.
VG
whynot